Steuerlich beheimatet, mit Freiheit zu reisen

Georgien als Wahlheimat

Faires Steuermodell, territorial besteuert, Krypto-Vorteil für Privatpersonen. Eine Wahlheimat für Menschen, die ihre steuerliche Ansässigkeit selbst bestimmen wollen — mit oder ohne Mindestaufenthalt.

EU-Bürger dürfen visafrei 1 Jahr in Georgien bleiben — einfach einreisen, einen Mietvertrag abschließen, loslegen. Auslandseinkommen (Dividenden, Zinsen, Krypto-Gewinne über ausländische Börsen) bleibt für Privatpersonen steuerfrei — auch ohne formale Tax-ID-Registrierung. Eine TIN beim Revenue Service ist optional und nur dann sinnvoll, wenn Sie georgische Einkünfte haben oder das Tax-Residency-Certificate brauchen.

Warum Georgien als Wahlheimat?

Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohnt, zahlt auf jeden Euro Welteinkommen. Georgien funktioniert anders: nur georgische Quellen werden besteuert, alles andere ist für Privatpersonen vom Steuersystem ausgenommen (Art. 82.2.u Tax Code). Das ist kein Schlupfloch — es ist die gesetzlich verankerte Grundregel des territorialen Steuersystems, mit dem Georgien seit dem Wirtschafts­wunder 2003 wirbt.

Was als Privatperson steuerfrei bleibt

  • Ausländische Dividenden

    Ausschüttungen aus Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften (DE-GmbH, US-Corp, AT-AG, …) sind als Privatperson voll steuerfrei.

  • Krypto über ausländische Börsen

    Trading-Gewinne, Hodl-Verkäufe, Staking-Rewards von Binance, Kraken, Bitstamp & Co. gelten als Auslandseinkommen — 0 % Einkommensteuer, 0 % Mehrwertsteuer.

  • Mieten aus dem Ausland

    Vermietungs­einnahmen aus DE/AT/CH-Immobilien werden in Georgien nicht besteuert (im Heimatland nach DBA gegebenenfalls schon — wir koordinieren).

  • Wertpapier-Erträge ausländischer Depots

    Kapitalerträge aus Aktien, Anleihen, ETFs in einem ausländischen Broker-Depot (IBKR, Trade Republic, Comdirect …) — als ausländische Quelle steuerfrei.

  • Auslands-Renten

    Gesetzliche und private Renten aus Drittländern sind in Georgien typischerweise nicht steuerpflichtig — DBA-Regelungen sind im Einzelfall zu prüfen.

  • Georgische Quellen — niedriger Satz

    Was Sie *in* Georgien erwirtschaften, ist mit 20 % Standardsteuer belegt — oder wahlweise mit dem 1 %-Status für Solopreneure unter 500.000 GEL Umsatz.

Steuerliche Ansässigkeit — die Praxis ist einfacher als die Theorie

Im Internet kursieren komplizierte Erklärungen über 183-Tage-Regeln, HNWI-Programme und Wohnsitz­anmeldungen. In der Praxis ist es deutlich einfacher: EU-Bürger reisen visafrei ein, leben ein Jahr in Georgien, verlängern bei Bedarf. Auslandseinkommen ist für Privatpersonen ohnehin steuerfrei. Eine formale Registrierung beim Revenue Service ist optional — kein Muss.

Weg 1: Einfach kommen und bleiben

Sie reisen ein, mieten eine Wohnung, leben in Georgien. Ohne formale Schritte. Solange Sie keine georgischen Einkünfte erwirtschaften, gibt es schlicht nichts zu erklären.

  • EU-Bürger: 1 Jahr visafrei — kein Visum, kein Antrag, einfach einreisen
  • DACH-Bürger ebenfalls visafrei: Verlängerung bei Bedarf durch Aus- und Wiedereinreise
  • Auslands-Dividenden, Zinsen, Krypto-Trading-Gewinne aus ausländischen Börsen: in Georgien als Privatperson 0 % — auch ohne formale Steuer-Anmeldung
  • Tax-Residency entsteht automatisch nach 183 Tagen Aufenthalt

Sinnvoll für: alle, die einfach umziehen wollen, ohne sich mit Bürokratie zu beschäftigen.

Aufenthalts­optionen — Visum, Aufenthaltstitel, Pass

  • 1-Jahres-Visumsfreiheit

    Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger dürfen Georgien für **bis zu 365 Tage** ohne Visum betreten. Reicht für die 183-Tage-Residency, ohne dass Sie einen Aufenthaltstitel brauchen.

