Der georgische Teil eines Wegzugs aus Spanien ist der einfache. 183 Tage Anwesenheit, Registrierung beim Revenue Service, fertig — die Regeln sind klar und die Behörde ist schnell. Der schwierige Teil bleibt zurück: Die spanische Ansässigkeit endet nicht dadurch, dass die georgische beginnt. Sie endet nach spanischen Regeln, und wo beide Staaten Sie als ansässig behandeln, entscheidet ein Abkommen von 2010. Dieser Beitrag beschreibt, was auf der georgischen Seite passiert, was auf der spanischen zu klären ist — und wo die Grenze unserer Zuständigkeit verläuft.
Zwei Ansässigkeiten, die sich nicht gegenseitig aufheben
Die verbreitete Vorstellung lautet: Wer die 183 Tage im Zielland erreicht, ist im Herkunftsland raus. Diese Vorstellung ist der Grund, warum Wegzüge Jahre später teuer werden.
Tatsächlich laufen zwei getrennte Prüfungen. Georgien stellt nach Artikel 34 Absatz 2 seines Steuerkodex auf 183 Tage in irgendeinem durchgehenden Zwölfmonatszeitraum ab, der im betreffenden Steuerjahr endet — rollierend, nicht kalenderjahrgebunden, mit der Folge der Ansässigkeit für das gesamte Steuerjahr. Spanien prüft unabhängig davon nach eigenen Regeln weiter, und dort zählt neben dem Aufenthalt auch, wo der Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen liegt.
Beide können gleichzeitig zu einem Ja kommen. Für diesen Fall greift das Doppelbesteuerungsabkommen, das am 7. Juni 2010 in Madrid unterzeichnet, im Boletín Oficial del Estado Nr. 130 vom 1. Juni 2011 veröffentlicht und nach seinem Artikel 29 Absatz 2 am 1. Juli 2011 in Kraft getreten ist. Es enthält die übliche Rangfolge für Doppelansässige: ständige Wohnstätte, dann Mittelpunkt der Lebensinteressen, dann gewöhnlicher Aufenthalt, dann Staatsangehörigkeit.
Die praktische Folge ist unbequem und lässt sich nicht wegverhandeln: Eine beibehaltene Wohnung in Spanien und ein Lebensmittelpunkt, der dort geblieben ist, schlagen den Tagezähler in Tiflis. Wer die Struktur baut, ohne den Wegzug tatsächlich zu vollziehen, hat am Ende zwei Steuerpflichten statt einer niedrigen.
Die Meldepflichten laufen weiter, solange Sie ansässig sind
Der zweite Punkt, an dem Wegzüge auffliegen, ist keine Steuer, sondern eine Information.
Das Modelo 720 erfasst Konten, Wertpapiere, Versicherungen und Immobilien im Ausland. Erklärungspflichtig ist, wer in einem der Blöcke zum 31. Dezember des Vorjahres die Schwelle von 50.000 Euro überschreitet; abzugeben ist zwischen dem 1. Januar und dem 31. März. Für virtuelle Währungen im Ausland gibt es seit einiger Zeit das eigenständige Modelo 721.
Zum Sanktionsregime gehört eine Klarstellung, weil in Foren häufig steht, das Modelo 720 sei „gekippt worden“. Gekippt wurden die Sanktionen, nicht die Pflicht. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat im Januar 2022 in der Rechtssache C-788/19 entschieden, dass gleich drei Elemente des spanischen Regimes gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstießen: die Behandlung nicht gemeldeter Auslandswerte als unverjährbarer nicht gerechtfertigter Vermögenszuwachs, die Geldbuße von bis zu 150 Prozent und die pauschalen Bußgelder. Spanien hat die Sanktionen daraufhin an die anderer Informationserklärungen angeglichen. Die Erklärungspflicht selbst besteht unverändert.
Dazu kommt der automatische Informationsaustausch: Georgien nimmt am Common Reporting Standard teil. Ein georgisches Konto, das eröffnet wird, während Sie noch in Spanien ansässig sind, wird also dorthin gemeldet. Das ist kein Problem — es ist nur dann eines, wenn es überrascht.
