Beim Pensionssystem dreht sich der übliche Vergleich um: Österreich liefert seinen Pensionisten deutlich mehr als Deutschland seinen Rentnern, und es hat den Altersarmuts-Aufschlag, den Deutschland hat, praktisch nicht. Wer Österreich hier schlechtreden will, argumentiert an den Zahlen vorbei. Die belastbare Kritik setzt woanders an — bei der Frage, wer dieses Niveau finanziert, wie lange dafür eingezahlt wird und was die eigene Langfristprognose der Republik für die kommenden Jahrzehnte ausweist.
Was das System leistet — und zwar wirklich
Die OECD weist für Österreich eine künftige Netto-Ersatzrate von 86,8 Prozent für Durchschnittsverdiener aus, bei einem Regelpensionsalter von 65. Für Geringverdiener sind es 84,8 Prozent, für Bezieher des doppelten Durchschnittsentgelts 62,4 Prozent.
Zum Vergleich: Deutschland kommt in derselben OECD-Tabelle auf 53,3 Prozent. Der Abstand beträgt rund 33 Prozentpunkte.
Die durchschnittliche monatliche Alterspension nach ASVG — vierzehnmal jährlich ausgezahlt — ist für 2025 mit 1.867 Euro und für 2026 mit 1.928 Euro veranschlagt.
| Deutschland | Österreich | |
|---|---|---|
| Netto-Ersatzrate, Durchschnittsverdiener OECD, Pensions at a Glance 2025 | 53,3 % | 86,8 % |
| Netto-Ersatzrate, Geringverdiener | 57,7 % | 84,8 % |
| Armutsgefährdung ab 65 | 19,5 % — über dem Gesamtwert von 16,1 % | 16,0 % — auf dem Niveau der Gesamtbevölkerung (15,9 %) |
| Faktisches Antrittsalter | 64,7 Jahre (2024) | 61,5 Jahre (2024) |
| Öffentliche Ausgaben Alter und Hinterbliebene OECD, Stand 2020 | 11,2 % des BIP | 14,3 % des BIP |
Bemerkenswert ist die dritte Zeile. In Österreich lag die Armutsgefährdungsquote der ab 65-Jährigen 2025 bei 16,0 Prozent (Männer 12,6, Frauen 18,7) und damit auf dem Niveau der Gesamtbevölkerung von 15,9 Prozent. Einen Altersarmuts-Aufschlag gibt es also praktisch nicht — anders als in Deutschland, wo die Quote mit 19,5 Prozent deutlich über dem Gesamtwert von 16,1 Prozent liegt. Wer Altersarmut für ein zwangsläufiges Ergebnis des Umlageverfahrens hält, muss erklären, warum sie in Österreich mit demselben Prinzip nicht auftritt.
Was es kostet
Hier beginnt die eigentliche Rechnung. Der Pensionsaufwand der österreichischen Pensionsversicherungsträger steigt 2026 auf 62,4 Milliarden Euro, während die Beitragseinnahmen bei 50,0 Milliarden liegen. Die Lücke schließt der Bund: Die Bundeszuschüsse decken 27,0 Prozent der Gesamteinnahmen der Pensionsversicherungsträger. Der Gesamtaufwand entspricht 13,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
Im Budget schlägt sich das so nieder:
| Position (Bundesvoranschlag 2026) | Betrag |
|---|---|
| UG 22 Pensionsversicherung — Auszahlungen | 20,3 Mrd. € |
| davon Bundesbeitrag an die Pensionsversicherungsträger | 18,0 Mrd. € |
| UG 23 Beamtenpensionen | 13,9 Mrd. € |
| Pensionen zusammen | rund 27 % aller Bundesauszahlungen |
| Bundesauszahlungen gesamt | 125,9 Mrd. € |
Mehr als jeder vierte Euro, den der Bund auszahlt, geht in Pensionen. Und der Posten wächst schneller als die Bezugsgrößen: Der Budgetdienst des Parlaments weist für die UG 22 einen Anstieg von 17,4 Milliarden Euro (2024) auf 23,4 Milliarden (2029) aus — schneller als Verbraucherpreise und nominelles BIP.
Der zweite Kostentreiber: das Antrittsalter
Das faktische Pensionsantrittsalter im Neuzugang lag 2024 bei 61,5 Jahren — bei Männern 62,4, bei Frauen 60,4. Das gesetzliche Regelpensionsalter beträgt für Männer 65 Jahre; für Frauen wird es bis 2033 schrittweise auf 65 angehoben.
