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Georgien: 1 % Steuer mit Small Business Status 2026

1 % Steuer in Georgien: Wie Freelancer den Small Business Status nutzen — neue Regeln seit 7. März 2026, Fallstricke und Registrierung.

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Die 1 % Steuer in Georgien ist einer der niedrigsten regulären Steuersätze für Selbständige weltweit — kein Sonderdeal, sondern geltendes Steuerrecht. Freelancer registrieren sich als Individual Entrepreneur (I/E) und beantragen den Small Business Status (SBS): 1 % Einkommensteuer auf den Umsatz bis 500.000 GEL pro Jahr. Stand Juli 2026 gelten dabei neue Verfahrensregeln, die Sie vor dem Antrag kennen sollten.

1 % Steuer auf den Umsatz bis 500.000 GEL/Jahr
3 % auf den übersteigenden Betrag ab dem Monat der Überschreitung
sofort Statuswirkung am Antragstag seit 7. März 2026

So funktioniert das 1-%-Modell

Der Small Business Status ist ein Sonderregime für natürliche Personen, die als Individual Entrepreneur registriert sind:

Micro Business Small Business Status Standard
Steuersatz 0 % 1 % vom Umsatz 20 %
Umsatzgrenze 30.000 GEL/Jahr 500.000 GEL/Jahr
Mitarbeiter erlaubt
Besonderheit 15-Tage-Wechselfrist bei Überschreitung monatliche Erklärung Pflicht gilt auch bei Umqualifizierung

Wichtig: Besteuert wird der Umsatz, nicht der Gewinn. Bei hohen Kostenquoten kann das Standardregime im Einzelfall günstiger sein — für typische Freelancer mit geringen Betriebsausgaben ist das 1-%-Modell fast immer die bessere Wahl. Wer die 500.000-GEL-Grenze überschreitet, zahlt ab dem Monat der Überschreitung 3 % auf den übersteigenden Betrag; der Status geht erst verloren, wenn die Grenze in zwei aufeinanderfolgenden Jahren gerissen wird. Beim Micro Business Status gilt: Nach Überschreiten der 30.000-GEL-Grenze muss binnen 15 Kalendertagen auf den SBS gewechselt werden — sonst werden 20 % auf den gesamten Umsatz fällig.

Der SBS steht unabhängig von der Steuerresidenz offen — auch Nicht-Residenten können ihn nutzen. Wer weiterhin in Deutschland oder Österreich ansässig ist, muss das Doppelbesteuerungsrisiko im Wohnsitzstaat prüfen. Details zur Ansässigkeit: Steuerresidenz in Georgien.

Neu seit 7. März 2026: drei Regeländerungen

  1. Sofortige Aktivierung

    Der Status wird am Tag der Antragstellung wirksam — bisher erst ab dem Folgemonat. Die Pflichten beginnen damit ebenfalls sofort.

  2. Monatliche Erklärung auch bei Null-Umsatz

    Die monatliche Steuererklärung ist jetzt Pflicht, selbst wenn kein Umsatz anfiel. Die Nichtabgabe gilt als Steuervergehen.

  3. Sperre nach Statusentzug

    Wird der Status entzogen (außer wegen Schwellenüberschreitung), ist ein Neuantrag erst im Folgejahr möglich.

Erlaubte und ausgeschlossene Tätigkeiten

Nicht jede Tätigkeit qualifiziert: Dekret #415 schließt bestimmte Geschäftsmodelle aus — prominent darunter Beratung/Consulting.

  • IT- und Softwareentwicklung
  • Design und Grafik
  • Texterstellung
  • Marketing-Dienstleistungen (Ausführung)
  • E-Commerce-Dienstleistungen
  • Beratung/Consulting
  • bestimmte lizenzpflichtige Tätigkeiten

Die Abgrenzung zwischen „Marketing-Ausführung“ (erlaubt) und „Marketing-Beratung“ (ausgeschlossen) ist in der Praxis entscheidend und sollte vor der Registrierung sauber geklärt werden — inklusive Tätigkeitscodes und Vertragsformulierungen.

Kundenmix: echte Selbständigkeit dokumentieren

Der Revenue Service prüft die Substanz der Tätigkeit, nicht den Vertragstitel (GAAR, Art. 73.9 des georgischen Steuergesetzbuchs). Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen nie unter das 1-%-Regime — sie werden immer mit 20 % besteuert. Dieses Umqualifizierungsrisiko zielt auf verdeckte Anstellungsverhältnisse, nicht auf echtes Unternehmertum: Wer mehrere Kunden in ausgewogenem Verhältnis bedient, hat hier kein Problem.