Die Reihenfolge, die den Unterschied macht
-
Zuerst der spanische Berater, dann der Umzug
Wegzugsjahr, baja im Padrón, Modelo 030, offene Meldepflichten und die Frage, ob im Wegzugsjahr noch eine spanische Erklärung fällig wird — das gehört geklärt, bevor Sie fliegen. Wir beraten dazu nicht und wollen es auch nicht.
-
Dann die georgische Registrierung
Einzelunternehmer und Kleinunternehmerstatus, persönliche Steuernummer, Wohnsitzanmeldung. Der Status wirkt seit einer Änderung von Februar 2026 am Tag der Antragstellung; die Pflichten beginnen damit sofort.
-
Präsenz aufbauen und dokumentieren
Die 183 Tage sind kein Formular, sondern ein Sachverhalt. Mietvertrag, Ein- und Ausreisestempel, laufende Zahlungen vor Ort — das ist das Material, mit dem Ihr spanischer Berater den Lebensmittelpunkt begründet.
-
Ansässigkeitsbescheinigung erst danach beantragen
Sie bestätigt einen Zustand und schafft ihn nicht. Sinnvoll ist der Antrag, wenn die Präsenz für das betreffende Steuerjahr tatsächlich erfüllt ist — vorher bescheinigt sie nichts Belastbares.
- Das georgische Konto eröffnen, bevor die spanische Ansässigkeit endet Zulässig und oft praktisch nötig — es fällt dann aber in Modelo 720 und in den Informationsaustausch. Planbar, wenn man es weiß.
- Die spanische Wohnung behalten und in Tiflis mieten Genau die Konstellation, in der Art. 4 des Abkommens gegen Sie ausgeht — ständige Wohnstätte in beiden Staaten, dann entscheidet der Lebensmittelpunkt.
- Auf den Tagezähler allein vertrauen Er begründet die georgische Ansässigkeit, beendet aber keine spanische.
- Die georgische Seite sauber dokumentieren Registrierung, Anmeldung, Präsenznachweise, Ansässigkeitsbescheinigung — das ist unser Teil und der Teil, den Ihr spanischer Berater braucht.
Was daraus folgt
Georgien ist für einen spanischen Wegzug ein unauffälliges Zielland: ein Abkommen seit 2011, keine Listung als nicht kooperative Jurisdiktion, ein schnelles und berechenbares Registrierungsverfahren. Die Reibung entsteht nicht in Tiflis, sondern in Madrid — und zwar nicht durch Bösartigkeit der Behörde, sondern durch einen Wegzug, der auf dem Papier vollzogen wird und im Leben nicht.
Deshalb ist unsere Empfehlung so unspektakulär wie belastbar: Klären Sie die spanische Seite mit einem spanischen Berater, bevor Sie umziehen. Wir bauen danach die georgische Hälfte so, dass sie dessen Argumentation trägt.
FAQ
Reichen 183 Tage in Georgien, um in Spanien nicht mehr steuerpflichtig zu sein?
Nein, und diese Annahme ist der teuerste Irrtum des ganzen Themas. Die georgischen 183 Tage begründen die georgische Ansässigkeit — sie beenden die spanische nicht. Spanien prüft nach eigenen Regeln, ob Sie dort weiterhin ansässig sind, und dazu gehört neben dem Tagezähler auch der Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen. Sind Sie nach beiden Rechtsordnungen ansässig, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Georgien, welcher Staat den Vorrang hat. Ein voller Kalender in Tiflis ist dafür ein Argument, aber nicht das einzige.
Gibt es ein Abkommen zwischen Spanien und Georgien?
Ja. Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerhinterziehung wurde am 7. Juni 2010 in Madrid unterzeichnet, im Boletín Oficial del Estado Nr. 130 vom 1. Juni 2011 veröffentlicht (Fundstelle BOE-A-2011-9527) und ist nach seinem Artikel 29 Absatz 2 am 1. Juli 2011 in Kraft getreten. Es liegt in spanischer, georgischer und englischer Sprache vor, alle drei Fassungen sind gleichermaßen verbindlich. Für Doppelansässigkeitsfälle enthält es die übliche Rangfolge — ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit.