Die Differenz von rund dreieinhalb Jahren wirkt doppelt: kürzere Beitrags-, längere Bezugsphase. Die höhere österreichische Ersatzrate wird also nicht nur durch höhere Beiträge und Zuschüsse erkauft, sondern auch dadurch, dass früher mit dem Beziehen begonnen wird. Deutschland steht hier besser da: Das durchschnittliche Zugangsalter bei Altersrenten stieg dort von 62,3 Jahren (2000) auf 64,7 Jahre (2024).
Was die eigene Prognose der Republik sagt
Das Langfristgutachten der Alterssicherungskommission, beschlossen im November 2024, rechnet den Pfad bis 2070 durch. Es ist kein Papier von Kritikern, sondern die offizielle Vorausschau:
- Die Gesamtaufwendungen der gesetzlichen Pensionsversicherung steigen von 11,7 Prozent des BIP (2023) auf 16,2 Prozent bis 2060.
- Die Ausfallhaftung des Bundes lag 2023 bei 11,08 Milliarden Euro beziehungsweise 2,3 Prozent des BIP. Sie erreicht um 2060 rund 6 Prozent des BIP und liegt 2070 bei 47,78 Milliarden Euro oder 5,8 Prozent.
- Die Gesamtbelastung des Bundes steigt von 13,0 Milliarden Euro (2,7 Prozent des BIP, 2023) auf ein Maximum von rund 6,5 Prozent des BIP um 2060.
- Die Bevölkerung ab 65 wächst von 1,82 Millionen (2023) auf 2,87 Millionen (2060) und 2,92 Millionen (2070).
Eine Verdopplung des Bundesanteils gemessen an der Wirtschaftsleistung, über einen Zeitraum, in dem heutige Vierzigjährige in Pension gehen.
Was auf der anderen Seite steht
Für ortsunabhängige Selbstständige stellt sich die Frage anders als für Angestellte. Die österreichische Abgabenquote lag 2025 bei 44,3 Prozent des BIP, der Steuerkeil für alleinstehende Durchschnittsverdienende bei 47 Prozent — der fünfthöchste OECD-Wert. Ein erheblicher Teil davon finanziert ein Pensionsniveau, das man als Selbstständiger in dieser Form nicht erreicht.
In Georgien entfallen Pflichtbeiträge dieser Art für den hier betrachteten Fall. Die Vorsorge wird selbst organisiert und selbst budgetiert — das ist kein Vorteil an sich, sondern eine Verlagerung der Verantwortung. Der Unterschied liegt darin, dass die Mittel dafür überhaupt anfallen: 1 Prozent auf den Umsatz im Small Business Status bis 500.000 GEL, darüber 3 Prozent.
Wer diesen Weg erwägt, muss allerdings eine österreichische Besonderheit beachten, die deutsche Ratgeber nicht abdecken — die Wegzugsbesteuerung nach § 27 Abs. 6 EStG, die bei Drittstaaten wie Georgien sofort fällig wird. Die Einzelheiten stehen in Auswandern aus Österreich.
Was daraus folgt
Österreich hat kein Leistungsproblem im Alter, sondern ein Finanzierungsproblem in der Zukunft. Das ist die ehrliche Zusammenfassung — und sie ist für die Standortfrage relevant, weil die Finanzierungslücke über Abgaben geschlossen werden muss, die auf Erwerbstätige und Unternehmen entfallen.
Die vollständige österreichische Standortbilanz mit Abgabenquote, Insolvenzzahlen und Wegzugsbesteuerung steht in Auswandern aus Österreich. Wie sich Österreich im Steuervergleich zu Georgien, den VAE, Zypern und Bulgarien einordnet, zeigt Georgien vs. VAE vs. Zypern vs. Bulgarien.
Das deutsche Gegenstück mit den umgekehrten Vorzeichen — niedrigere Leistung, niedrigere Kosten, messbarer Altersarmuts-Aufschlag — steht in Rentenlücke Deutschland.
Häufige Fragen
FAQ
Ist die Pension in Österreich höher als die Rente in Deutschland?
