Bulgarien besteuert Einkommen mit 10 Prozent und ist damit eine der günstigsten Adressen der Europäischen Union. Wer sich dorthin absetzt und seine deutschen oder österreichischen Kunden behält, rechnet meist sauber durch, was er spart. Selten durchgerechnet wird, was er mitkauft: Mit der EU-Adresse kommt der gesamte europäische Justizraum — eine Zustellung mit Monatsfrist, ein Mahnverfahren per Formblatt, ein Titel, der ohne Zwischenverfahren über die Grenze läuft, und eine Kontenpfändung, die in Sofia genauso greift wie in Stuttgart. Dieser Beitrag trennt die drei Ebenen, die dabei regelmäßig verwechselt werden — und benennt die eine, die sich mit dem Zielland tatsächlich ändert.
Drei Ebenen, die nicht dasselbe sind
Fast jede Diskussion über „Rechtssicherheit im Ausland“ scheitert daran, dass drei völlig verschiedene Fragen zu einer verrührt werden. Getrennt beantwortet lösen sie sich fast von selbst:
- Zuständigkeit — welches Gericht darf entscheiden?
- Anwendbares Recht — nach welchen Regeln wird entschieden?
- Zustellung und Vollstreckung — wie kommt das Papier zu Ihnen, und was ist es hinterher wert?
Die schlechte Nachricht vorweg: Die ersten beiden Ebenen ändern sich durch einen Wegzug so gut wie nicht — auch nicht bei einem Wegzug in einen Drittstaat. Verändert wird ausschließlich die dritte. Sie ist dafür der Punkt, an dem Bulgarien und Georgien so weit auseinanderliegen wie sonst nichts an dieser Entscheidung.
Was mit der EU-Adresse mitgeliefert wird
Der Binnenmarkt ist kein reiner Wirtschaftsraum. Er ist auch ein Justizraum, und der besteht aus vier Verordnungen, die im Zusammenspiel eine bemerkenswert reibungsarme Maschine ergeben.
Die Zustellung. Seit dem 1. Juli 2022 gilt die Verordnung (EU) 2020/1784. Sie führt Schriftstücke unmittelbar zwischen Übermittlungs- und Empfangsstelle, und Art. 11 Abs. 2 gibt der Empfangsstelle auf, die Zustellung „so rasch wie möglich, in jedem Fall jedoch binnen eines Monats nach seinem Eingang“ auszuführen. Daneben eröffnet Art. 18 den direkten Postweg: Gerichtliche Schriftstücke können Personen in einem anderen Mitgliedstaat „unmittelbar durch Postdienste per Einschreiben mit Empfangsbestätigung“ zugestellt werden. Kein Ministerium, keine diplomatische Note, ein Rückschein.
Der Titel. Art. 39 der Brüssel-Ia-Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 ist der Satz, um den sich alles dreht: Eine in einem Mitgliedstaat ergangene und dort vollstreckbare Entscheidung ist in den anderen Mitgliedstaaten vollstreckbar, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf. Das Exequatur ist zum 10. Januar 2015 entfallen. Was der Gläubiger vorlegt, ist die Entscheidung plus die Bescheinigung nach Art. 53 — ein Formular.
Das Mahnverfahren. Die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 stellt für unbestrittene grenzüberschreitende Geldforderungen ein eigenes Verfahren bereit: Antrag per Formblatt A, 30 Tage Einspruchsfrist für den Antragsgegner, und ohne Einspruch wird der Europäische Zahlungsbefehl automatisch vollstreckbar. Für Forderungen unter 5.000 Euro kommt die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 hinzu — schriftliches Verfahren, kein Anwaltszwang, und auch dieses Urteil wird ohne Vollstreckbarerklärung vollstreckt.
