Eine Rente wird nicht größer, wenn man umzieht. Was sich ändert, ist ihr Verhältnis zu den Preisen am Wohnort — und wer sie besteuert. Beides lässt sich beziffern: mit den Zahlbeträgen der Deutschen Rentenversicherung, den Lohndaten des georgischen Statistikamts und zwei Artikeln des Doppelbesteuerungsabkommens von 2006. Dieser Beitrag rechnet das durch, räumt mit der hartnäckigsten Fehlvorstellung zur Auslandsrente auf und benennt die Grenze, an der das Modell scheitert. Sie liegt nicht beim Geld.
Was die Rente hier ist und was sie dort ist
Die Ausgangszahlen sind unstrittig. Zum 31. Dezember 2024 lag der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag bei Altersrenten in Deutschland bei 1.405 Euro für Männer und 955 Euro für Frauen. Das ist nicht die Bruttostandardrente des Eckrentners, sondern das, was tatsächlich überwiesen wird.
Dem steht das georgische Preisniveau gegenüber. Das Statistikamt Geostat weist für das erste Quartal 2026 einen durchschnittlichen Monatslohn von 2.363,80 Lari aus, nach 2.170,10 Lari im Vorjahresquartal; in Tiflis liegt er bei rund 2.583 Lari.
| Betrag | in Lari | zum Landeslohn | zur georgischen Staatsrente | |
|---|---|---|---|---|
| Altersrente Männer, Ø Zahlbetrag Deutsche Rentenversicherung, Stand 31.12.2024 | 1.405 € | 4.252 GEL | 1,80× | 8,6× |
| Altersrente Frauen, Ø Zahlbetrag liegt noch immer über dem georgischen Durchschnittslohn | 955 € | 2.890 GEL | 1,22× | 5,8× |
| Grundsicherungsnahe Rente Rechenbeispiel | 1.000 € | 3.027 GEL | 1,28× | 6,1× |
| Georgischer Durchschnittslohn Geostat, Q1 2026 | 781 € | 2.363,80 GEL | 1,00× | 4,8× |
| Georgische Staatsrente ab 70 unter 70 Jahren 370 GEL — Haushalt 2026, angehoben um 45 bzw. 20 GEL; insgesamt über 5 Mrd. GEL für Rentenzahlungen | 164 € | 495 GEL | 0,21× | 1,00× |
Das ist der ganze Mechanismus, und er ist unspektakulär: Die Rente bleibt gleich, der Nenner wird kleiner. Eine Rente, die in Deutschland unterhalb des Durchschnittseinkommens liegt, liegt in Georgien deutlich darüber. Wer die deutsche Rentendebatte verfolgt — 53,3 Prozent Netto-Ersatzrate gegenüber 63,2 Prozent im OECD-Schnitt, 764.065 Menschen in Grundsicherung im Alter im Dezember 2025 —, findet hier keine Lösung des Problems, aber eine andere Rechengrundlage.
Wer die Rente besteuert
Hier liegt der Teil, der regelmäßig falsch dargestellt wird. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Georgien wurde am
- Juni 2006 unterzeichnet und trat am 21. Dezember 2007 in Kraft. Es unterscheidet drei Fälle, nicht einen.
- Gesetzliche Rente: Deutschland besteuert (Art. 18 Abs. 2 DBA) Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung dürfen abweichend von Absatz 1 nur im Kassenstaat besteuert werden — dem Staat, der zahlt
- Betriebsrente, private Rentenversicherung: Georgien darf besteuern (Art. 18 Abs. 1 DBA) Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen werden nur im Ansässigkeitsstaat besteuert
- Und Georgien besteuert sie nicht (Art. 82 Abs. 1 lit. u Steuerkodex) Einkünfte ohne georgische Quelle sind bei ansässigen Privatpersonen freigestellt — im Ergebnis null Prozent
- Beamtenpension: Deutschland besteuert (Art. 19 Abs. 2 DBA) Kassenstaatsprinzip für den öffentlichen Dienst. Anderes gilt nur, wenn der Empfänger in Georgien ansässig UND georgischer Staatsangehöriger ist
Die praktische Folge ist eine Zweiteilung. Die gesetzliche Rente bleibt in der deutschen Steuer, und zwar über die beschränkte Steuerpflicht nach § 49 Absatz 1 Nummer 7 EStG. Zuständig ist dafür zentral das Finanzamt Neubrandenburg — allerdings nur für Personen, die ausschließlich mit Renteneinkünften zu veranlagen sind. Wer daneben andere inländische Einkünfte hat, etwa aus der Vermietung einer deutschen Immobilie, fällt an ein anderes Finanzamt. Alles, was nicht gesetzliche Rente ist — Betriebsrente, Direktversicherung, private Rentenversicherung, ausländische Kapitalerträge, Mieten aus Auslandsimmobilien —, fällt bei georgischer Ansässigkeit in ein Territorialsystem, das darauf nichts erhebt.
