Für digitale Nomaden ist Georgien 2026 eine der attraktivsten Basen weltweit: 365 Tage visumfreier Aufenthalt für Bürger von rund 95 Ländern, 1 % Steuer auf den Umsatz mit Small Business Status — und trotz der neuen Arbeitsgenehmigungspflicht eine ausdrückliche gesetzliche Ausnahme für Remote-Arbeit für Auslandskunden. Stand Juli 2026 ordnet dieser Beitrag die Rechtslage nach den Frühjahrs-Reformen ein.
365 Tage visumfrei — ohne Sondervisum
Georgien braucht kein „Digital-Nomad-Visum“, weil das allgemeine Einreiserecht großzügiger ist als die meisten Nomadenvisa: Bürger von rund 95 Ländern (darunter EU, UK, USA) dürfen sich ein volles Jahr visumfrei in Georgien aufhalten — durch Aus- und Wiedereinreise verlängerbar. Ein Aufenthaltstitel ist für den legalen Aufenthalt nicht erforderlich, und die Steuerresidenz ist vom Aufenthaltstitel unabhängig.
Neu 2026: Arbeitsgenehmigungspflicht — mit entscheidender Ausnahme
Seit Frühjahr 2026 hat Georgien erstmals eine allgemeine Arbeitsgenehmigungspflicht für Ausländer eingeführt: Regierungsverordnung Nr. 70 (wirksam 1. März 2026) und Gesetz N1509 (wirksam 15. April 2026). Grundsatz: Ausländer ohne dauerhaften Aufenthaltstitel benötigen für Erwerbstätigkeit in Georgien eine Special Labour Activity Permit. Verstöße kosten 2.000 GEL — für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Gesetz N1509 enthält aber ausdrückliche Ausnahmen, die genau die typische Nomaden-Konstellation abdecken: Keine Permit benötigt, wer (l) Dienstleistungen für Nicht-Residenten erbringt, die sich auf Aktivitäten außerhalb Georgiens beziehen, oder (k) eine vollständig remote erbrachte Tätigkeit ausübt.
| Konstellation | Arbeitserlaubnis nötig? | |
|---|---|---|
| Remote-Arbeit für Arbeitgeber/Kunden im Ausland | Ausnahmen l und k | Nein |
| Export-Freelancer, nur Auslandskunden | Ausnahme l | Nein |
| Freelancer mit georgischen Kunden vor Ort | Permit prüfen | Ggf. ja |
| Anstellung bei georgischem Arbeitgeber | Special Labour Activity Permit | Ja |
Digitale Nomaden und Export-Freelancer mit reinen Auslandskunden brauchen also keine Arbeitserlaubnis. Wer lokal für georgische Kunden tätig wird, sollte den Fall vor Aufnahme der Tätigkeit prüfen lassen — alle Details im Beitrag Arbeitserlaubnis Georgien 2026.
Die Kombination: 1-%-Status für Auslandskunden
Die steuerliche Seite deckt der Small Business Status (SBS) ab: Als registrierter Individual Entrepreneur zahlen Sie 1 % Einkommensteuer auf den Umsatz bis 500.000 GEL pro Jahr. Zwei Punkte sind wichtig:
- Arbeit in Georgien ist georgische Quelle. Jede aktive Arbeit, die Sie ausführen, während Sie sich physisch in Georgien aufhalten, gilt steuerlich als georgisches Quelleneinkommen (Art. 104.1 des Steuergesetzbuchs) — unabhängig davon, wo der Kunde sitzt oder auf welches Konto gezahlt wird. Das ist kein Nachteil, sondern der Normalfall: Mit SBS werden diese Einkünfte mit 1 % besteuert statt mit 20 %.
- Die Formalien sind seit dem 7. März 2026 strenger: sofortige Statuswirkung am Antragstag, monatliche Pflicht-Erklärung auch bei Null-Umsatz, Neuantrag erst im Folgejahr nach Statusentzug. Alle Details, ausgeschlossene Tätigkeiten (u. a. Consulting) und Preise: 1 % Steuer in Georgien.
