Die Arbeitserlaubnis in Georgien ist 2026 neu geregelt worden — zum ersten Mal benötigen Ausländer ohne dauerhaften Aufenthaltstitel für lokale Erwerbstätigkeit eine formelle Genehmigung. Grundlage sind die Regierungsverordnung Nr. 70 (wirksam seit 1. März 2026) und das Änderungsgesetz N1509 vom 15. April 2026, das wichtige Ausnahmen nachgeliefert hat. Für Remote-Unternehmer mit Auslandskunden ändert sich wenig; für lokal tätige Freelancer und Arbeitgeber mit ausländischem Personal dagegen viel.
Der Grundsatz: Special Labour Activity Permit seit 1. März 2026
Ausländer ohne dauerhaften Aufenthaltstitel benötigen für Erwerbstätigkeit in Georgien — Anstellung, Freelancing oder unternehmerische Tätigkeit — eine Special Labour Activity Permit der Employment Promotion State Agency. Der Prozess läuft über den Arbeitgeber:
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Worknet-Ausschreibung
Die Stelle muss 10 Arbeitstage auf der Plattform Worknet ausgeschrieben werden — mit Nachweis, dass kein geeigneter lokaler Kandidat verfügbar ist.
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Elektronischer Antrag
Einreichung bei der Employment Promotion State Agency.
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Bearbeitung
30 Kalendertage; im Express-Verfahren 10 Arbeitstage. Gebühr: maximal 500 GEL.
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Anschluss-Titel
Danach D1-Visum (Beantragung binnen 30 Tagen aus dem Ausland) oder Labour/IT Residence Permit (binnen 10 Tagen im Inland).
Endet oder ändert sich das Arbeitsverhältnis, muss der Arbeitgeber dies binnen 5 Kalendertagen melden. Bei Wiederholungsverstößen fallen die Bußgelder höher aus als die 2.000 GEL des Erstverstoßes.
Die Ausnahmen nach Gesetz N1509: Wer keine Permit braucht
Das Gesetz N1509 hat den Anwendungsbereich deutlich präzisiert. Keine Special Labour Activity Permit benötigen unter anderem:
- Tätigkeit für Nicht-Residenten (lit. l) Dienstleistungen für ausländische Auftraggeber mit Bezug auf Aktivitäten außerhalb Georgiens — die zentrale Ausnahme für digitale Nomaden und Remote-Freelancer
- Vollständig remote erbrachte Tätigkeit (lit. k) Arbeit, die komplett remote erledigt wird und keine Präsenz in Georgien erfordert
- Kurzzeitige berufliche Tätigkeit (neuer Art. 13⁹) Projekt- oder eventbezogen — ohne Permit und ohne Aufenthaltstitel; Details regelt eine Verordnung
- Führungs- und Organfunktionen bei Unternehmen der Kategorien I–III
- Inhaber von Investment- oder Daueraufenthaltstiteln sowie Diplomaten
Was das für I/E-Gründer konkret bedeutet
Für die typische BGGE-Zielgruppe — Individual Entrepreneurs mit 1-%-Small-Business-Status — ist die Abgrenzung entscheidend:
- Export-Freelancer mit ausschließlich ausländischen Kunden fallen unter die Ausnahme (l). Die bewährte Kombination „1 % Steuer + keine Arbeitserlaubnis nötig“ gilt genau für diese Konstellation weiter — Details: Digitale Nomaden in Georgien.
- I/E, die lokal für georgische Kunden tätig werden, benötigen gegebenenfalls die Permit. Wer sein Geschäftsmodell auf den georgischen Markt ausweitet, sollte das vorher prüfen lassen.
- Angestellte ausländische Mitarbeiter: Hier trägt der Arbeitgeber die Prozesslast (Worknet, Antrag, Meldepflichten) — und haftet bei Verstößen ebenso mit 2.000 GEL wie der Mitarbeiter.
Unberührt bleibt die visumfreie Einreise: Bürger von rund 95 Ländern (inkl. EU, UK, USA) dürfen sich weiterhin 365 Tage visumfrei in Georgien aufhalten. Die Permit-Pflicht knüpft an die Erwerbstätigkeit an, nicht an den Aufenthalt. Auch die Steuerresidenz ist ein separates Thema — sie entsteht über 183 Tage Anwesenheit, unabhängig vom Aufenthalts- oder Arbeitsstatus (Steuerresidenz Georgien). Wer eine ausländische Struktur — etwa eine US LLC — von Georgien aus betreibt, sollte die arbeitsrechtliche Einordnung zusammen mit der steuerlichen Betriebsstätten-Frage bewerten; beides greift ineinander.
Für Arbeitgeber: Dokumente & Fristen
Das Verfahren ist dokumentengetrieben: Arbeitsvertrag, Qualifikationsnachweise und gegebenenfalls beglaubigte Übersetzungen samt Apostille müssen zum Antragszeitpunkt vollständig vorliegen — jede Nachforderung kostet Bearbeitungszeit. Planen Sie die Kette rückwärts: 10 Arbeitstage Worknet, 30 Kalendertage Bearbeitung, danach D1-Visum bzw. Residence Permit. Ein Praxishinweis aus dem BGGE-Standard: Originale und apostillierte Dokumente versenden wir ausschließlich per Express-Kurier (UPS, FedEx oder DHL Express), nie per regulärer Post — Details: Apostille & Remote-Notar.
Häufige Fragen
FAQ
Brauche ich als digitaler Nomade mit ausländischen Kunden eine Arbeitserlaubnis?
Nein. Tätigkeiten für Nicht-Residenten, die sich auf Aktivitäten außerhalb Georgiens beziehen, sind nach Gesetz N1509 (lit. l) ausdrücklich ausgenommen — ebenso vollständig remote erbrachte Tätigkeit ohne erforderliche Präsenz (lit. k).
Was kostet die Special Labour Activity Permit und wie lange dauert sie?
Die Gebühr beträgt maximal 500 GEL. Vor dem Antrag steht die 10-tägige Worknet-Ausschreibung; die Bearbeitung dauert 30 Kalendertage, im Express-Verfahren 10 Arbeitstage.
Was droht bei Arbeit ohne Permit?
Beim Erstverstoß 2.000 GEL Bußgeld — sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Wiederholungsverstöße werden höher sanktioniert.
Ich habe schon vor März 2026 in Georgien gearbeitet — was gilt für mich?
Bestandsverhältnisse mit Vertrag vor dem 1. März 2026 genießen eine Übergangsfrist: Sie müssen bis zum 1. Januar 2027 regularisiert werden.
Kann ich für ein kurzes Projekt ohne Permit und Aufenthaltstitel arbeiten?
Der neue Art. 13⁹ erlaubt kurzzeitige, projekt- oder eventbezogene berufliche Tätigkeit ohne Permit und ohne Aufenthaltstitel. Die Details regelt eine Verordnung — lassen Sie den konkreten Fall vorab prüfen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Verordnungen und Verwaltungspraxis können sich ändern. Wer im Heimatland steuerpflichtig ist, muss ausländische Einkünfte, Konten und Strukturen dort deklarieren. Lassen Sie Ihren Einzelfall vor Aufnahme einer Tätigkeit in Georgien fachlich prüfen. Stand: Juli 2026.