Der Grundfreibetrag, und wie man ihn behält
Beschränkte Steuerpflicht hat einen Preis: Nach § 50 Absatz 1 Satz 2 EStG wird der Grundfreibetrag nicht gewährt. Die Einkommensteuer läuft dann ohne den Sockel, der im Inland die ersten 12.348 Euro (Stand 2026) freistellt.
§ 1 Absatz 3 EStG öffnet den Ausweg: Auf Antrag werden Personen ohne inländischen Wohnsitz als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt — mit Grundfreibetrag. Die Voraussetzung ist, dass nahezu das gesamte Einkommen der deutschen Besteuerung unterliegt oder die nicht deutschen Einkünfte unter dem Grundfreibetrag bleiben.
Genau hier trifft sich das Thema mit dem Titel dieses Beitrags. Für einen Ruheständler, dessen Einkommen im Wesentlichen aus der deutschen gesetzlichen Rente besteht, ist die Voraussetzung typischerweise erfüllt. Von einer Bruttorente von 16.800 Euro im Jahr sind bei Rentenbeginn 2026 84 Prozent steuerpflichtig — 14.112 Euro, denen ein lebenslang fixierter Rentenfreibetrag von 2.688 Euro gegenübersteht. Gegen den Grundfreibetrag von 12.348 Euro bleibt ein schmaler steuerpflichtiger Rest.
Die Kürzung, die es nicht mehr gibt
Kaum eine Auskunft hält sich hartnäckiger als die, dass die deutsche Rente im Ausland „auf 70 Prozent gekürzt“ werde. Das war einmal richtig und ist es seit über zehn Jahren nicht mehr: Die Absätze 3 und 4 des § 113 SGB VI, die diese Minderung der persönlichen Entgeltpunkte anordneten, wurden zum 1. Oktober 2013 aufgehoben.
Was geblieben ist, ist keine Kürzung, sondern eine Zuordnung. Gezahlt wird nach § 110 Absatz 2 SGB VI auch ins vertragslose Ausland — und Georgien ist vertragsloses Ausland, weil kein Sozialversicherungsabkommen besteht. § 113 SGB VI bestimmt, dass die persönlichen Entgeltpunkte aus Bundesgebiets-Beitragszeiten ermittelt werden, also aus Beiträgen, die nach dem 8. Mai 1945 nach Bundesrecht gezahlt wurden. Daraus folgt sehr konkret:
- Beitragszeiten aus deutscher Beschäftigung: 100 Prozent Bundesgebiets-Beitragszeiten sind voll exportfähig — der Wegzug ändert an ihnen nichts
- Beitragsfreie Zeiten (Schule, Studium, Krankheit, Zurechnungszeit): anteilig § 114 SGB VI — im Verhältnis der Bundesgebiets-Beitragszeiten zu allen Beitragszeiten; bei rein deutscher Biografie ist das Verhältnis eins, also kein Verlust
- Zeiten nach dem Fremdrentengesetz: entfallen vollständig weder Bundesgebiets-Beitragszeit noch Hinzurechnung über § 114 — hier liegt der reale Kürzungsmechanismus
Für eine in Deutschland verbrachte Erwerbsbiografie ändert der Wegzug an der Rentenhöhe also nichts. Einschneidend wird es für Spätaussiedler und Vertriebene mit FRG-Zeiten im Versicherungskonto — diese Zeiten sind nicht exportfähig. Wer sie hat, lässt die Auslandsrente vor dem Wegzug von der Deutschen Rentenversicherung berechnen. Das ist eine Auskunft des Trägers, keine Schätzung aus einem Blogbeitrag.