Deutlich. Die OECD weist für Österreich eine künftige Netto-Ersatzrate von 86,8 Prozent für Durchschnittsverdiener aus, für Deutschland 53,3 Prozent — ein Abstand von rund 33 Prozentpunkten. Bei Geringverdienern sind es 84,8 gegenüber 57,7 Prozent. Die durchschnittliche ASVG-Alterspension ist für 2026 mit 1.928 Euro monatlich veranschlagt, vierzehnmal jährlich.
Gibt es in Österreich Altersarmut?
Weniger ausgeprägt als in Deutschland. Die Armutsgefährdungsquote der ab 65-Jährigen lag 2025 bei 16,0 Prozent (Männer 12,6, Frauen 18,7) und damit auf dem Niveau der Gesamtbevölkerung von 15,9 Prozent. Einen Altersarmuts-Aufschlag gibt es also praktisch nicht. In Deutschland liegt die Quote mit 19,5 Prozent klar über dem Gesamtwert von 16,1 Prozent. Insgesamt waren in Österreich 2025 rund 1,7 Millionen Menschen armuts- oder ausgrenzungsgefährdet.
Wie wird das österreichische Pensionssystem finanziert?
Zu einem erheblichen Teil aus dem Bundesbudget. Der Pensionsaufwand der Pensionsversicherungsträger steigt 2026 auf 62,4 Milliarden Euro bei Beitragseinnahmen von 50,0 Milliarden. Die Bundeszuschüsse decken 27,0 Prozent der Gesamteinnahmen. Im Bundesvoranschlag 2026 stehen 20,3 Milliarden Euro für die Pensionsversicherung, davon 18,0 Milliarden Bundesbeitrag, und 13,9 Milliarden für Beamtenpensionen — zusammen rund 27 Prozent aller Bundesauszahlungen von 125,9 Milliarden Euro.
Wann gehen Österreicher tatsächlich in Pension?
Das faktische Pensionsantrittsalter im Neuzugang lag 2024 bei 61,5 Jahren — bei Männern 62,4, bei Frauen 60,4. Das gesetzliche Regelpensionsalter beträgt für Männer 65 Jahre, für Frauen wird es bis 2033 schrittweise auf 65 angehoben. Die Differenz von rund dreieinhalb Jahren verkürzt die Beitrags- und verlängert die Bezugsphase. In Deutschland lag das durchschnittliche Zugangsalter bei Altersrenten 2024 bei 64,7 Jahren.
Ist das österreichische Pensionssystem langfristig finanzierbar?
Das Langfristgutachten der Alterssicherungskommission beziffert die Entwicklung, ohne sie zu entwarnen. Die Gesamtaufwendungen der gesetzlichen Pensionsversicherung steigen von 11,7 Prozent des BIP (2023) auf 16,2 Prozent bis 2060. Die Ausfallhaftung des Bundes wächst von 2,3 Prozent des BIP (11,08 Milliarden Euro, 2023) auf rund 6 Prozent um 2060 und 5,8 Prozent (47,78 Milliarden Euro) im Jahr 2070. Die Gesamtbelastung des Bundes erreicht um 2060 ein Maximum von rund 6,5 Prozent des BIP.
Was bedeutet ein Wegzug aus Österreich für die Pension?
Erworbene Anwartschaften und bestehende Vorsorgeverträge sind Einzelfallfragen und gehören in die Beratung. Wichtiger für die Planungsreihenfolge ist eine steuerliche Besonderheit: Bei einem Wegzug in einen Drittstaat wie Georgien wird die Wegzugsbesteuerung nach § 27 Abs. 6 EStG sofort fällig — anders als bei einem Wegzug innerhalb der EU oder des EWR. Das macht den Zeitpunkt der Entscheidung zu einer eigenen Kostenfrage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Kennzahlen stammen von der OECD (Pensions at a Glance 2025 — Netto-Ersatzraten, öffentliche Alterssicherungsausgaben), dem Budgetdienst des österreichischen Parlaments (Analysen UG 22 Pensionsversicherung und UG 23 Beamtenpensionen, Budgets 2025 und 2026), der Alterssicherungskommission des Sozialministeriums (Bericht über die langfristige Entwicklung der gesetzlichen Pensionsversicherung 2023 bis 2070), dem Sozialministerium (Monitoring der Pensionsantritte 2019–2024), Statistik Austria (EU-SILC 2025) sowie für die deutschen Vergleichswerte vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und vom Statistischen Bundesamt. Stand: August 2026, Änderungen der Datenlage vorbehalten.