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Auswanderung: 8,2 Mio. Deutsche — was der Wegzug kostet

INSA-Umfrage Juli 2026: 14 % wollen binnen fünf Jahren auswandern. Was die Zahlen hergeben — und was Wegzugsteuer nach § 6 AStG und § 2 AStG wirklich bedeuten.

Bewegungslinien, die eine gestrichelte Grenzlinie überqueren — Auswanderungsbereitschaft

Eine am 28. Juli 2026 veröffentlichte repräsentative INSA-Umfrage kommt zu einem bemerkenswerten Ergebnis: 14 Prozent der erwachsenen Deutschen planen, das Land innerhalb der nächsten fünf Jahre zu verlassen — rund 8,2 Millionen Menschen. Dieser Beitrag nimmt die Zahlen ernst, ordnet aber auch ein, was eine Absichtsbefragung nicht hergibt. Und er behandelt den Teil, den die Berichterstattung regelmäßig auslässt: Der teure Moment ist nicht die Ankunft, sondern der Wegzug.

Die Zahlen

14 % planen die Auswanderung innerhalb der nächsten fünf Jahre — rund 8,2 Mio. Erwachsene
27 % bei den 30- bis 39-Jährigen die Altersgruppe mit dem höchsten Anteil
68 % schließen es aus 18 % sind unsicher oder machten keine Angabe

Die Altersverteilung ist der eigentlich aussagekräftige Teil der Erhebung:

Altersgruppe Anteil mit Auswanderungsabsicht
18 – 29 Jahre 24 %
30 – 39 Jahre 27 %
über 70 Jahre 4 %

Der Befund konzentriert sich damit auf die Jahrgänge, die Steuern und Beiträge erwirtschaften, Unternehmen gründen und Familien aufbauen. Ein Viertel bis gut ein Viertel der 18- bis 39-Jährigen zieht den Weggang aktiv in Betracht, während er bei den über 70-Jährigen mit 4 Prozent praktisch keine Rolle spielt.

Der teure Moment ist der Wegzug

Wer über einen Wechsel nachdenkt, kalkuliert meist die Zielseite: Steuersatz, Lebenshaltung, Banking. Der größere Posten steht regelmäßig auf der Abgangsseite — und er ist zeitabhängig.

Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

Wer an einer Kapitalgesellschaft mindestens 1 Prozent hält und seinen deutschen Wohnsitz aufgibt, wird so besteuert, als hätte er die Anteile im Moment des Wegzugs verkauft. Es fließt kein Geld — die Steuer auf den fiktiven Veräußerungsgewinn wird trotzdem fällig.

Die Mechanik in vier Punkten

  1. Fiktive Veräußerung

    Der Wertzuwachs der Anteile seit Anschaffung gilt im Wegzugszeitpunkt als realisiert und wird der Einkommensteuer unterworfen — ohne Liquiditätszufluss.

  2. Schwelle 1 Prozent

    Erfasst ist jede Beteiligung ab 1 % im Sinne des § 17 EStG. Seit dem Jahressteuergesetz 2024 fallen ab 1. Januar 2025 zusätzlich Investmentfonds- und ETF-Anteile in den Anwendungsbereich.

  3. Ratenzahlung statt Stundung

    Seit dem ATAD-Umsetzungsgesetz 2022 gibt es keine unbefristete zinslose Stundung für EU/EWR-Wegzüge mehr. Auf Antrag wird die Steuer in sieben Jahresraten gezahlt — regelmäßig gegen Sicherheitsleistung, etwa eine Bankbürgschaft oder Verpfändung der Anteile.

  4. Drittstaat Georgien

    Georgien liegt außerhalb von EU und EWR. Unionsrechtliche Erleichterungen greifen nicht — die Ratenzahlungslösung gilt aber einheitlich für alle Fälle.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG

Der zweite, seltener beachtete Punkt: Deutschland lässt Wegziehende nicht sofort los. Nach § 2 AStG bleiben deutsche Staatsangehörige unter drei kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen bis zu zehn Jahre nach dem Wegzugsjahr erweitert beschränkt steuerpflichtig:

  • In den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig als deutsche/r Staatsangehörige/r
  • Ansässigkeit in einem Niedrigsteuerland nach § 2 Abs. 2 AStG — Georgien fällt nach dem abstrakten Belastungsvergleich regelmäßig darunter
  • Fortbestehende wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland nach § 2 Abs. 3 AStG

Praktisch relevant wird die Norm erst oberhalb einer Bagatellgrenze von 16.500 Euro entsprechender Einkünfte im Veranlagungszeitraum. Der entscheidende Hebel liegt in der dritten Voraussetzung: Wer die wirtschaftlichen Interessen in Deutschland tatsächlich abbaut, erfüllt die kumulativen Bedingungen nicht mehr. Ein Wegzug, bei dem Betrieb, Kunden und Vermögen im Wesentlichen in Deutschland verbleiben, ist steuerlich eben kein Wegzug.

