Gutachten und verbindliche Auskünfte
Jede Frage bekommt bei uns eine Antwort — von der 75-EUR-Erstberatung im Online-Meeting bis zur verbindlichen Auskunft der Steuerbehörde. Was die Stufen unterscheidet, ist nicht die Freundlichkeit, sondern wie belastbar die Antwort sein muss.
Die meisten Fragen zum georgischen Steuer- und Bankrecht lassen sich in einer halben Stunde beantworten. Manche brauchen zwei Seiten, manche zwanzig, und manche brauchen die Unterschrift einer Behörde. Wir bilden alle vier Stufen ab — von der Erstberatung im Online-Meeting bis zur verbindlichen Auskunft nach Art. 47 des Steuerkodex — und jede hat einen Festpreis und eine Frist. Beurteilt wird nach georgischem Recht, mit Verweis auf die ausländischen Anknüpfungspunkte Ihres Falls: Bankkonto, Gesellschaft, US-LLC.
Warum die erste Auskunft etwas kostet
Eine Ersteinschätzung ist kein Verkaufsgespräch mit anderem Namen. Wer uns einen Sachverhalt schildert, bekommt eine Antwort, für die jemand das georgische Gesetz liest und den Fall dagegen hält. Das ist die Leistung — und sie ist dieselbe, ob am Ende ein Mandat steht oder nicht.
Deshalb gibt es bei uns kein kostenloses Beratungsgespräch, sondern einen Einstieg mit Festpreis: 75 EUR für 30 Minuten, 150 EUR für 60 Minuten oder für die schriftliche Ersteinschätzung. Der Unterschied für Sie ist nicht der Preis, sondern was Sie dafür bekommen: eine Einschätzung, die sich auf Ihren Fall bezieht, statt einer Stunde, in der wir Ihnen unsere Pakete erklären.
Vier Stufen, eine Frage: Wie belastbar muss die Antwort sein?
| Was Sie bekommen | Erstberatung im Online-Meeting | Schriftliche Ersteinschätzung | Kurzgutachten | Steuergutachten |
|---|---|---|---|---|
| Form | Microsoft Teams, 30 oder 60 Min. | E-Mail, 1–2 Seiten | E-Mail, abgegrenzte Einzelfrage | E-Mail, vollständiges Werk |
| Preis | 75 / 150 EUR | 150 EUR | 690 EUR | 1.990 EUR |
| Frist | nach Terminvereinbarung | 10 Werktage | 10 Werktage | 20 Werktage |
| Fundstellen | im Gespräch benannt | ohne Fundstellenapparat | Normzitat und Begründung | Normen im Wortlaut, Subsumtion |
| Gegenargumente der Prüfung | Nein | Nein | wo einschlägig | Ja, ausdrücklich |
| Trägt in der Betriebsprüfung | Nein | Nein | eingeschränkt | Ja |
| Sinnvoll bei | erste Orientierung, Wegentscheidung | Vorhaben prüfen: Konto, Firma, US-LLC | einer klar umrissenen Rechtsfrage | Strukturentscheidung, Prüfungsvorsorge |
Die Fristen steigen mit der Prüftiefe: Ersteinschätzung und Kurzgutachten liefern wir in 10 Werktagen, das Steuergutachten in 20. Der Unterschied ist die Arbeit, die dahintersteckt — Normen im Wortlaut, Subsumtion, Gegenargumente der Prüfung, Dokumentationspaket. Wenn Ihre Frage klar umrissen ist und es schnell gehen soll, ist das Kurzgutachten der kürzere Weg.
Wenn die Behörde mitreden soll
| Schriftliches Gutachten | Verbindliche Auskunft | Anfrage an die Nationalbank | |
|---|---|---|---|
| Beantwortet | Wie ist die Rechtslage? | Wie sieht es die Steuerbehörde? | Ist es lizenzpflichtig? |
| Bindet die Behörde | Nein | Ja — Art. 47 Abs. 5 | Auskunft, keine Erlaubnis |
| Honorar | 1.990 EUR | 2.490 EUR | 990 EUR |
| Dauer | 20 Werktage | 90 Tage gesetzliche Frist | nach Behördenlauf |
| Staatliche Gebühr | keine | ja, vier- bis fünfstellig in GEL | keine |
| Wird veröffentlicht | Nein | Nein — Art. 47 Abs. 9 | Nein |
| Sinnvoll bei | Strukturentscheidung vor der Gründung | erheblichen, wiederkehrenden Beträgen | Geschäftsmodellen im Finanzumfeld |
Was im Gutachten steht
Kein Fließtext mit Einschätzungen, sondern ein prüfbares Dokument. Der Aufbau ist immer derselbe, weil er sich in Betriebsprüfungen bewährt hat.
