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Vermögensabgabe: Was mit 2,8 Billionen Euro geplant ist

Merz nennt 2,8 Billionen Euro auf deutschen Konten, die EU baut die Spar- und Investitionsunion — und die Vermögensteuer wurde nie abgeschafft, nur ausgesetzt.

Ein gestapeltes Sparguthaben, aus dem eine Schicht herausgehoben wird

Über eine Vermögensabgabe spricht in Deutschland niemand offen. Über die 2,8 Billionen Euro auf deutschen Spar- und Girokonten spricht der Bundeskanzler sehr offen — genauso wie die EU-Kommission über Instrumente, dieses Geld zu „mobilisieren“. Dieser Beitrag legt zusammen, was tatsächlich gesagt und geplant wurde, welche rechtlichen Grundlagen dafür längst bestehen und warum Vermögende die Frage nicht erst stellen sollten, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt.

Was gesagt wurde

Auf dem CSU-Parteitag am 12. Oktober 2024 sagte Friedrich Merz:

Auf den deutschen Konten, Sparkonten und Girokonten, liegen 2,8 Billionen Euro. Stellen Sie sich mal einen kurzen Augenblick vor, wir wären in der Lage, davon nur 10 Prozent zu mobilisieren – mit einem vernünftigen Zinssatz: für die öffentliche Infrastruktur in Deutschland; für den Ausbau dessen, was wir in der Bildung, im öffentlichen Sektor, in der gesamten öffentlichen Infrastruktur brauchen.

Friedrich Merz , CSU-Parteitag, 12. Oktober 2024

Und weiter: „Es fehlt uns nicht an Kapital. Es fehlt uns an den vernünftigen Instrumenten, dieses Kapital so zu mobilisieren, dass es einem gemeinsamen Zweck unseres Landes zugutekommt.“

2,8 Bio. € auf deutschen Konten Spar- und Girokonten — die genannte Bezugsgröße
280 Mrd. € entsprechen 10 Prozent davon die im Zitat genannte Zielgröße
231,2 Mrd. € kommunaler Investitionsstau die Lücke, die damit geschlossen werden soll

Zur Fairness gehört die Einordnung der Faktenprüfer: Merz sprach in dieser Rede von Anreizen für private Investitionen, nicht von Enteignung — von Kapital, das „mit einem vernünftigen Zinssatz“ mobilisiert werden soll. Auch die EU-Kommission betont bei der Spar- und Investitionsunion durchgehend die Freiwilligkeit, und die EU besitzt ohnehin keine eigene Steuerhoheit. Wer die Rede als Ankündigung einer Zwangsanleihe liest, überdehnt sie.

Nur ändert das nichts an der Ausgangslage, die dahinter sichtbar wird: Der Staat hat einen Kapitalbedarf, er hat ihn öffentlich beziffert, und er sucht Instrumente. Genau deshalb lohnt der Blick darauf, welche Instrumente bereits existieren.

Die Spar- und Investitionsunion

Die EU-Kommission stellte ihre Strategie für eine Spar- und Investitionsunion (SIU) im März 2025 vor; zuständig ist EU-Kommissarin Maria Luís Albuquerque. Kern sind europäische Spar- und Anlagekonten, der Abbau von Vertriebshindernissen für Fonds und steuerliche Anreize nach dem Vorbild erfolgreicher nationaler Modelle.

Das erklärte Ziel ist ausdrücklich, privates Kapital für Investitionen zu mobilisieren — genannt werden Infrastruktur, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Rüstung. Die Teilnahme ist freiwillig, der Kauf von Aktien oder Anleihen bleibt eine Entscheidung des Anlegers.

Der Punkt, den fast niemand kennt

Hier liegt die eigentlich relevante Information, und sie hat nichts mit Spekulation zu tun.

Die deutsche Vermögensteuer wurde nie abgeschafft. Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit Beschluss vom 22. Juni 1995 lediglich die konkrete Ausgestaltung für verfassungswidrig — Immobilienvermögen wurde gegenüber anderem Vermögen bevorzugt bewertet, was den Gleichheitssatz verletzte. Das Gericht hat die Vermögensteuer als solche nicht beanstandet.