  • Aufenthaltstitel via Investment

    Wer dauerhaft bleiben will: temporärer Aufenthaltstitel (Short-term Residence Permit) via Immobilien­investment ab **150.000 USD** (seit März 2026, davor 100.000 USD), Geschäfts­tätigkeit oder Familien­zusammenführung. Höhere Investment-Stufe ab 300.000 USD führt zum Investment-Residence-Permit. Wir koordinieren den Antrag.

  • Permanent Residence nach 6 Jahren

    Wer 6 Jahre (oder 5 Jahre mit erweiterten Bedingungen) als Resident in Georgien lebt, kann den dauerhaften Aufenthaltstitel beantragen — mit Pfad zur Staatsbürgerschaft (10 Jahre).

  • Visa-Freiheit hängt am Pass

    Eine GE-Aufenthaltsgenehmigung gibt **keine** zusätzliche Visa-Freiheit für Drittländer — Sie reisen weiterhin mit Ihrem deutschen/österreichischen/schweizerischen Pass. Die GE-Staatsbürgerschaft (nach 10 Jahren) öffnet ~120 Länder visumsfrei.

Lebenshaltung in Georgien

Konkrete Zahlen Tiflis (Stand 2026)

Tiflis ist eine westeuropäisch ausgestattete Hauptstadt zu etwa einem Drittel der Münchner / Wiener / Zürcher Lebenshaltungskosten. Realistische Budgets:

  • Mietwohnung 70 m², Zentrum: 800-1.200 EUR/Monat (möbliert, Kurz­vermietung freundlich)
  • Lebensmittel + Restaurant 1 Person: 400-600 EUR/Monat
  • Krankenversicherung privat: 50-150 EUR/Monat (bei guter Qualität)
  • Internet (1 Gbit Glasfaser): 25-40 EUR/Monat
  • Auto-Total-Kosten: 200-400 EUR/Monat

Ein Single-Haushalt lebt in Tiflis komfortabel ab 1.500-2.000 EUR/Monat, ein Paar mit Kind ab 2.500-3.500 EUR.

Setup-Pfad — wie Sie Wahlheimat Georgien aufsetzen

  1. Erstgespräch & Pfadanalyse

    Kostenloser 30-Min-Call. Wir prüfen Ihre Heimat-Ausgangslage (Wohnsitz, Beteiligungen, Wegzugs­steuer-Risiko) und empfehlen die passende Residency-Variante (183-Tage vs. HNWI vs. Hybrid).

  2. Wegzug aus DACH sauber strukturieren

    Wegzugs­besteuerung nach §6 AStG, vermögens­bezogene Anmeldepflichten in AT, CH-Wegzugsbesteuerung — wir analysieren und strukturieren so, dass keine vermeidbaren Steuern ausgelöst werden. Detail-Artikel im [Blog](/de/blog/).

  3. GE-Wohnsitz und Bankkonto

    Anmeldung in Georgien (Adresse, Tax-Number), Eröffnung eines GE-Privatkontos bei TBC oder Bank of Georgia, Aufenthaltstitel (sofern gewünscht). Parallele LLC-Gründung optional.

  4. Tax-Residency-Antrag und Zertifikat

    Mit georgischem Wohnsitz + persönlicher TIN-Registrierung beim Revenue Service erhalten Sie auf Antrag das Tax-Residency-Certificate — Ihr Beweis gegenüber DACH-Behörden, dass der Lebens­mittel­punkt verlagert ist. Bei zusätzlicher I/E-Registrierung ist der Status doppelt abgesichert.

  5. Laufender Betrieb

    Jährliche Steuer­erklärung (formal — territoriale Logik macht sie meist sehr kurz), Anschluss an die Buchhaltung wenn Sie GE-Quelleinkommen haben. Wir bleiben Ihr Ansprechpartner für die Heimat-Koordination.

Häufige Fragen zur Wahlheimat Georgien

Muss ich meinen deutschen Wohnsitz aufgeben?

Für die volle Steuer­wirkung: ja. Solange Sie in DE einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben Sie unbeschränkt deutsch steuerpflichtig — die GE-Steuer­residency reduziert dann nur die Doppelbesteuerung, nicht die Belastung. Echter Wegzug aus dem deutschen Steuer­zugriff erfordert Aufgabe des Wohnsitzes UND keinen gewöhnlichen Aufenthalt > 6 Monate. Bei AT analog (§ 1 Abs. 2 öEStG), bei CH nach Art. 3 DBG.