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Sachverhalt, wie Sie ihn geschildert haben
Wörtlich und abgegrenzt. Das ist keine Höflichkeit: Nach Art. 47 Abs. 6 verliert auch eine verbindliche Auskunft ihren Schutz, wenn der tatsächliche Sachverhalt vom geschilderten abweicht. Was hier nicht steht, ist nicht begutachtet.
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Die einschlägigen Normen im Wortlaut
Mit Artikel, Absatz und Fassung — und mit dem Hinweis, welche Sprachfassung zitiert wird. Die offizielle englische Übersetzung des georgischen Steuerkodex ist rund elf Jahre alt und an mehreren Stellen sachlich überholt; wir arbeiten am georgischen Text.
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Die ausländischen Anknüpfungspunkte
Wo Ihr Fall an eine ausländische Rechtsordnung stößt — Wegzugsbesteuerung, Hinzurechnung, Betriebsstätte, die Behandlung einer US-LLC im Wohnsitzstaat —, benennen wir die Anknüpfung und ihre Folge für die georgische Beurteilung. Eine Beratung zum dortigen Recht ist das nicht und darf es nicht sein.
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Die Subsumtion
Warum Ihr Sachverhalt unter die Norm fällt — oder warum nicht. Einschließlich der Gegenargumente, die eine Betriebsprüfung vorbringen würde.
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Die Restrisiken, benannt
Wo es keine veröffentlichte Verwaltungsauffassung gibt, steht das im Gutachten. Ein Gutachten, das nur Sicherheiten kennt, ist entweder trivial oder unehrlich.
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Handlungsempfehlung und Dokumentationspaket
Welche Unterlagen Sie führen müssen, damit die Beurteilung im Prüfungsfall trägt — und in welchen Fällen wir zum Ruling raten statt zum Gutachten.
Einstieg: Erstberatung und Ersteinschätzung
Erstberatung und Ersteinschätzung
Der Einstieg in Ihren Fall — Festpreis, feste Frist, verbindlich bestellbar. Gespräche führen wir als Microsoft-Teams-Meeting; telefonisch geht auch. Am Ende steht eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Vorhaben nach steuerlichen und rechtlichen Gesichtspunkten: Bankkonto, Gesellschaft, US-LLC.
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Gutachten und verbindliche Auskünfte
Gutachten und Auskünfte
Die drei Positionen sind Alternativen, keine Ausbaustufen — Sie wählen die Frage, die beantwortet werden soll. Beim Advance Ruling kommt die staatliche Gebühr hinzu, deshalb ist die Summe hier eine Anfrage und keine Bestellung.
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Optionale Add-Ons
Wenn die Frage die Nationalbank betrifft
Ob eine geplante Tätigkeit eine Lizenz oder Registrierung der Nationalbank braucht, ist keine Steuerfrage — und sie wird selten gestellt. Wer sie stellen muss, hat zwei Wege: die eigene Einordnung vorab, günstig und ohne Behördenlauf, oder die schriftliche Anfrage an die Nationalbank selbst. In der Regel ist die Vorabanalyse der erste Schritt — sie zeigt, ob die Anfrage überhaupt nötig ist.
Aufsichtsrecht und Lizenzpflicht
Zwei Wege zur selben Frage: unsere Einordnung vorab oder die schriftliche Anfrage an die Nationalbank. Beide sind einzeln buchbar; die Vorabanalyse ist der übliche erste Schritt und wird nicht auf die Anfrage angerechnet.
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Zum Weiterlesen
Wofür eine verbindliche Auskunft taugt und was sie ab 2027 kostet, steht ausführlich in Verbindliche Auskunft in Georgien. Wie ein Verfahren abläuft, wenn die Frage doch strittig wird — Fristen, zwei Stufen, fehlende aufschiebende Wirkung —, in Steuerstreit in Georgien. Und wer in Georgien überhaupt beraten und vertreten darf, in Wer darf Sie in Georgien beraten.
FAQ
Warum ist die erste Auskunft bei Ihnen nicht kostenlos?
Zwei Gespräche, zwei Zwecke — und nur eines davon ist Beratung. Das Abstimmungsgespräch (15 Minuten, kostenfrei) klärt, welches Paket zu Ihrem Vorhaben passt, wie der Ablauf aussieht und welche Unterlagen wir brauchen; dieselben Fragen beantworten wir auch schriftlich ohne Rechnung. Die Erstberatung kostet, weil sie Arbeit ist: Wer uns einen Sachverhalt schildert, bekommt keine Broschüre zurück, sondern eine Einschätzung — jemand liest das georgische Gesetz und hält Ihren Fall dagegen. Das dauert bei jeder Frage, die über eine Preisauskunft hinausgeht, mindestens eine halbe Stunde. Wir haben uns deshalb gegen das kostenlose Beratungsgespräch entschieden und für einen Einstieg mit Festpreis: 75 EUR für 30 Minuten im Online-Meeting, 150 EUR für 60 Minuten oder für die schriftliche Ersteinschätzung. Was das für Sie ändert: Sie bekommen eine Antwort statt einer Verkaufsstunde, und Sie wissen vorher, was sie kostet.