Seit dem 1. Januar 1997 wird sie deshalb schlicht nicht mehr erhoben. Die Rechtsgrundlage besteht fort: Artikel 106 des Grundgesetzes sieht die Vermögensteuer ausdrücklich vor und weist ihr Aufkommen den Ländern zu.

Und es gab das schon einmal

Das zweite Faktum, das in der Debatte selten fällt: Die Bundesrepublik hat eine Vermögensabgabe bereits durchgeführt — und zwar in einer Größenordnung, die heutige Vorschläge harmlos wirken lässt.

  1. 14. August 1952

    Lastenausgleichsgesetz

    Zum Ausgleich der Vermögensschäden aus Krieg und Vertreibung beschlossen. Die Vermögensabgabe betrug 50 Prozent des festgestellten Vermögenswerts.

  2. Zahlweise

    120 Vierteljahresraten über 30 Jahre

    Die Abgabe war in bis zu 120 Raten zu entrichten. Die jährliche Belastung lag dadurch bei rund 1,67 Prozent — zahlbar aus dem Ertrag, ohne die Substanz anzugreifen.

  3. Freibetrag

    5.000 Mark

    Unterhalb der Freigrenze blieb Vermögen unbelastet — die Abgabe zielte auf Vermögende, nicht auf Kleinsparer.

  4. 22. Juni 1995

    BVerfG kippt die Bewertung, nicht die Steuer

    Die Vermögensteuer wird seit 1997 nicht mehr erhoben — Art. 106 GG bleibt unverändert in Kraft.

Die Konstruktion von 1952 ist deshalb so lehrreich, weil sie das übliche Gegenargument entkräftet: Eine Vermögensabgabe müsse Substanz zerstören und sei daher unrealistisch. Der Lastenausgleich zeigt das Gegenteil — verteilt über drei Jahrzehnte war eine Abgabe von 50 Prozent aus laufenden Erträgen tragbar. Wer ein Modell sucht, findet es im eigenen Gesetzblatt.

Unsere Einschätzung

Damit die Trennlinie klar bleibt: Alles bis hierhin ist belegt. Was jetzt folgt, ist unsere Bewertung als Dienstleister — keine Prognose und keine Rechtsauskunft.

Eine Vermögensabgabe ist nicht beschlossen, nicht im Gesetzgebungsverfahren und von der aktuellen Regierung nicht angekündigt. Gleichzeitig steht auf der anderen Seite eine Konstellation, die man als Vermögensinhaber zur Kenntnis nehmen sollte: ein öffentlich beziffertes Kapitaldefizit, ein kommunaler Investitionsstau von 231,2 Milliarden Euro, eine Staatsquote über 50 Prozent, eine intakte Verfassungsgrundlage, ein historisches Umsetzungsmodell — und ein Kanzler, der die 2,8 Billionen auf privaten Konten laut ausgerechnet hat.

Man muss daraus nicht schließen, dass die Abgabe kommt. Man sollte aber aufhören, ihre Möglichkeit als abwegig zu behandeln.

Was sich vorbereiten lässt

Die wirksamen Schritte sind unspektakulär, legal und vollständig deklariert — und sie funktionieren nur, wenn sie vor dem Ernstfall aufgesetzt werden:

  • Jurisdiktionsdiversifikation: Vermögenswerte nicht ausschließlich in einem Rechtskreis halten
  • Währungsdiversifikation außerhalb des Euroraums
  • Georgisches Bankkonto oder Struktur aufbauen, während Sie noch in Deutschland leben — dort deklariert
  • Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG heute berechnen lassen, nicht später
  • Steuerresidenz und echten Wegzug als Option vorbereiten
  • Warten, bis ein Gesetzentwurf vorliegt
  • Auf Geheimhaltung setzen — Georgien meldet seit 2024 über den CRS
  • Vermögen unerklärt ins Ausland verlagern

Der entscheidende Punkt bleibt derselbe wie im gesamten Themenfeld: Eine Struktur allein bewirkt nichts, solange Sie in Deutschland ansässig sind — Details in Georgische Firma, deutsche Behörden. Wirksam wird sie mit der Verlagerung, und deren Kosten stehen in Auswanderung: 8,2 Mio. Deutsche. Die Gesamtbilanz des Standorts finden Sie unter Staatsquote 50,3 %.