Die Reihenfolge, die funktioniert

Aus beidem folgt eine unspektakuläre, aber wirksame Reihenfolge. Sie entspricht dem, was wir seit 2019 in Tiflis begleiten:

Vier Stufen, jede einzeln testbar

  1. 1 — Bestandsaufnahme mit dem Steuerberater im Heimatland

    Vor jeder Struktur steht die Frage, ob § 6 AStG überhaupt greift und wie hoch die Bemessungsgrundlage heute wäre. Diese Zahl entscheidet über die gesamte weitere Planung — und sie lässt sich nur im Heimatland ermitteln.

  2. 2 — Konto und Struktur aufbauen, ohne Deutschland zu verlassen

    Ein georgisches Bankkonto oder eine Gesellschaft lässt sich vorbereiten, während Sie in Deutschland steuerpflichtig bleiben — dann vollständig deklariert. Über den CRS werden die Konten ohnehin gemeldet.

  3. 3 — Testphase vor Ort

    Bürger von rund 95 Ländern können sich 365 Tage visumfrei in Georgien aufhalten. Das reicht, um Land, Banking und Alltag zu prüfen, bevor irgendetwas Irreversibles passiert.

  4. 4 — Verlagerung mit echter Substanz

    Erst danach folgt die Steuerresidenz — Lebensmittelpunkt, Substanz, abgebaute Inlandsinteressen. Genau das trennt eine belastbare Struktur von einer, die einer Betriebsprüfung nicht standhält.

Vertiefend dazu: Auswandern nach Georgien, Steuerresidenz in Georgien und — für die Frage, welche Wirkung eine Gesellschaft ohne Wegzug überhaupt hat — Georgische Firma, deutsche Behörden. Die Belastungsseite in Deutschland haben wir in Steuerreform 2026 aufbereitet.

Häufige Fragen

FAQ

Wollen wirklich 8,2 Millionen Deutsche auswandern?

Die repräsentative INSA-Umfrage vom 28. Juli 2026 weist 14 Prozent der Erwachsenen aus, die eine Auswanderung innerhalb von fünf Jahren planen — hochgerechnet rund 8,2 Millionen. Das ist eine Absichtsbefragung, keine Wanderungsprognose: 68 Prozent schließen einen Wegzug aus, 18 Prozent sind unentschlossen, und die tatsächlichen Fortzugszahlen liegen deutlich niedriger.

Was kostet die Wegzugsteuer nach § 6 AStG?

Sie besteuert den Wertzuwachs Ihrer Anteile an Kapitalgesellschaften ab 1 % Beteiligung so, als hätten Sie im Wegzugszeitpunkt verkauft — ohne dass Geld fließt. Die Höhe hängt vollständig vom Unternehmenswert ab. Auf Antrag ist die Zahlung in sieben Jahresraten möglich, regelmäßig gegen Sicherheitsleistung. Die konkrete Zahl kann nur Ihr Steuerberater ermitteln.

Gilt die Wegzugsteuer auch für ETFs?

Ja. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde der Anwendungsbereich zum 1. Januar 2025 auf Investmentfonds- und ETF-Anteile ausgeweitet. Betroffen ist damit ein deutlich größerer Personenkreis als früher, nicht nur Gesellschafter operativer Unternehmen.

Bin ich nach dem Wegzug sofort raus aus der deutschen Steuerpflicht?

Nicht zwingend. Nach § 2 AStG kann für deutsche Staatsangehörige bis zu zehn Jahre nach dem Wegzugsjahr eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht bestehen — wenn Sie in ein Niedrigsteuerland ziehen und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten. Wer diese Inlandsinteressen tatsächlich abbaut, erfüllt die kumulativen Voraussetzungen nicht.

Muss ich sofort auswandern, um etwas zu verändern?

Nein. Konto und Struktur lassen sich aufbauen, während Sie in Deutschland ansässig und dort deklarationspflichtig bleiben. Die 365 Tage visumfreier Aufenthalt erlauben eine ausgiebige Testphase. Was sich nicht abkürzen lässt, ist die steuerliche Vorbereitung des Wegzugs selbst — die gehört an den Anfang, nicht ans Ende.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wegzugsbesteuerung, erweiterte beschränkte Steuerpflicht und die Aufgabe des Wohnsitzes sind Einzelfallfragen mit erheblichen finanziellen Folgen — binden Sie dafür zwingend einen Steuerberater in Ihrem Heimatland ein. Stand: August 2026, Änderungen der Rechtslage vorbehalten.