Das Konto. Die Verordnung (EU) Nr. 655/2014 über den Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung erfasst Konten in Mitgliedstaaten. Ein bulgarisches Konto ist ein Konto in einem Mitgliedstaat. Warum genau diese Verordnung an der georgischen Grenze endet, steht in Kontopfändung: Wie weit der Zugriff wirklich reicht.
| Wohnsitz Bulgarien | Wohnsitz Georgien | |
|---|---|---|
| Zustellung der Klage für Georgien seit 1. Januar 2022 in Kraft (BGBl. 2022 II S. 215) | VO (EU) 2020/1784, Richtwert ein Monat | Haager Zustellungsübereinkommen über die Zentrale Behörde in Tiflis |
| Unmittelbare Postzustellung Georgien hat 2023 erklärt, keine Bedenken zu haben; wegen des deutschen Widerspruchs gegen Postzustellungen nach Deutschland prüft das Gericht die Gegenseitigkeit (§ 50 ZRHO) | Art. 18 — Einschreiben mit Empfangsbestätigung | vom Gericht im Einzelfall zu beurteilen |
| Übersetzung des Schriftstücks Art. 12 VO (EU) 2020/1784 gegen Art. 5 Abs. 3 HZÜ | praktisch entbehrlich | beglaubigte Übersetzung ins Georgische |
| Europäisches Mahnverfahren VO (EG) Nr. 1896/2006 gilt nur zwischen Mitgliedstaaten | ||
| Verfahren für geringfügige Forderungen VO (EG) Nr. 861/2007, Streitwert unter 5.000 Euro | ||
| Vollstreckbarerklärung erforderlich Art. 39 Brüssel Ia gegen ein eigenständiges Anerkennungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof Georgiens | ||
| Grenzüberschreitende Kontenpfändung | VO (EU) Nr. 655/2014 anwendbar | nicht anwendbar |
| Haager Urteilsübereinkommen 2019 für die EU seit 1. September 2023 in Kraft; Georgien ist nicht Vertragspartei |
Die Abmahnung ist der Fall, in dem das zählt
Bei einer Forderung über 300.000 Euro fährt ein Gläubiger auch nach Tiflis. Der Aufwand fällt gegen die Summe nicht ins Gewicht. Die deutsche Abmahnpraxis funktioniert aber genau umgekehrt: viele Vorgänge, jeder für sich im niedrigen vierstelligen Bereich, kalkuliert auf ein Verhältnis von Aufwand zu Ertrag, das nur bei sehr niedrigem Aufwand aufgeht. Ein Geschäftsmodell, das mit Serienbriefen arbeitet, verträgt keine beglaubigte Übersetzung ins Georgische und kein Anerkennungsverfahren mit offenem Ausgang.
Deshalb ist die Distanz hier tatsächlich wirksam — aber eben nur als wirtschaftlicher Faktor, nicht als rechtlicher Einwand. Drei Punkte, die dabei regelmäßig falsch eingeschätzt werden:
- Der Wegzug ändert das anwendbare Recht Art. 6 Abs. 1 Rom II knüpft an den beeinträchtigten Markt an, Art. 3 erklärt die Verordnung auch dann für maßgeblich, wenn das bezeichnete Recht nicht das eines Mitgliedstaats ist — und Art. 8 Abs. 1 stellt für geistiges Eigentum auf das Schutzland ab
- Der Wegzug verhindert ein deutsches Urteil Art. 6 Abs. 1 Brüssel Ia verweist für Beklagte ohne Wohnsitz in der EU auf das nationale Zuständigkeitsrecht — in Deutschland auf §§ 23, 32 ZPO
- Der Wegzug verteuert und verlangsamt die Durchsetzung das ist der reale Effekt, und bei kleinen Forderungen ist er oft entscheidend
Was bleibt, ist die Kostenseite der Abmahnung selbst. § 13 Abs. 4 UWG schließt den Aufwendungsersatz für Mitbewerber aus, wenn es um online begangene Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten geht oder um Verstöße gegen die DSGVO und das BDSG durch Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Diese Entlastung hängt nicht am Wohnsitz — sie gilt im Inland wie im Ausland. Sie greift aber nicht für die Verbände nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 bis 4, und sie berührt weder die Unterlassungspflicht noch eine einmal versprochene Vertragsstrafe. Wer glaubt, die Abmahnung sei durch den Umzug erledigt, verwechselt den Kostenerstattungsanspruch mit dem Anspruch selbst. Wie schnell das im Marketing konkret wird, zeigt Werbekennzeichnung: Bußgeld statt Abmahnung.
