In Georgien sind Dividenden steuerfrei, wenn sie aus ausländischer Quelle stammen und an eine in Georgien steuerlich ansässige Privatperson fließen. Grundlage ist das Territorialprinzip: Art. 82.2.u des georgischen Steuergesetzbuchs (GTC) stellt Einkommen ohne georgische Quelle für ansässige Privatpersonen steuerfrei — neben Dividenden auch Zinsen, Royalties und Kapitalgewinne. Stand Juli 2026 erklärt dieser Beitrag, was genau steuerfrei ist und wo die Grenzen liegen.
Was für Steuerresidenten steuerfrei ist
Das Territorialprinzip gilt für Privatpersonen mit georgischer Steuerresidenz (183 Tage in 12 Monaten oder HNWI-Status — Details: Steuerresidenz Georgien). Steuerfrei nach Art. 82.2.u GTC sind unter anderem:
- ausländische Dividenden (z. B. aus ETF- und Aktiendepots im Ausland)
- ausländische Zinsen
- ausländische Royalties/Lizenzgebühren
- Kursgewinne und Kapitalerträge aus dem Ausland
- Mieteinnahmen aus Auslandsimmobilien
- Renten aus dem Ausland
Zum Vergleich die inländische Seite: Dividenden georgischer Gesellschaften an Privatpersonen unterliegen einer Quellensteuer von 5 % und sind damit abgegolten. Zwei weitere Standortfaktoren: Georgien erhebt keine Vermögensteuer und keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer innerhalb der engen Familie.
Was NICHT steuerfrei ist: die Quellenfrage
Das Territorialprinzip ist keine Generalamnestie für „Einkommen aus dem Ausland“. Entscheidend ist die Quelle — und die bestimmt sich bei aktiver Arbeit nach dem Ort der Ausführung:
- Aktive Arbeit in Georgien = georgische Quelle. Jede Arbeit, die Sie ausführen, während Sie sich physisch in Georgien aufhalten, ist georgisches Quelleneinkommen (Art. 104.1 GTC) — auch wenn der Kunde in Deutschland sitzt. Diese Einkünfte sind steuerpflichtig: 1 % mit Small Business Status bzw. 20 % ohne — siehe 1 % Steuer in Georgien.
- Der Ort des Zahlungseingangs ist irrelevant (Art. 104.2 GTC). Ein Auslandskonto macht georgisches Quelleneinkommen nicht steuerfrei — dieses verbreitete Missverständnis führt regelmäßig zu Nachzahlungen.
| Einkunftsart | Quelle | Steuer in Georgien (Resident) |
|---|---|---|
| Dividenden ausländischer Gesellschaften | Ausland | 0 % (Art. 82.2.u) |
| Zinsen, Royalties, Kapitalgewinne aus dem Ausland | Ausland | 0 % (Art. 82.2.u) |
| Miete aus Auslandsimmobilie | Ausland | 0 % (Art. 82.2.u) |
| Dividenden georgischer Gesellschaften | Georgien | 5 % Quellensteuer, abgegolten |
| Freelancing, physisch in Georgien ausgeführt | Georgien (Art. 104.1) | 1 % mit SBS / 20 % ohne |
| Gehalt für Arbeit in Georgien | Georgien | 20 % |
Die Direktor-Lösung für ausländische Gesellschaften
Die Lösung, die unsere Zielgruppe ohnehin lebt: Der Eigentümer managt die Gesellschaft nicht selbst aus Georgien. Ein angestellter Manager oder Direktor außerhalb Georgiens führt das operative Geschäft; der Eigentümer beschränkt sich auf seine Gesellschafterrechte — Grundsatzentscheidungen, Gewinnverwendung — und die Entwicklung neuer Projekte. Kurz: am Unternehmen arbeiten, nicht im Unternehmen. Das ist betriebswirtschaftlich sinnvoll (Delegation als Voraussetzung für Skalierung) und erfüllt zugleich die steuerliche Anforderung: keine Betriebsstätte, kein georgisches Quelleneinkommen nach Art. 104.1.
BGGE liefert das Struktur-Setup: Management- bzw. Direktorvertrag, dokumentierte Entscheidungsprozesse (Board-Protokolle, Substanznachweise) und auf Wunsch eine verbindliche Vorabauskunft (Advance Ruling, Art. 47 GTC), mit der der Revenue Service die steuerliche Behandlung vorab bestätigt. Für die konkrete Kombination inklusive Ausschüttungslogik: US LLC + Georgien.