Praktisch bleibt: Die Rente wird weltweit ausgezahlt, der Rentenservice der Deutschen Post wickelt die Zahlung ab, und in aller Regel ist jährlich ein Lebensnachweis zu erbringen — nur für einzelne Staaten mit automatischem Datenabgleich entfällt er. Ob Georgien dazuzählt, ist beim Rentenservice zu erfragen.
Der Posten, den fast alle übersehen
Eine Position fällt beim Wegzug weg, und sie taucht in keiner Werbebroschüre auf. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Rentnern nach § 106 SGB VI einen Zuschuss zur Krankenversicherung — bei freiwillig oder privat Versicherten grob die Hälfte des Beitrags auf die Rente. § 111 Absatz 2 SGB VI nimmt ihn dem Auslandsrentner vollständig, und zwar im Wortlaut: „Berechtigte erhalten keinen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung.“
Zugleich endet die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner, weil die deutsche Sozialversicherung dem Territorialitätsprinzip folgt und kein Abkommen das überbrückt. Das Ergebnis ist die vollständige Eigenfinanzierung der Krankenversorgung: kein Zuschuss, kein Anspruch, keine Zeitenanrechnung. Dieser Wegfall gehört in jede Vergleichsrechnung — er ist der ehrliche Gegenposten zu den niedrigen georgischen Prämien.
Und wenn die Pension aus Österreich kommt
Die Struktur ist dieselbe, die Details unterscheiden sich. Auch Österreich hat mit Georgien ein Doppelbesteuerungsabkommen — unterzeichnet am 11. April 2005 in Wien — und es folgt derselben Systematik: Ruhegehälter werden nach Artikel 18 Absatz 1 im Ansässigkeitsstaat besteuert, Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung nach Absatz 2 abweichend davon im Kassenstaat. Die österreichische ASVG-Pension bleibt also österreichisch besteuert, die zweite und dritte Säule fällt an Georgien — und dort unter das Territorialprinzip.
Bei der Auszahlung ist Österreich unkomplizierter, als viele erwarten: Die Pension wird in nahezu jedes Land überwiesen; ausgenommen sind nur Staaten mit Zahlungsembargo. Eine Kürzung allein wegen des ausländischen Wohnsitzes gibt es nicht. Einmal jährlich ist eine Lebensbestätigung vorzulegen.
Beim Krankenversicherungsbeitrag ergibt sich ein Unterschied zu Deutschland, der in beide Richtungen wirkt: Bei Wohnsitz in einem Drittstaat wie Georgien wird von der österreichischen Pension kein Krankenversicherungsbeitrag einbehalten — seit 1. Juni 2025 immerhin 6,0 Prozent statt zuvor 5,1. Die Pension kommt also brutto an. Der Preis ist derselbe wie in Deutschland: Die Absicherung ist vollständig selbst zu organisieren. Ob im Einzelfall Restansprüche gegenüber der österreichischen Krankenversicherung bestehen, ist eine Auskunft der Pensionsversicherungsanstalt, keine Frage für einen Blogbeitrag.
Was der Aufenthalt verlangt
Georgien macht den Einstieg ungewöhnlich einfach und den Dauerstatus nicht besonders schwer, kennt aber keinen eigenen Rentner-Aufenthaltstitel.
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Ein Jahr visumfrei — der Testlauf, mit einer Unschärfe
Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige dürfen ohne Visum einreisen und bleiben. Die georgische Verordnung spricht von einem vollen Jahr, das Auswärtige Amt nennt bis zu 360 Tage — planen Sie mit der konservativen Zahl. In jedem Fall genug Zeit, um Stadt, Klima, Ärzte und Alltag zu prüfen, bevor irgendetwas aufgegeben wird.
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Versicherungsnachweis bei der Einreise
Seit dem 1. Januar 2026 ist eine Kranken- und Unfallversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer nachzuweisen, mit einer Mindestdeckung von 30.000 Lari — rund 9.900 Euro. Ohne Nachweis wird die Einreise verweigert.