Was Georgien tatsächlich ändert
Georgien ist erreichbar — das vorweg, weil das Gegenteil zu den härtesten Legenden dieser Branche gehört. Das Haager Zustellungsübereinkommen ist im Verhältnis zu Deutschland seit dem 1. Januar 2022 in Kraft, das Haager Beweisaufnahmeübereinkommen seit dem 19. März 2022. Zentrale Behörde ist das georgische Justizministerium in Tiflis. Der Weg existiert, er ist nur ein anderer:
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Zustellungsantrag über die Zentrale Behörde
Formblatt ZRH 1 nach Art. 3 HZÜ, Eintragungen auf Englisch, Französisch oder Georgisch, Antrag und Schriftstück in zwei Stücken. Übermittelt wird über die Prüfungsstelle unmittelbar an das Justizministerium in Tiflis — nicht per Klick, aber auch nicht auf diplomatischem Umweg.
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Beglaubigte Übersetzung ins Georgische
Bei förmlicher Zustellung nach Art. 5 Abs. 1 HZÜ verlangt Art. 5 Abs. 3 eine beglaubigte Übersetzung des zuzustellenden Schriftstücks. Das ist der Punkt, an dem eine Serienabmahnung ihre Kalkulation verliert — und an dem sich die EU-Zustellung mit ihrem praktisch leerlaufenden Verweigerungsrecht am deutlichsten unterscheidet.
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Deutsches Urteil, notfalls im Versäumnisweg
Die Zuständigkeit richtet sich nach Art. 6 Abs. 1 Brüssel Ia nach nationalem Recht, in Deutschland also unter anderem nach § 32 ZPO (Begehungsort) und § 23 ZPO (Vermögen im Inland). Ein Titel entsteht damit auch gegen den in Tiflis Ansässigen. Er entsteht nur langsamer.
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Anerkennung in Georgien als eigenes Verfahren
Erst hier endet die Parallele. Es gibt kein Vollstreckungsübereinkommen zwischen Deutschland und Georgien, und das Haager Urteilsübereinkommen von 2019 — für die EU seit dem 1. September 2023 in Kraft — hat Georgien nicht gezeichnet. Zuständig ist der Oberste Gerichtshof Georgiens; zu den Versagungsgründen zählt, dass der Urteilsstaat georgische Entscheidungen nicht anerkennt. Eigene Kosten, eigene Dauer, offener Ausgang.
Der Unterschied ist also real, aber er sitzt an einer einzigen Stelle: am Ende. Alles davor — Zuständigkeit, anwendbares Recht, Urteilsfindung — läuft weiter wie bisher.
Was der 10-Prozent-Vorteil kostet — mit Nenner
Die 10 Prozent stimmen, und sie sind der Grund, warum Bulgarien in jeder Auswandererliste auftaucht. Sie sind nur nicht die Abgabenlast. Drei Präzisierungen, ohne die der Vergleich schief steht:
- Der Satz bezieht sich auf die Bemessungsgrundlage, nicht auf den Umsatz. Freiberuflich Tätige ziehen zuvor eine gesetzliche Betriebsausgabenpauschale ab, was die Einkommensteuerlast bezogen auf die Einnahmen entsprechend senkt.
- Die Sozialbeiträge stehen daneben, nicht darin. Selbstversicherte in Bulgarien tragen beide Beitragsteile selbst; die Größenordnung liegt bei rund 28 Prozent, mit der optionalen Absicherung für Krankheit und Mutterschaft darüber. Bemessen wird auf ein erklärtes Versicherungseinkommen zwischen einem Mindest- und einem Höchstbetrag.
- Der Deckel ist der eigentliche Effekt. Weil das Versicherungseinkommen nach oben begrenzt ist, sinkt die Beitragsquote mit steigendem Einkommen und die Gesamtlast nähert sich wieder den 10 Prozent an. Bei kleinen Einkommen ist der Abstand dagegen erheblich. Wer „10 Prozent“ hört und „Gesamtbelastung“ versteht, rechnet im unteren Bereich deutlich zugunsten Bulgariens falsch.
Seit dem 1. Januar 2026 rechnet Bulgarien in Euro, zum festgelegten Kurs von 1,95583 Lew. Die Beitragsgrenzen wurden dabei umgestellt und im Jahresverlauf 2026 angehoben — beides sind Werte, die jährlich neu festgesetzt werden und vor einer Standortentscheidung aktuell zu prüfen sind, nicht aus einem Blogbeitrag zu übernehmen.
Zum Vergleich auf der georgischen Seite: Der Small Business Status besteuert den Bruttoumsatz mit 1 Prozent bis zu einer Umsatzschwelle, ohne Abzug von Betriebsausgaben und ohne Beitragssystem in vergleichbarer Höhe. Die Voraussetzungen und die Ausschlussliste stehen in Georgien: 1 % Steuer mit Small Business Status, die Abgrenzung zur georgischen LLC in I/E oder LLC.