Zur Ausgestaltung: Ein ausgewogener Kundenmix — Faustregel: kein einzelner Kunde über 85 % des Umsatzes — erfüllt das zentrale Kriterium echter Selbständigkeit; das Umqualifizierungsrisiko betrifft verdeckte Anstellungsverhältnisse, nicht Unternehmer mit mehreren Kunden. Und die MwSt-Schwelle von 100.000 GEL zählt nur georgisch steuerbare Umsätze — Export-Freelancer bleiben in der Regel MwSt-frei.
Für passive Einkünfte — Dividenden, Zinsen, Royalties aus dem Ausland — gilt für Steuerresidenten zusätzlich das Territorialprinzip: Steuerfreie Auslandseinkünfte. Wer eine US LLC hält: US LLC + Georgien.
Steuerresidenz: 183 Tage — nicht mehr, nicht weniger
Steuerresident Georgiens wird, wer sich 183 Tage in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum physisch in Georgien aufhält. Drei verbreitete Missverständnisse:
- Keine Kopplung an die Staatsbürgerschaft — die Residenz hängt allein von der Anwesenheit (bzw. dem HNWI-Status) ab, nicht vom Pass.
- Kein ganzjähriger Aufenthalt nötig — „Winter woanders“ ist unschädlich, solange die 183 Tage im 12-Monats-Zeitraum erreicht werden.
- Alternative HNWI-Status — wer die 183 Tage nicht erreicht, kann die Residenz unter Vermögens- bzw. Einkommensvoraussetzungen über das HNWI-Programm erlangen. Details: Steuerresidenz Georgien.
Häufige Fragen
FAQ
Brauchen digitale Nomaden 2026 eine Arbeitserlaubnis in Georgien?
Nein. Georgien hat 2026 zwar eine allgemeine Arbeitsgenehmigungspflicht eingeführt (Verordnung Nr. 70, Gesetz N1509), doch Remote-Arbeit für Nicht-Residenten bzw. vollständig remote erbrachte Tätigkeiten sind gesetzlich ausgenommen. Wer lokal für georgische Kunden arbeitet, braucht ggf. eine Special Labour Activity Permit.
Wie lange dürfen digitale Nomaden visumfrei bleiben?
Bürger von rund 95 Ländern (inkl. EU, UK, USA) dürfen 365 Tage visumfrei bleiben; der Aufenthalt ist durch Aus- und Wiedereinreise verlängerbar. Ein spezielles Nomadenvisum ist nicht erforderlich.
Ab wann bin ich in Georgien steuerlich ansässig?
Ab 183 Tagen physischer Anwesenheit in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum. Ganzjähriger Aufenthalt ist nicht nötig, und die Residenz ist nicht an die Staatsbürgerschaft gekoppelt. Alternativ kann der HNWI-Status die Residenz ohne 183 Tage vermitteln.
Wie werden meine Remote-Einkünfte in Georgien besteuert?
Arbeit, die Sie physisch in Georgien ausführen, ist georgisches Quelleneinkommen (Art. 104.1) — mit Small Business Status fallen darauf 1 % auf den Umsatz bis 500.000 GEL an (statt 20 %). Der Ort des Zahlungseingangs spielt keine Rolle.
Muss ich meine Georgien-Einkünfte in Deutschland angeben?
Solange Sie in Deutschland steuerpflichtig sind: ja. Vor einem Wegzug sollten zudem Wegzugsbesteuerung (§6 AStG) und erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§2 AStG) mit einem deutschen Steuerberater geklärt werden.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wer im Heimatland steuerpflichtig ist oder bleibt, muss ausländische Einkünfte und Konten dort deklarieren — binden Sie vor einem Wegzug immer einen Steuerberater in Ihrem Heimatland ein. Stand: Juli 2026, Änderungen der Rechtslage vorbehalten.