Häufige Fragen

FAQ

Kommt in Deutschland eine Vermögensabgabe?

Beschlossen ist nichts, und es liegt kein Gesetzentwurf vor. Dokumentiert ist dagegen die Ausgangslage: 2,8 Billionen Euro auf privaten Konten, die Kanzler Merz im Oktober 2024 ausdrücklich als mobilisierbares Kapital benannt hat, ein kommunaler Investitionsstau von 231,2 Milliarden Euro und eine Staatsquote über 50 Prozent. Ob daraus eine Abgabe wird, ist eine politische Frage — dass die Instrumente dafür bereitliegen, ist eine rechtliche Tatsache.

Wurde die Vermögensteuer nicht 1997 abgeschafft?

Nein. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 22. Juni 1995 nur die konkrete Ausgestaltung für verfassungswidrig, weil Immobilienvermögen gegenüber anderem Vermögen bevorzugt bewertet wurde. Die Steuer als solche wurde nicht beanstandet. Sie wird seit dem 1. Januar 1997 lediglich nicht mehr erhoben, und Artikel 106 des Grundgesetzes sieht sie weiterhin ausdrücklich vor. Für eine Wiedererhebung genügt ein einfaches Gesetz mit Zustimmung des Bundesrats.

Gab es in Deutschland schon einmal eine Vermögensabgabe?

Ja. Das Lastenausgleichsgesetz vom 14. August 1952 erhob eine Vermögensabgabe von 50 Prozent des festgestellten Vermögenswerts, zahlbar in bis zu 120 Vierteljahresraten über 30 Jahre. Die jährliche Belastung lag dadurch bei rund 1,67 Prozent und war aus dem Ertrag tragbar. Ein Freibetrag von 5.000 Mark schützte kleine Vermögen.

Bedeutet die EU-Spar- und Investitionsunion eine Zwangsanleihe?

Nein. Die SIU ist ein Kapitalmarktprojekt: europäische Spar- und Anlagekonten, weniger Vertriebshindernisse für Fonds, steuerliche Anreize. Die Teilnahme ist freiwillig, und die EU hat keine eigene Steuerhoheit — Steuern können nur nationale Parlamente erheben. Bemerkenswert ist nicht der Zwang, sondern der Perspektivwechsel: Privates Sparvermögen wird offen als Finanzierungsquelle öffentlicher Aufgaben betrachtet.

Warum ist der Zeitpunkt so wichtig?

Weil Vermögensabgaben auf einen Stichtag festgesetzt werden — auf das Vermögen, das an diesem Tag im Zugriffsbereich liegt. Wer erst nach Vorlage eines Entwurfs handelt, hat kaum noch Gestaltungsspielraum. Dieselbe Logik gilt für den Wegzug: Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG bemisst sich am Unternehmenswert im Wegzugszeitpunkt und steigt mit jedem Wachstumsjahr; seit 2025 sind auch ETF- und Fondsanteile erfasst.

Hilft es, Vermögen einfach ins Ausland zu bringen?

Nicht unerklärt — das wäre Steuerhinterziehung, und Georgien nimmt seit 2024 am automatischen Informationsaustausch nach dem CRS teil. Konten werden ohnehin gemeldet. Was legal wirkt, ist Diversifikation über Jurisdiktionen und Währungen bei vollständiger Deklaration und, wenn Sie es wollen, die tatsächliche Verlagerung von Ansässigkeit und Lebensmittelpunkt.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Zitate stammen aus der Rede von Friedrich Merz auf dem CSU-Parteitag vom 12. Oktober 2024; die rechtlichen Angaben beziehen sich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995, Art. 106 GG und das Lastenausgleichsgesetz vom 14. August 1952. Der Abschnitt „Unsere Einschätzung“ ist ausdrücklich als Bewertung gekennzeichnet und keine Prognose. Stand: August 2026, Änderungen der Rechtslage vorbehalten.