Beispielrechnung: 60.000 € Kapitalerträge im Jahr
Ein georgischer Steuerresident bezieht 50.000 € Dividenden aus einem ausländischen Aktiendepot und 10.000 € Zinsen aus Auslandsanleihen:
| Georgien | Deutschland | Österreich | |
|---|---|---|---|
| Steuer auf 60.000 € Kapitalerträge DE: 25 % Abgeltungsteuer zzgl. Soli, vor Freibeträgen; AT: 27,5 % KESt | 0 € | ~15.000 € | ~16.500 € |
| Vermögensteuer | keine | keine | keine |
| Erbschaftsteuer (enge Familie) | keine | ja | keine |
Die Differenz von jährlich fünfstelligen Beträgen entsteht nicht durch Verstecken, sondern durch legale Ansässigkeitsverlagerung in ein Territorialsystem. Voraussetzung ist ein sauberer Wegzug: Solange in Deutschland oder Österreich eine Ansässigkeit fortbesteht, greift dort das Welteinkommensprinzip, und bei Doppelansässigkeit entscheidet der DBA-Tie-Breaker. Deutsche Wegziehende müssen zusätzlich Wegzugsbesteuerung (§6 AStG) und erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§2 AStG) mit ihrem Steuerberater klären.
Deklaration und Transparenz
Steuerfrei heißt nicht meldefrei:
- Heimatland: Wer im Heimatland steuerpflichtig ist oder bleibt, muss Auslandskonten und -einkünfte dort vollständig deklarieren.
- CRS: Georgien nimmt seit 2024 am automatischen Informationsaustausch teil; Banken melden Konten von Personen, die im Ausland steueransässig sind, an deren Steuerwohnsitzstaat. Ziel unserer Mandanten ist der Umzug: Wer in Georgien steueransässig ist und seine Konten dort führt, dessen georgische Konten werden nicht ins Ausland gemeldet — nicht durch einen Trick, sondern weil der Lebensmittelpunkt tatsächlich verlagert wurde. Details: CRS und Georgien.
- Georgien: Auch steuerfreie Strukturen sollten dokumentiert sein (Residenzbescheinigung, Herkunftsnachweise, ggf. Vorabauskunft), insbesondere für die Kontoeröffnung — dazu: Bankkonto in Georgien.
Häufige Fragen
FAQ
Sind ausländische Dividenden in Georgien wirklich steuerfrei?
Ja. Für in Georgien steuerlich ansässige Privatpersonen sind Einkünfte ohne georgische Quelle steuerfrei (Art. 82.2.u GTC) — dazu zählen ausländische Dividenden, Zinsen, Royalties, Kapitalgewinne, Auslandsmieten und Auslandsrenten.
Ist mein Freelancer-Einkommen steuerfrei, wenn die Kunden im Ausland sitzen?
Nein. Arbeit, die Sie physisch in Georgien ausführen, ist georgisches Quelleneinkommen (Art. 104.1) — unabhängig vom Sitz des Kunden und vom Zahlungskonto (Art. 104.2). Mit Small Business Status fallen darauf 1 % auf den Umsatz an, sonst 20 %.
Wie vermeide ich eine Betriebsstätte bei meiner ausländischen Gesellschaft?
Indem Sie die Gesellschaft nicht selbst aus Georgien heraus operativ managen: Ein Manager oder Direktor außerhalb Georgiens führt das Tagesgeschäft, der Eigentümer beschränkt sich auf Gesellschafterrechte und neue Projekte. Eine verbindliche Vorabauskunft (Art. 47) schafft zusätzliche Planungssicherheit.
Gibt es in Georgien eine Vermögen- oder Erbschaftsteuer?
Nein. Georgien erhebt keine Vermögensteuer und keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer innerhalb der engen Familie. Dividenden georgischer Firmen an Privatpersonen kosten 5 % Quellensteuer und sind damit abgegolten.
Muss ich steuerfreie Auslandseinkünfte trotzdem irgendwo melden?
Ja, sofern im Heimatland eine Steuerpflicht besteht: Dann sind Auslandskonten und -einkünfte dort zu deklarieren. Georgien meldet Kontodaten seit 2024 per CRS an den Steuerwohnsitzstaat — das Modell funktioniert nur legal und transparent.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wer im Heimatland steuerpflichtig ist oder bleibt, muss ausländische Einkünfte und Konten dort deklarieren — binden Sie vor Wegzug und Strukturierung immer einen Steuerberater in Ihrem Heimatland ein. Stand: Juli 2026, Änderungen der Rechtslage vorbehalten.