Als Faustregel gilt: kein einzelner Kunde über 85 % des Umsatzes — ohnehin betriebswirtschaftliche Best Practice gegen Klumpenrisiken. Kritisch sind die klassischen Indizien eines Arbeitsverhältnisses: ein dominanter Einzelkunde, bezahlter Urlaub, gestellte Ausrüstung oder Krankenversicherung durch den Kunden. Der Revenue Service setzt dafür einen Fragebogen mit bis zu 40 Fragen ein; bei Umqualifizierung drohen 20 % Steuer rückwirkend, Strafen bis 50 % und Zinsen (Verjährung: 3 Jahre).

Mehrwertsteuer: für Export-Freelancer meist irrelevant

Die MwSt-Registrierung wird ab 100.000 GEL Umsatz in 12 Monaten Pflicht — die Schwelle zählt aber nur georgisch steuerbare Umsätze. Exportdienstleistungen an Kunden außerhalb Georgiens sind nicht georgisch mehrwertsteuerbar und gehen gar nicht erst in die Schwelle ein: Freelancer mit reinen Auslandskunden bleiben in der Regel MwSt-frei, Sonderfälle mit georgischem Leistungsort vorbehalten. Solche Export-Freelancer brauchen seit 2026 auch keine lokale Arbeitserlaubnis — Details: Digitale Nomaden in Georgien. Für passive Auslandseinkünfte gilt zusätzlich das Territorialprinzip: Steuerfreie Auslandseinkünfte.

Registrierung: der Ablauf

  1. Vorprüfung

    Tätigkeitsprofil gegen Dekret #415 prüfen, Scheinselbständigkeits-Check.

  2. I/E-Registrierung

    Beim Public Service Hall inklusive Steuernummer.

  3. SBS-Antrag

    Beim Revenue Service — mit sofortiger Wirkung am Antragstag.

  4. Laufende Compliance

    Monatliche Erklärungen (auch bei Null-Umsatz), Überwachung der 500.000-GEL- und der MwSt-Schwelle.

Preise (Stand Mai 2026): I/E-Gründung ab 990 €, Komplettpaket 2.999 € (Gründung, SBS, Bankkonto, Einrichtung) plus 1.999 €/Jahr laufende Betreuung inklusive monatlicher Erklärungen. Zum Konto: Bankkonto in Georgien; für US-LLC-Strukturen: US LLC + Georgien.

Häufige Fragen

FAQ

Wie hoch ist die Steuer mit Small Business Status?

1 % auf den Umsatz bis 500.000 GEL Jahresumsatz. Auf den darüber liegenden Betrag fallen 3 % an, ab dem Monat der Überschreitung. Besteuert wird der Umsatz, nicht der Gewinn.

Was ändert sich am SBS seit dem 7. März 2026?

Drei Punkte: Der Status wird sofort am Antragstag wirksam, die monatliche Steuererklärung ist auch bei Null-Umsatz Pflicht, und nach einem Statusentzug ist ein Neuantrag erst im Folgejahr möglich.

Kann ich als Berater den 1-%-Status nutzen?

Nein. Beratung/Consulting gehört nach Dekret #415 zu den ausgeschlossenen Tätigkeiten. Erlaubt sind u. a. IT-/Softwareentwicklung, Design, Texterstellung, Marketing-Ausführung und E-Commerce-Dienstleistungen.

Muss ich für den 1-%-Status in Georgien steuerlich ansässig sein?

Nein, der SBS gilt unabhängig von der Steuerresidenz. Ohne georgische Ansässigkeit besteht aber ein Doppelbesteuerungsrisiko im Wohnsitzstaat — die Einkünfte sind dort in der Regel zu deklarieren.

Wann wird ein Freelancer als scheinselbständig umqualifiziert?

Wenn die Substanz auf ein verdecktes Arbeitsverhältnis hindeutet: ein Kunde mit über 85 % des Umsatzes, bezahlter Urlaub, gestellte Ausrüstung oder Krankenversicherung durch den Kunden. Folge: 20 % Steuer rückwirkend, Strafen bis 50 % plus Zinsen, Verjährung 3 Jahre.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuerpflichtig ist, muss ausländische Einkünfte und Konten dort deklarieren — binden Sie für Wegzug und laufende Pflichten immer einen Steuerberater in Ihrem Heimatland ein. Stand: Juli 2026, Änderungen der Rechtslage vorbehalten.