Am 1. und 2. Juli 2026 hat sich der Koalitionsausschuss auf eine Einkommensteuerreform verständigt. Für kleine und mittlere Einkommen bringt sie Entlastung — am oberen Ende entsteht dagegen eine neue Stufe von 47 %, und die 45-%-Schwelle rutscht deutlich nach unten. Dieser Beitrag rechnet die tatsächliche Grenzbelastung nach, zeigt, wo Einzelunternehmer über 50 % landen, und trennt konsequent zwischen dem, was politisch geeinigt ist, und dem, was bereits Gesetz ist.
Die neuen Tarifstufen
| Steuersatz | Aktuell ab | Künftig ab | Status |
|---|---|---|---|
| Spitzensteuersatz (42 %) | 69.879 € | 70.600 € | Einigung, Umsetzung 2027 |
| Reichensteuersatz (45 %) | 277.826 € | 250.000 € | Einigung, Umsetzung erwartet 2028 |
| Neue Spitzenstufe (47 %) | — | 280.000 € | Einigung, Umsetzung erwartet 2028 |
Die entscheidende Bewegung steht in der mittleren Zeile: Die 45-%-Schwelle sinkt um rund 27.800 Euro. Wer heute knapp unterhalb der Reichensteuer liegt, kann künftig hineinwachsen, ohne dass sich sein reales Einkommen erhöht hat. Die Anhebung der 42-%-Schwelle auf 70.600 Euro wirkt gegenläufig, fällt aber mit gut 700 Euro Verschiebung bescheiden aus.
Warum aus 47 % faktisch 49,6 % werden
Der Solidaritätszuschlag bemisst sich mit 5,5 % auf die festgesetzte Einkommensteuer, nicht auf das Einkommen. Er wirkt damit wie ein Multiplikator auf den Spitzensatz:
Die Rechnung Schritt für Schritt
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Grenzsteuersatz
Auf den Spitzenbetrag greifen künftig 47 % Einkommensteuer.
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Solidaritätszuschlag
5,5 % von 47 % ergeben rund 2,6 Prozentpunkte zusätzlich.
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Effektive Grenzbelastung
47 % + 2,6 % ≈ 49,6 % auf jeden zusätzlich verdienten Euro im Spitzenbereich.
Für Kapitalgesellschafter endet die Rechnung hier. Für Einzelunternehmer und Personengesellschafter kommt eine zweite Ebene hinzu — und die kippt das Ergebnis über die 50-%-Marke.
Einzelunternehmer: wenn die Gewerbesteuer nicht mehr voll angerechnet wird
Die Gewerbesteuer wird nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet — aber nur bis zu einem Hebesatz von 400 %. Darüber bleibt eine Definitivbelastung stehen. Am Beispiel Frankfurt am Main mit einem Hebesatz von 460 %:
Nicht anrechenbare Restbelastung
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Hebesatz-Differenz
Frankfurt liegt mit 460 % um 60 Hebesatzpunkte über der Anrechnungsgrenze von 400 %.
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Steuermesszahl
Bei einer Messzahl von 3,5 % ergeben 60 Hebesatzpunkte rund 2,1 % nicht anrechenbare Belastung.
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Gesamtbelastung
49,6 % Grenzbelastung plus rund 2,1 % Definitivbelastung — die Gesamtsteuerbelastung überschreitet in solchen Gemeinden 50 %.
Damit fällt eine symbolisch nicht unwichtige Schwelle: Vom zusätzlich erwirtschafteten Euro bleibt in Hochhebesatz-Kommunen weniger als die Hälfte beim Unternehmer. Betroffen sind ausgerechnet die Standorte mit den höchsten Gewerbesteuerhebesätzen — also überwiegend die wirtschaftsstarken Großstädte.
Was Arbeitgeber zusätzlich trifft
Neben dem Tarif verändern sich die Lohnnebenkosten auf mehreren Ebenen. Die Zeitachse zeigt, wann womit zu rechnen ist — und wie belastbar die jeweilige Grundlage ist:
- 1. Januar 2027
Minijob: Pauschsteuer von 2 % auf 5 %
Beschlossen im Koalitionsausschuss zur Gegenfinanzierung der Tarifreform. Bei 603 € Monatsverdienst rund 18 € Mehrkosten pro Monat und Kraft — bei größeren Minijob-Teams in Handel und Gastronomie summiert sich das spürbar. Betroffen sind rund 6,8 Mio. Minijobber.
- 1. Januar 2027
Minijob-Grenze steigt auf 633 €
Anhebung von 603 € parallel zur Mindestlohnentwicklung — die Bemessungsgrundlage für die höhere Pauschsteuer wächst also mit.
- Herbst 2026
Minijob-Grundsatzentscheidung offen
Die Rentenkommission empfahl im Juni 2026, den Sonderstatus weitgehend abzuschaffen (Ausnahme: Studierende). Die Regierung vertagte die Entscheidung — eine weitergehende Reform bleibt möglich.
- Frühestens 2027
Krankschreibung ab dem ersten Tag
Geplant: Wegfall der telefonischen Krankschreibung (Video-AU bleibt), Vorlagepflicht ab Tag 1 statt Tag 4. Ein Referentenentwurf liegt noch nicht vor — Status: Ankündigung, nicht Gesetz.