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Aufenthaltstitel rechtzeitig beantragen — und erteilt bekommen
Einen Titel für Ruheständler gibt es nicht; das Ausländergesetz zählt die Arten abschließend auf. Praktisch bleiben Immobilieneigentum über 150.000 US-Dollar, der Investment-Titel ab 300.000 US-Dollar sowie Arbeit, Studium oder Familiennachzug. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Der Titel muss innerhalb des visumfreien Zeitraums nicht nur beantragt, sondern erteilt sein. Und der Immobilientitel hängt dauerhaft am Eigentum — fällt es weg, erlischt er.
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Steuerliche Ansässigkeit erst bewusst herstellen
Die Ansässigkeit folgt aus 183 Tagen in einem beliebigen Zwölfmonatszeitraum, nicht aus dem Aufenthaltstitel. Und sie wirkt nur, wenn die Anknüpfungen im Herkunftsland belegbar aufgelöst sind — ein deutscher Wohnsitz nach § 8 AO genügt bereits, um die unbeschränkte Steuerpflicht aufrechtzuerhalten.
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Krankenversicherung klären, bevor alles andere entschieden wird
Das ist der Schritt, der die Reihenfolge bestimmt. Georgische Versicherer nehmen Neukunden üblicherweise nur bis 65 bis 70 Jahre auf. Wer diese Grenze überschritten hat, braucht eine internationale Krankenversicherung — und die kostet ein Vielfaches der lokalen Police.
Ein Detail für alle, die weiter denken als bis zum ersten Jahr: Ein Daueraufenthaltsrecht setzt für Ausländer ohne georgische Familienangehörige zehn Jahre ununterbrochenen Aufenthalt mit befristetem Aufenthaltstitel voraus. Jahre, die visumfrei im Land verbracht wurden, zählen nach dem Wortlaut nicht mit — wer jahrelang visumfrei „gelebt“ hat, steht bei der Zehnjahresfrist weiterhin bei null.
Was dagegen spricht
Ein Beitrag, der an dieser Stelle aufhört, wäre eine Werbebroschüre. Die Einwände sind konkret, und drei davon sind gewichtig genug, um das Modell im Einzelfall zu kippen.
Die Altersgrenze bei der Krankenversicherung ist die härteste. Wer mit 68 ankommt und erst dann sucht, findet unter Umständen keine bezahlbare Police mehr. Vorerkrankungen führen zu Zuschlägen oder Ablehnung. Die günstigen Prämien, über die viel geschrieben wird — für unsere eigenen Mitarbeiter in Tiflis bewegen sie sich in der Größenordnung von 15 bis 30 Euro im Monat —, stammen aus einem individuell verhandelten Gruppenvertrag für eine junge Belegschaft. Das ist keine Größe, mit der ein 67-Jähriger rechnen darf, und auch kein Listenpreis: Gruppenprämien werden je Vertrag ausgehandelt und bei jeder Erneuerung neu festgelegt.
Was eine Privatperson stattdessen zahlt, lässt sich benennen: IRAOs günstigster Einzeltarif beginnt bei rund 65 Lari im Monat für die jüngste Altersgruppe und liegt in der Altersgruppe 60 bis 66 bei rund 95 Lari — etwa 31 Euro; bei GPI Holding setzen die Einzeltarife bei rund 80 Lari an. Die Prämie steigt also mit dem Alter, und oberhalb der Annahmegrenze gibt es sie gar nicht mehr.
Wie dünn der Markt ist, in den ein Zuwanderer als Privatperson eintritt, zeigt die georgische Versicherungsaufsicht: Von 785.361 Krankenversicherungspolicen, die Ende 2025 in Kraft waren, entfielen nur 82.911 auf Einzelpersonen — 10,6 Prozent, bei rund 3,7 Millionen Einwohnern. Der Rest läuft über Unternehmen und staatliche Stellen. Wer hier als Privatperson eine altersgerechte Police sucht, sucht in einer Nische.
Pflege ist nicht abgesichert. Ein Äquivalent zur deutschen Pflegeversicherung existiert nicht. Pflegebedürftigkeit im Alter wird privat organisiert und privat bezahlt — bei georgischem Lohnniveau günstiger als in Deutschland, aber ohne Leistungsanspruch und ohne Rechtsrahmen, auf den man sich verlassen könnte.
