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Wegzug & Steuerpflicht

Die meisten Fehler beim Wegzug sind Reihenfolgefehler. Dieses Themenfeld sortiert, was vorher zu klären ist und was nachher noch nachwirkt.

Der teuerste Satz in diesem Themenfeld lautet: „Ich habe mich doch abgemeldet.“ Die Abmeldung ist ein melderechtlicher Vorgang. Die Steuerpflicht folgt eigenen Regeln, und mehrere davon wirken über den Wegzug hinaus.

Was Sie hier finden

Vor dem Wegzug. Welche Fragen zwingend vorher zu beantworten sind — allen voran die Bewertung von Gesellschaftsanteilen, weil der Stichtag nicht nachholbar ist. Dazu die Reihenfolge, in der ein Wegzug abläuft, ohne dass etwas ins Leere fällt.

Nach dem Wegzug. Die Pflichten, die bleiben: erweiterte beschränkte Steuerpflicht, Hinzurechnungsbesteuerung bei beherrschten Auslandsgesellschaften, Erbschaftsteuer, Krankenversicherung und die Frage, wie deutsche Behörden eine georgische Gesellschaft behandeln.

Die Mythen. Die 183-Tage-Regel wird häufiger falsch zitiert als richtig, und „staatenlos leben“ beschreibt eine Konstruktion, die im Steuerrecht meist anders ausgeht als im Prospekt.

Wo unsere Zuständigkeit endet

Wir sind Corporate Service Provider in Georgien, keine deutschen, österreichischen oder Schweizer Berufsträger. Die Beiträge hier erklären, worauf zu achten ist und welche Fragen Sie stellen müssen — sie ersetzen die Prüfung Ihres Einzelfalls im Wegzugsstaat nicht.

Für die Umsetzung heißt das: Die Struktur in Georgien bauen und betreiben wir. Ob Ihr Wegzug steuerlich hält, beurteilt jemand mit Zulassung im Land, das Sie verlassen.