- 1. Januar 2028
KV-Zuschlag für mitversicherte Partner
Nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz 2,5 Prozentpunkte zusätzlich auf die beitragspflichtigen Einnahmen des Hauptversicherten, wenn Ehe- oder Lebenspartner beitragsfrei mitversichert sind. Bei Durchschnittseinkommen rund 100 € im Monat.
Der internationale Vergleich — Platz 2, nicht Platz 1
In der Debatte kursiert regelmäßig, Deutschland habe Belgien überholt und sei Spitzenreiter bei der Abgabenlast. Die aktuelle OECD-Erhebung Taxing Wages 2026 gibt das nicht her: Deutschland liegt auf Rang 2 von 38 — Belgien bleibt davor.
Der Punkt bleibt auch mit der korrekten Zahl tragfähig — er wird sogar belastbarer: Ein Abgabenkeil von 49,3 % bei Alleinstehenden, ein Anstieg um 1,34 Prozentpunkte in einem einzigen Jahr und ein Abstand von rund 14 Prozentpunkten zum OECD-Mittel beschreiben die Belastungssituation präziser als ein falscher Spitzenplatz. Für Verheiratete mit Kindern liegt der Wert mit 42,6 % niedriger — auch das gehört zu einer ehrlichen Darstellung.
Was daraus folgt
Aus diesen Zahlen folgt weder Panik noch Untergang, sondern eine nüchterne unternehmerische Frage: Rechnet sich der Standort in fünf Jahren noch für Ihr Geschäftsmodell? Drei Beobachtungen helfen bei der Antwort:
- Die Richtung ist konsistenter als jede Einzelmaßnahme. Tarifstufen nach oben, Schwellen nach unten, neue Zuschläge in der Sozialversicherung — die einzelnen Punkte stehen unter Vorbehalt, das Muster nicht.
- Betroffen ist gezielt das obere Mittelfeld. 250.000 Euro zu versteuerndes Einkommen ist keine Vermögensgrenze, sondern eine typische Größe für erfolgreiche Einzelunternehmer und Gesellschafter-Geschäftsführer.
- Der Zeitpunkt einer Entscheidung ist selbst ein Faktor. Wer eine Verlagerung erwägt, sollte wissen, dass die steuerlichen Kosten des Wegzugs mit dem Unternehmenswert steigen — dazu ausführlich: 8,2 Millionen wollen gehen.
Wie sich die Belastung im direkten Standortvergleich darstellt, haben wir in Standortvergleich 2026 aufbereitet. Und was eine georgische Struktur dabei realistisch leisten kann — und was nicht — steht in Georgische Firma, deutsche Behörden.
Häufige Fragen
FAQ
Ist die Steuerreform 2026 schon beschlossen?
Nein. Es handelt sich um eine Einigung des Koalitionsausschusses vom 1./2. Juli 2026. Bundestag und Bundesrat müssen die Reform noch in einem Gesetzgebungsverfahren beschließen; Details können sich verändern. Die Entlastungen sind für 2027 vorgesehen, die neuen Spitzenstufen von 45 % und 47 % werden für 2028 erwartet.
Ab wann greift der neue 47-%-Satz?
Nach der Einigung ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen; parallel sinkt die Schwelle für den 45-%-Satz von 277.826 auf 250.000 Euro. Die Umsetzung wird für 2028 erwartet — verbindlich ist erst der verabschiedete Gesetzestext.
Wie kommen über 50 % Gesamtbelastung zustande?
Aus 47 % Einkommensteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf (rund 2,6 Prozentpunkte) ergeben sich etwa 49,6 %. Bei Einzelunternehmern kommt die nicht anrechenbare Gewerbesteuer hinzu: Die Anrechnung nach § 35 EStG greift nur bis zu einem Hebesatz von 400 %. In Frankfurt am Main (460 %) bleiben bei einer Messzahl von 3,5 % rund 2,1 % Definitivbelastung — zusammen über 50 %.
Was ändert sich beim Minijob konkret?
Die Pauschsteuer steigt von 2 % auf 5 %, bei 603 Euro Monatsverdienst rund 18 Euro Mehrkosten pro Monat und Beschäftigtem. Zum 1. Januar 2027 steigt zugleich die Verdienstgrenze von 603 auf 633 Euro. Eine weitergehende Reform bis hin zur Abschaffung wurde von der Rentenkommission empfohlen, die Entscheidung darüber aber auf Herbst 2026 vertagt.
Hat Deutschland jetzt die höchste Abgabenlast der Welt?
Nein. Nach OECD Taxing Wages 2026 liegt Deutschland mit einem Abgabenkeil von 49,3 % für alleinstehende Durchschnittsverdienende auf Rang 2 von 38 OECD-Staaten — Belgien liegt weiterhin davor. Bemerkenswert ist weniger der Rang als die Dynamik: plus 1,34 Prozentpunkte gegenüber 2024, bei einem OECD-Durchschnitt von 35,1 %.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die dargestellten Maßnahmen beruhen überwiegend auf dem Koalitionsbeschluss vom 1./2. Juli 2026 und sind noch nicht abschließend gesetzlich umgesetzt. Für Ihre persönliche Steuerplanung ziehen Sie bitte einen Steuerberater in Ihrem Heimatland hinzu. Stand: Juli 2026, Änderungen der Rechtslage vorbehalten.