Kein Sozialversicherungsabkommen. Georgien gehört nicht zu den 21 Abkommensstaaten. Es gibt keine Koordinierung von Versicherungszeiten, keine Sachleistungsaushilfe, keinen Anspruch gegen die deutsche Kasse für Behandlungen vor Ort — und, wie oben beschrieben, keinen Zuschuss nach § 106 SGB VI. Nach § 6 Absatz 3a SGB V ist zudem die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ab 55 regelmäßig ausgeschlossen — eine Tür, die sich unbemerkt schließt.
Dazu kommen drei Punkte, die man kalkulieren, aber nicht wegdiskutieren kann.
Das Währungsrisiko: Der Lari verlor zwischen 2023 und 2026 rund neun Prozent gegenüber dem Euro; wer in Euro denkt und in Lari lebt, trägt das.
Die Kaufkraft ist kein Naturgesetz. Die georgische Verbraucherpreisinflation lag im Juli 2026 bei 5,5 Prozent und damit deutlich über der des Euroraums, während der Durchschnittslohn im ersten Quartal 2026 um 8,9 Prozent stieg. Der Abstand, der dieses Modell trägt, schrumpft also von selbst — ein in Euro fixiertes Renteneinkommen verliert real an Wert, solange der Lari nicht entsprechend abwertet. Das ist kein Einwand gegen den Umzug, aber einer gegen die Annahme, das Verhältnis von heute gelte auch in zehn Jahren.
Und die Grenzen der Spitzenmedizin — komplexe Onkologie, Transplantationen, Rehabilitation. Ausgerechnet diese Leistungen schließen die lokalen Policen regelmäßig aus, was die Lücke doppelt wirksam macht.
Ein Nachtrag zur georgischen Staatsrente, falls jemand sie als Auffangnetz einplant: Ausländer erwerben einen Anspruch erst nach zehn Jahren rechtmäßigen Aufenthalts — und die Rente wird ausschließlich im Inland ausgezahlt. Wer sie erwirbt und später zurückzieht, verliert sie.
Was daraus folgt
Georgien ist kein Rentenparadies, und es wird auch keines, wenn man die Zahlen freundlicher rundet. Was es ist: ein Land, in dem eine durchschnittliche deutsche Rente das Anderthalb- bis Zweifache des örtlichen Durchschnittslohns darstellt, in dem betriebliche und private Altersvorsorge steuerlich nicht angetastet wird und in dem man ein volles Jahr prüfen darf, bevor man sich entscheidet.
Die Reihenfolge ist dabei wichtiger als die Rechnung. Zuerst die Krankenversicherung — sie entscheidet, ob das Modell überhaupt trägt. Dann die Struktur der eigenen Alterseinkünfte, weil sie über den Grundfreibetrag entscheidet. Erst danach der Umzug.
Wie das deutsche System auf der Kostenseite aussieht, steht in Höchstbeitrag 15.136 Euro und Rentenlücke: 53,3 % Ersatzrate, das österreichische Pendant in Pension Österreich: 86,8 % Ersatzrate und Auswandern aus Österreich. Warum die Rückkehr in die Kasse ab 55 versperrt ist, in Raus aus der Kasse ist einfach. Zurück nicht. Das Territorialprinzip im Detail in Auslandseinkünfte steuerfrei, der erste Fahrplan in Auswandern nach Georgien: 365 Tage visumfrei. Und weil Zinserträge aus georgischen Konten anders behandelt werden als die Rente: Georgische Zinsen versteuern.
Häufige Fragen
Wird meine deutsche Rente gekürzt, wenn ich nach Georgien ziehe?