Was passiert bei der Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG?

Bei Wegzug aus DE mit Beteiligung > 1 % an einer Kapitalgesellschaft kann fiktiv ein Veräußerungsgewinn besteuert werden. Seit 2022 ist die Stundung in Drittstaaten (außerhalb EWR) deutlich eingeschränkt. Wir strukturieren VOR dem Wegzug — typische Wege: Holding-Konstrukt, gestaffelter Wegzug, Übertragung auf Familienangehörige. Detail-Artikel im Blog. Im Erstgespräch berechnen wir die Größenordnung Ihres konkreten Falls.

Sind ausländische Dividenden wirklich 0 %?

Ja, für Privatpersonen mit GE-Steuer­residency. Art. 82.2.u des georgischen Steuer­gesetzbuches stellt Auslandseinkommen von Residenten frei. Das gilt für Dividenden aus DE-GmbHs, US-Corps, AT-AGs etc. Beachten Sie: die ausländische Quellensteuer bleibt meist erhalten (z.B. 25 % KESt bei DE-GmbH-Dividenden) — diese ist im Heimatstaat nach DBA endgültig, GE erhebt darauf nichts mehr.

Krypto — wirklich 0 % auch bei aktivem Trading?

Ja, solange die Trades über *ausländische* Börsen laufen (Binance, Kraken, Coinbase, Bitstamp …) und Sie als Privatperson handeln, nicht als gewerbliche Tätigkeit in Georgien. Kein Threshold, keine Haltefrist, keine Steuer. Bei Krypto-Mining oder VASP-Tätigkeit (registrierte Geschäfts­tätigkeit) gelten andere Regeln — wir besprechen Ihren Use-Case im Erstgespräch.

Was kostet die Wahlheimat-Einrichtung in der Praxis?

Standard-Pfad (Wegzug + Revenue-Service-Registrierung + persönliche TIN + Wohnsitz­anmeldung): ab 1.200 EUR einmalig, Begleitung der laufenden Anmeldungen + Tax-Residency-Certificate inklusive. Mit Aufenthaltstitel-Antrag (z.B. via 150.000-USD-Immobilien­investment, Stand 2026): zusätzlich ab 800 EUR. Die HNWI-Variante (Randthema, nur bei tatsächlich erfüllten Schwellen) liegt bei ab 3.500 EUR Antrags-Begleitung + 1.200 EUR jährlichem Renewal. Detail-Aufschlüsselung erhalten Sie im Erstgespräch.

Bekomme ich mit GE-Aufenthalt visumsfreie Reisen?

Nein. Visumsfreie Reisen hängen am **Pass**, nicht am Aufenthaltstitel. Sie reisen weiterhin mit Ihrem deutschen / österreichischen / schweizerischen Pass — der ist ohnehin einer der stärksten weltweit. Erst die georgische Staatsbürgerschaft (frühestens nach 10 Jahren legalem Aufenthalt) gibt Zugang zu den ~120 visumsfreien Ländern des georgischen Passes.

Wann lohnt sich Wahlheimat Georgien wirklich?

Wenn Sie (a) signifikant Auslands­einkommen haben (Dividenden aus eigener LLC im Ausland, Krypto-Vermögen, ausländische Mieten, Wertpapier­erträge), (b) Lust auf sub­urbanen / zentralen osteuropäischen Lebensstil mit westlicher Infrastruktur haben, und (c) bereit sind, mindestens 184 Tage im Jahr in GE zu sein (oder die HNWI-Schwellen zu erfüllen). Bei reinem Heimat-Wohnsitz mit Versuch, nur die GE-Vorteile abzugreifen, scheitert das Setup an der DACH-Steuerpflicht.

Wie kombiniere ich Wahlheimat mit einer GE-LLC?

Klassische Kombination: **GE-LLC** als operative Hülle für eigenes Geschäft (estnisches Modell, 1 % Status oder 15 % Körperschaftssteuer auf Ausschüttungen) **+ Wahlheimat als Privatperson** für die Dividenden­ausschüttung. Sie zahlen 5 % georgische Quellensteuer auf Dividenden an Resident-Privatpersonen — danach ist der Betrag in GE definitiv steuer­bereinigt. Effektive Gesamtbelastung: deutlich unter 20 %.

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