Wie läuft der Gesprächstermin ab — Telefon oder Online-Meeting?
Als Microsoft-Teams-Meeting. Sie bekommen nach der Bestellung einen Terminvorschlag und einen Link; Teams läuft im Browser, eine Installation ist nicht nötig, und es funktioniert von überall ohne Verbindungskosten. Ein Telefonat ist die Alternative, wenn Ihnen das lieber ist — dann wählen Sie sich zur vereinbarten Zeit bei uns ein. Der Grund für diese Reihenfolge ist banal: Ein ausgehendes Auslandsgespräch kostet je nach Zielland mehr als das Honorar für den Termin selbst, und wir möchten das weder auf Sie umlegen noch beim Preis einrechnen, den alle anderen zahlen. Bild und Ton sind ohnehin die bessere Grundlage, wenn wir gemeinsam auf Unterlagen schauen.
Was unterscheidet Ersteinschätzung, Kurzgutachten und Steuergutachten?
Die Prüftiefe und damit die Belastbarkeit. Die schriftliche Ersteinschätzung (150 EUR, 10 Werktage) sagt Ihnen auf ein bis zwei Seiten, ob Ihr Vorhaben trägt, wo die kritischen Punkte liegen und was noch zu klären ist — ohne Fundstellenapparat. Das Kurzgutachten (690 EUR, 10 Werktage) beantwortet eine abgegrenzte Einzelfrage mit Normzitat und Begründung. Das Steuergutachten (1.990 EUR, 20 Werktage) ist das vollständige Werk: Sachverhalt, Normen im Wortlaut, Subsumtion, Gegenargumente, Restrisiken, Dokumentationspaket. In einer Betriebsprüfung trägt das Gutachten; die Ersteinschätzung trägt Ihre eigene Entscheidung, ob sich der Weg überhaupt lohnt.
Warum dauert das Steuergutachten länger als das Kurzgutachten?
Weil mehr Arbeit darin steckt. Das Kurzgutachten beantwortet eine abgegrenzte Einzelfrage; dafür genügen 10 Werktage. Das Steuergutachten nimmt Ihren gesamten Sachverhalt auf, zitiert die Normen im Wortlaut, ordnet die ausländischen Anknüpfungspunkte ein, nimmt die Gegenargumente einer Betriebsprüfung vorweg und liefert das Dokumentationspaket dazu — das sind 20 Werktage, gerechnet ab dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Wenn Ihre Frage klar umrissen ist und es schnell gehen soll, ist das Kurzgutachten der kürzere Weg; die Belastbarkeit des vollständigen Werks in der Prüfung bekommen Sie damit allerdings nicht.
Wird das Honorar auf ein Folgemandat angerechnet?
Nein. Bis August 2026 haben wir das Gutachtenhonorar bei einem anschließenden Mandat verrechnet, seither nicht mehr. Der Grund ist derselbe wie beim Einstieg mit Festpreis: Das Gutachten ist ein eigenständiges Werk und keine Anzahlung auf etwas anderes. Wer nur die Antwort braucht und danach allein weitergeht, hat dieselbe Leistung erhalten wie jemand, der uns anschließend beauftragt — und zahlt dafür denselben Preis. Die Preiserhöhung von 990 auf 1.990 EUR bildet diesen Wegfall ab.
Was ist der Unterschied zwischen Ihrem Gutachten und einer verbindlichen Auskunft?
Das Gutachten ist unsere begründete Rechtsauffassung mit Fundstellen — belastbar, nachprüfbar und in einer Betriebsprüfung ein ganz anderes Argument als eine Erinnerung an ein Telefonat. Bindend für die Behörde ist es nicht. Die verbindliche Auskunft (Advance Ruling) nach Artikel 47 des georgischen Steuerkodex ist das Gegenstück: Sie wird vom Revenue Service im Einvernehmen mit dem Finanzminister erlassen und schützt Sie nach Artikel 47 Absatz 5, solange Sie sich an sie halten. Artikel 47 Absatz 6 nennt die zwei Ausnahmen: Der Sachverhalt weicht von dem ab, den Sie geschildert haben, oder die zugrunde liegende Norm wird aufgehoben oder geändert.