Beiträge in diesem Themenfeld

  1. Wegzugsbesteuerung: was vor dem Umzug zu rechnen ist Wer Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält, löst mit dem Wegzug einen fiktiven Veräußerungsgewinn aus. Was § 6 AStG erfasst, welche Zahlungserleichterungen es gibt und warum der Stichtag nicht nachholbar ist.
  2. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: zehn Jahre nach dem Wegzug Wer als deutscher Staatsangehöriger in ein Niedrigsteuergebiet zieht und wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland behält, bleibt bis zu zehn Jahre erweitert steuerpflichtig. Die drei Voraussetzungen und was sie praktisch bedeuten.
  3. Gewöhnlicher Aufenthalt: der unterschätzte Steuerpflicht-Anker Nicht der Wohnsitz allein hält die Steuerpflicht — der gewöhnliche Aufenthalt ist ein eigenständiger Anknüpfungspunkt. Was ihn begründet, wie er sich von der 183-Tage-Regel unterscheidet und warum die Abmeldung ihn nicht beendet.
  4. Wegzug aus Österreich: warum Georgien sofort fällig stellt Österreich besteuert den Wegzug nach § 27 Abs. 6 EStG. Innerhalb der EU und des EWR gibt es die Ratenzahlung auf Antrag — bei einem Drittstaat wie Georgien wird die Steuer sofort fällig. Was das für die Planung bedeutet.
  5. Von Spanien nach Georgien: Was die 183 Tage nicht erledigen Georgische Ansässigkeit beendet die spanische nicht. Über den Wegzug entscheiden das Abkommen von 2010, die baja und der Lebensmittelpunkt — nicht der Tagezähler. Die gute Nachricht: Georgien steht nicht auf Spaniens Liste nicht kooperativer Jurisdiktionen.
  6. Wegzug in die EU: Der Titel reist mit Bulgarien besteuert Einkommen mit 10 Prozent — und liefert die EU-Zustellungsverordnung, das Europäische Mahnverfahren und die Vollstreckung ohne Exequatur gleich mit. Wer deutsche und österreichische Kunden behält, verlegt damit den Wohnsitz, aber nicht den Rechtsraum.
  7. Höchstbeitrag 15.136 Euro — Zuzahlungen plus 50 Prozent Der GKV-Höchstbeitrag liegt 2026 bei 1.261,31 Euro im Monat. Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli 2026 erhöht die Zuzahlungen um die Hälfte, kürzt den Zahnersatz und beendet die beitragsfreie Familienversicherung für kinderlose Ehepartner. Was eine georgische Police kostet — und wo der Vergleich endet.
  8. Ruhestand in Georgien: 1.405 Euro Rente, 781 Euro Durchschnittslohn Die deutsche Durchschnittsrente ist in Georgien das 1,8-Fache des Landesdurchschnittslohns. Was das Doppelbesteuerungsabkommen zuweist, warum die 70-Prozent-Kürzung ein Mythos ist — und die Altersgrenze, an der das Modell scheitern kann.
  9. Georgische LLC, Wohnsitz Deutschland: der Aktivtest Wer in Deutschland lebt und eine georgische LLC hält, kommt an §§ 7–13 AStG nicht vorbei. Der Substanznachweis ist für Drittstaaten gesperrt — es zählt allein der Aktivkatalog. Was für Handel, Dienstleistung und Produktion gilt, und warum Österreich anders rechnet.
  10. Perpetual Traveler: 183 Tage zählen reicht nicht Dauerreisende zählen die Tage im Gastland — und übersehen die zwei Zähler, die in Deutschland und Österreich weiterlaufen. Was nach dem Wegzug noch greift und warum die Rotation ohne belegten Steuerwohnsitz nicht trägt.
  11. Fünf Jahre nach dem Wegzug erbt der Fiskus mit § 2 ErbStG hält deutsche Staatsangehörige nach dem Wegzug fünf Jahre erbschaftsteuerlich im Inland. Die Schweiz hat mit 78,3 % Nein gestimmt, Österreich abgelehnt — Karlsruhe verhandelt im Oktober.
  12. Raus aus der Kasse ist einfach. Zurück nicht Der Wegzug beendet die GKV-Mitgliedschaft. § 6 Abs. 3a SGB V verschließt die Rückkehr ab 55 — und seit dem 1. Januar 2026 hilft auch gleichgestellter Auslandsschutz nicht mehr.
  13. Auswanderung: 8,2 Mio. Deutsche — was der Wegzug kostet INSA-Umfrage Juli 2026: 14 % wollen binnen fünf Jahren auswandern. Was die Zahlen hergeben — und was Wegzugsteuer nach § 6 AStG und § 2 AStG wirklich bedeuten.
  14. Georgische Firma, deutsche Behörden: Was wirklich zählt Ort der Geschäftsleitung, Marktortprinzip, Art. 3 DSGVO: Vier Regime im Test — wo eine georgische Gesellschaft trägt und wo ausschließlich der echte Wegzug hilft.
  15. Nicht das Bleiben wird günstiger. Das Gehen wird teurer Deutschland besteuert den Wegzug nach § 6 AStG, Österreich nach § 27 Abs. 6 EStG — bei Drittstaaten sofort fällig. Die Reaktion auf Abwanderung ist nicht Entlastung.
  16. „Staatenlos" ist keine Lösung — sondern ein Bankproblem Der Perpetual Traveler scheitert nicht an der Steuer, sondern am Onboarding. Jede Bank verlangt eine Adresse, jede Meldung eine Steuernummer, jedes DBA eine Ansässigkeit.
  17. Auswandern nach Georgien: 365 Tage visumfrei Auswandern nach Georgien: 365 Tage visumfrei, Firma in 1 Tag, Steuerresidenz nach 183 Tagen. Der 12-Monats-Fahrplan für Ihren Neustart — Stand April 2026.