Ist Georgien für Spanien ein Steuerparadies?
Nein, und das ist die praktisch wichtigste gute Nachricht. Die spanische Liste nicht kooperativer Jurisdiktionen steht in der Orden HFP/115/2023 vom 9. Februar 2023, zuletzt geändert durch die Orden HAC/649/2026 vom 21. Juni 2026. In der konsolidierten Fassung mit Stand 27. Juni 2026 kommt Georgien nicht vor. Damit greift auch die Sonderregel nicht, die spanische Staatsangehörige bei einem Wegzug in ein gelistetes Gebiet über den Wegzug hinaus in Spanien steuerpflichtig hält. Prüfen Sie den Stand trotzdem zum Zeitpunkt Ihres Wegzugs — die Liste wurde seit 2023 mehrfach geändert, und einzelne Einträge sind entfallen.
Muss ich das georgische Konto in Spanien melden?
Solange Sie in Spanien steuerlich ansässig sind: ja, wenn die Schwellen erreicht sind. Das Modelo 720 erfasst Konten, Wertpapiere und Immobilien im Ausland und ist zu erklären, wenn einer der Blöcke zum 31. Dezember des Vorjahres 50.000 Euro übersteigt; der Abgabezeitraum läuft vom 1. Januar bis 31. März. Für virtuelle Währungen im Ausland gibt es das eigene Modelo 721. Wichtig ist die zeitliche Reihenfolge: Ein georgisches Konto, das eröffnet wird, während Sie noch spanisch ansässig sind, fällt in diese Pflicht — und wird zusätzlich über den automatischen Informationsaustausch nach Spanien gemeldet.
Sind die Strafen beim Modelo 720 nicht gekippt worden?
Das Sanktionsregime ja, die Erklärungspflicht nicht — eine Unterscheidung, die in Foren regelmäßig verlorengeht. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat im Januar 2022 in der Rechtssache C-788/19 entschieden, dass die spanischen Sanktionen unverhältnismäßig und mit der Kapitalverkehrsfreiheit unvereinbar waren: die Behandlung als unverjährbarer nicht gerechtfertigter Vermögenszuwachs, die Geldbuße von bis zu 150 Prozent und die pauschalen Bußgelder. Spanien hat daraufhin die Sanktionen an die anderer Informationserklärungen angeglichen. Die Pflicht zur Abgabe selbst besteht unverändert fort.
Beraten Sie zum spanischen Steuerrecht?
Nein, und wir halten das für eine wichtige Grenze und nicht für eine Einschränkung. Wir sind ein georgischer Corporate Service Provider: Wir richten die georgische Seite ein, führen sie und dokumentieren sie. Die spanische Seite — baja, Modelo 030, Wegzugsjahr, Meldepflichten, Vermögensteuer — gehört zu einem Berater in Spanien, und zwar vor dem Umzug, nicht danach. Was wir liefern, ist die georgische Hälfte der Akte in einer Form, die Ihr spanischer Berater verwenden kann: Registrierung, Ansässigkeitsbescheinigung auf Antrag, Nachweise über die tatsächliche Präsenz.
Stand: August 2026. Zitierte Quellen: Abkommen zwischen dem Königreich Spanien und der Republik Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, unterzeichnet in Madrid am 7. Juni 2010, BOE Nr. 130 vom 1. Juni 2011 (BOE-A-2011-9527), in Kraft seit 1. Juli 2011 nach Art. 29 Abs. 2; Orden HFP/115/2023 vom 9. Februar 2023 in der Fassung der Orden HAC/649/2026 vom 21. Juni 2026 (konsolidiert zum 27. Juni 2026); Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom Januar 2022, Rechtssache C-788/19; Steuerkodex Georgiens Art. 34.
Zur Zuständigkeit: BAUER GROUP Georgia ist ein georgischer Corporate Service Provider und berät nicht zum spanischen Steuerrecht. Die Angaben zur spanischen Seite dienen der Einordnung und benennen, was mit einem Berater in Spanien zu klären ist; sie ersetzen dessen Prüfung nicht. Dieser Beitrag ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.