Was kostet die staatliche Gebühr einer verbindlichen Auskunft?
Sie ist die größere Hälfte der Rechnung und wird vom Staat erhoben, nicht von uns. Die Gebührenverordnung sieht derzeit einen fünfstelligen Lari-Betrag vor, der sich für natürliche Personen halbiert, die im Vorjahr in Georgien steuerlich ansässig waren. Zum 1. Januar 2027 verdoppeln sich beide Beträge — das ist bereits geltendes Recht mit aufgeschobenem Inkrafttreten, keine Ankündigung. Was das für Ihren Fall bedeutet: Wer ohnehin ein Ruling plant und die Ansässigkeit erreicht, hat einen doppelten Grund, den Antrag nicht bis 2027 liegen zu lassen. Den zum Antragszeitpunkt geltenden Betrag nennen wir Ihnen schriftlich, bevor Sie sich binden.
Wie lange dauert eine verbindliche Auskunft?
Die gesetzliche Frist beträgt 90 Tage. Praktikerberichte über längere Laufzeiten kursieren; wir haben sie nicht unabhängig verifiziert und nennen Ihnen deshalb die gesetzliche Frist und keine Wunschzahl. Planen Sie ein Ruling nicht als Voraussetzung für einen Start, sondern als Absicherung eines laufenden Sachverhalts — sonst wartet Ihr Geschäftsmodell auf eine Behörde.
Wird die Auskunft veröffentlicht? Kann ich mich auf fremde Rulings berufen?
Nein und nein. Eine verbindliche Auskunft nach Artikel 47 bindet nur den Antragsteller (Absatz 3), und die im Antrag übermittelten Informationen unterliegen dem Steuergeheimnis (Absatz 9) — es gibt also keine öffentliche Sammlung, in der man nachschlagen könnte. Eine Nebenwirkung schützt Sie trotzdem: Nach Absatz 4 darf der Revenue Service zu identischen Sachverhalten keine abweichenden Auskünfte erteilen. Das öffentlich zugängliche Instrument ist ein anderes — die öffentliche Auskunft des Finanzministers nach Artikel 46-1, die im Gesetzblatt erscheint und die Behörde allgemein bindet.
Wann lohnt sich das Gutachten und wann das Ruling?
Faustregel: Das Gutachten klärt, ob Ihre Struktur trägt; das Ruling nimmt Ihnen das Restrisiko ab, dass die Behörde es anders sieht. Bei überschaubaren Beträgen und einer Rechtslage, die sich sauber aus dem Gesetz ergibt, ist das Gutachten die richtige und deutlich günstigere Antwort. Ein Ruling empfehlen wir, wenn drei Dinge zusammenkommen: erhebliche Beträge, eine Frage ohne veröffentlichte Verwaltungsauffassung und ein Sachverhalt, den Sie über Jahre wiederholen. Wir sagen Ihnen im Gutachten selbst, in welche Kategorie Ihr Fall fällt.
Wozu eine schriftliche Anfrage an die Nationalbank?
Sie beantwortet eine andere Frage als das Steuergutachten, nämlich die aufsichtsrechtliche: Ist die geplante Tätigkeit lizenz- oder registrierungspflichtig? Das georgische Wertpapiermarktgesetz kennt vier Lizenzen der Nationalbank — Brokertätigkeit, Börse, Zentralverwahrer, Registerführer — und formuliert keinen ausdrücklichen Satz darüber, was erlaubnisfrei bleibt. Wer sich auf einen Umkehrschluss verlassen muss, tut gut daran, ihn bestätigen zu lassen, bevor er ein Geschäftsmodell darauf baut.
Stand: August 2026. Zitierte Vorschriften: Steuerkodex Georgiens Art. 46-1 (öffentliche Auskunft) und Art. 47 (verbindliche Auskunft), Art. 162¹ (Leistungsort) und Art. 166 (Steuersatz); Gesetz Georgiens über den Wertpapiermarkt Art. 2, 20 und 23; Verordnung der Regierung Georgiens Nr. 96 vom 30. März 2010 über staatliche Gebühren. Diese Seite beschreibt unser Leistungsangebot und ist weder Steuer- noch Rechtsberatung. Wir beraten nicht zum Steuerrecht Ihres Wohnsitz- oder Wegzugsstaates.
Erst beraten, dann bauen, dann betreiben
Bereit für Ihre Freiheit?
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben – Sie bekommen Paketvorschlag, Ablauf und Preis, ohne Rechnung. Lieber sprechen? Abstimmungsgespräch, 15 Minuten, kostenfrei. Brauchen Sie eine Einschätzung, ob und wie Ihr Vorhaben trägt, ist das die Erstberatung ab 75 EUR.
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- Tiflis, Georgien