Für eine in Deutschland erarbeitete Rente nicht. Die verbreitete Vorstellung einer Kürzung auf 70 Prozent ist überholt: Die Absätze 3 und 4 des § 113 SGB VI, die diese Minderung anordneten, wurden zum 1. Oktober 2013 aufgehoben — sie knüpften zudem an die Staatsangehörigkeit an. Gezahlt wird nach § 110 Abs. 2 SGB VI auch ins vertragslose Ausland. Beitragszeiten aus deutscher Beschäftigung sind Bundesgebiets-Beitragszeiten und werden zu 100 Prozent exportiert. Zwei Einschränkungen bleiben: Beitragsfreie Zeiten wie Schule, Studium oder Krankheit werden nur im Verhältnis der Bundesgebiets-Beitragszeiten zu allen Beitragszeiten berücksichtigt — bei einer rein deutschen Biografie ist dieses Verhältnis eins, also ohne Verlust. Und Zeiten nach dem Fremdrentengesetz sind gar nicht exportfähig; sie entfallen vollständig. Das betrifft vor allem Spätaussiedler und Vertriebene und sollte vor dem Wegzug von der Rentenversicherung berechnet werden.
Wer besteuert meine deutsche Rente, wenn ich in Georgien lebe?
Das hängt an der Art der Rente, und der Unterschied ist erheblich. Für Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung weist Artikel 18 Absatz 2 des Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht dem Kassenstaat zu — also Deutschland. Für sonstige Ruhegehälter, etwa Betriebsrenten oder private Rentenversicherungen, gilt Artikel 18 Absatz 1: Sie werden nur im Ansässigkeitsstaat besteuert, also in Georgien. Und weil Artikel 82 des georgischen Steuerkodex Einkünfte ohne georgische Quelle bei ansässigen Privatpersonen freistellt, fällt dort darauf keine Steuer an. Beamtenpensionen richten sich nach Artikel 19 Absatz 2 und bleiben deutsch.
Verliere ich als Rentner im Ausland den Grundfreibetrag?
Zunächst ja. Wer in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat und eine deutsche Rente bezieht, ist nach § 49 Absatz 1 Nummer 7 EStG beschränkt steuerpflichtig; nach § 50 Absatz 1 Satz 2 EStG wird der Grundfreibetrag dabei nicht gewährt. Zuständig ist zentral das Finanzamt Neubrandenburg. § 1 Absatz 3 EStG erlaubt aber auf Antrag die Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig — dann greift der Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026). Voraussetzung ist, dass nahezu das gesamte Einkommen der deutschen Besteuerung unterliegt oder die nicht deutschen Einkünfte unter dem Grundfreibetrag bleiben.
Wie weit reicht eine deutsche Rente in Georgien tatsächlich?
Der durchschnittliche Zahlbetrag einer Altersrente lag zum 31. Dezember 2024 bei 1.405 Euro für Männer und 955 Euro für Frauen. Der georgische Durchschnittslohn betrug im ersten Quartal 2026 nach Angaben des Statistikamts Geostat 2.363,80 Lari im Monat, in Tiflis rund 2.583 Lari. Zum Kurs der georgischen Nationalbank vom 19. August 2026 (3,0265 Lari je Euro) entspricht die Männer-Durchschnittsrente rund 4.252 Lari — dem 1,8-Fachen des Landesdurchschnitts. Selbst die Frauen-Durchschnittsrente liegt mit rund 2.890 Lari noch darüber.
Bekomme ich in Georgien als Rentner eine Krankenversicherung?
Das ist die entscheidende Einschränkung und sollte vor allen Steuerfragen geklärt werden. Georgische Versicherer nehmen Neukunden üblicherweise nur bis zu einem Alter zwischen 65 und 70 Jahren auf; Vorerkrankungen erfordern Zuschläge oder führen zur Ablehnung. Auf das staatliche Universal-Health-Care-Programm sollten Sie nicht bauen: Es richtet sich nach der Programmbeschreibung an die Bevölkerung Georgiens sowie an Staatenlose, Flüchtlinge und Schutzberechtigte — Inhaber eines gewöhnlichen Aufenthaltstitels werden dort nicht als Anspruchsberechtigte geführt. Wer erst mit 68 ankommt und dann sucht, findet unter Umständen keine Police mehr. Ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Georgien, das die Krankenversicherung erfasst, besteht nicht.
Welchen Aufenthaltsstatus brauche ich als Rentner?
Für den Anfang keinen — allerdings weichen die Quellen zur Dauer voneinander ab: Die georgische Verordnung spricht von einem vollen Jahr, das Auswärtige Amt nennt bis zu 360 Tage. Planen Sie mit der konservativen Zahl. Einen eigenen Rentner-Aufenthaltstitel kennt das georgische Recht nicht; das Ausländergesetz zählt die Titelarten abschließend auf, und Ruhestand ist keine davon. In Betracht kommen vor allem Immobilieneigentum mit einem Marktwert über 150.000 US-Dollar, der Investment-Titel ab 300.000 US-Dollar sowie Arbeit, Studium oder Familiennachzug. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Der Aufenthaltstitel muss noch innerhalb des visumfreien Zeitraums nicht nur beantragt, sondern erteilt sein. Seit dem 1. Januar 2026 ist bei der Einreise zudem eine Kranken- und Unfallversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer nachzuweisen, mit einer Mindestdeckung von 30.000 Lari.
Was spricht gegen Georgien als Altersruhesitz?
Vier Dinge, und sie sind ernst zu nehmen. Erstens die Altersgrenze bei der privaten Krankenversicherung. Zweitens das Fehlen einer Pflegeabsicherung: Es gibt kein Äquivalent zur deutschen Pflegeversicherung, Pflege wird privat organisiert und privat bezahlt. Drittens das Währungsrisiko — der Lari verlor zwischen 2023 und 2026 rund neun Prozent gegenüber dem Euro. Viertens die Grenzen der Spitzenmedizin: Komplexe Onkologie, Transplantationen und Rehabilitation stoßen an Kapazitätsgrenzen, und genau diese Leistungen schließen private Policen regelmäßig aus. Wer den Wegzug nach dem 55. Lebensjahr plant, sollte außerdem § 6 Absatz 3a SGB V kennen, der die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse regelmäßig versperrt.
*Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Versicherungsberatung dar. Die Rentenzahlbeträge folgen der Statistik der Deutschen Rentenversicherung zum 31. Dezember 2024, die Angaben zu Ersatzrate und Grundsicherung im Alter der OECD beziehungsweise dem Statistischen Bundesamt. Die georgischen Lohndaten stammen vom Statistikamt Geostat (erstes Quartal 2026). Die steuerliche Zuordnung folgt dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 1. Juni 2006, in Kraft seit dem 21. Dezember 2007, dort Artikel 18 und 19, sowie Artikel 82 Absatz 1 Buchstabe u des georgischen Steuerkodex. Die Angaben zur beschränkten Steuerpflicht beruhen auf § 49 Absatz 1 Nummer 7, § 50 Absatz 1 Satz 2 und § 1 Absatz 3 EStG; Grundfreibetrag und Besteuerungsanteil beziehen sich auf das Jahr 2026 beziehungsweise auf einen Rentenbeginn 2026. Die Aussagen zur Auslandsrente folgen §§ 110, 111, 113 und 114 SGB VI in der seit dem
- Oktober 2013 geltenden Fassung, der Wegfall des Krankenversicherungszuschusses § 106 in Verbindung mit § 111 Absatz 2 SGB VI. Ob eine Rente im Einzelfall ungemindert gezahlt wird, ist eine Auskunft der Deutschen Rentenversicherung. Die österreichischen Angaben folgen dem Abkommen zwischen Österreich und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 11. April 2005 sowie den Informationen der Pensionsversicherungsanstalt zur Pension im Ausland und den Sozialversicherungswerten 2026. Aufenthaltsrechtliche Angaben folgen dem georgischen Gesetz über den Rechtsstatus von Ausländern und Staatenlosen sowie den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts; zur Dauer des visumfreien Aufenthalts weichen georgische Verordnung („ein volles Jahr“) und Auswärtiges Amt („bis zu 360 Tage“) voneinander ab. Die Zahlen zur Struktur des georgischen Krankenversicherungsmarktes folgen der Marktstatistik der Insurance State Supervision Service of Georgia für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember
- Angaben zu Altersgrenzen georgischer Krankenversicherer beruhen auf Marktbeobachtung und ersetzen keine Annahmeentscheidung des jeweiligen Versicherers. Umrechnungen erfolgen zum Kurs der georgischen Nationalbank vom
- August 2026 von 3,0265 GEL je Euro; die Nationalbank weist ihn ausdrücklich als Indikativkurs aus. Stand: August 2026, Änderungen der Rechtslage vorbehalten.*