Und was der Wegzug in die EU beim Sozialversicherungsschutz mitliefert, ist kein Nebenpunkt: Innerhalb der Union koordiniert die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 die Systeme. Zwischen Deutschland und Georgien besteht kein Abkommen über soziale Sicherheit — mit allen Folgen für Krankenversicherung und Anwartschaften, die in Krankenversicherung nach dem Wegzug im Einzelnen stehen. Das ist ein handfester Vorteil Bulgariens, und er gehört auf dieselbe Seite der Rechnung wie der Justizraum auf die andere.
Was daraus folgt
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Zählen Sie Ihr Risiko, nicht Ihren Steuersatz
Wer B2B-Dienstleistungen an eine Handvoll Bestandskunden fakturiert, hat ein anderes Risikoprofil als ein Shop mit Endverbrauchern, Werbeaussagen und fremden Bildern. Für den ersten Fall ist der Justizraum kein Argument, für den zweiten ist er das Argument.
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Räumen Sie den Anlass ab, nicht die Erreichbarkeit
Impressum, Preisangaben, Kennzeichnung, Bildlizenzen und Datenschutztexte kosten einen Bruchteil dessen, was ein Standortwechsel kostet — und sie wirken gegen Zuständigkeit und anwendbares Recht, also gegen die beiden Ebenen, die kein Umzug verschiebt.
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Prüfen Sie, wo Ihre Forderungen liegen
Solange die Kunden in Deutschland und Österreich sitzen, liegt Ihr wichtigstes Umlaufvermögen dort. Das ist keine Frage der Rechtsform und keine der Steuerresidenz — es ist § 23 Abs. 2 ZPO.
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Behandeln Sie den Drittstaat als das, was er ist
Kein Schutzschild gegen ein Urteil, sondern eine erhebliche Verteuerung seiner Durchsetzung. Bei kleinen Forderungen entscheidet das oft die Sache. Bei großen entscheidet es gar nichts.
Die ehrliche Zusammenfassung: Bulgarien ist eine gute Antwort auf eine Steuerfrage und keine auf eine Rechtsfrage. Der Wechsel senkt die Abgabenlast real, lässt aber jede Zustellung, jeden Zahlungsbefehl, jede Kontenpfändung und jeden Titel aus Deutschland und Österreich mit fast unverändertem Tempo durchlaufen. Georgien dreht genau diesen einen Punkt — und keinen der beiden anderen. Wer das weiß, trifft eine belastbare Entscheidung; wer „außerhalb der EU“ mit „außer Reichweite“ verwechselt, trifft eine, die beim ersten Ernstfall nicht hält. Was ein georgischer Sitz gegenüber deutschen Behörden leistet und was nicht, steht in Georgische Firma, deutsche Behörden; die Voraussetzungen des Wegzugs selbst in Steuerresidenz Georgien.
Häufige Fragen
Ich ziehe nach Bulgarien — kann mich ein deutscher Gläubiger dort noch erreichen?
Ja, und zwar auf demselben Weg wie im Inland, nur mit einem Zwischenschritt. Für die Zustellung gilt die Verordnung (EU) 2020/1784, anwendbar seit dem 1. Juli 2022: Die Empfangsstelle im Zielland soll das Schriftstück binnen eines Monats zustellen (Art. 11 Abs. 2), und daneben steht nach Art. 18 die unmittelbare Zustellung per Einschreiben mit Empfangsbestätigung offen — ganz ohne Behördenweg. Für die Vollstreckung gilt Art. 39 der Brüssel-Ia-Verordnung (EU) Nr. 1215/2012: Ein im Ursprungsstaat vollstreckbares Urteil ist in jedem anderen Mitgliedstaat vollstreckbar, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf. Der Umzug fügt dem Verfahren Wochen hinzu, keine Hürde.
Brauche ich als Deutscher in Bulgarien eine Übersetzung der Klageschrift?
In der Regel nicht — und das ist der praktisch teuerste Unterschied zum Drittstaat. Art. 12 der Zustellungsverordnung gibt dem Empfänger ein Verweigerungsrecht nur dann, wenn das Schriftstück weder in einer Sprache, die er versteht, noch in der Amtssprache des Empfangsmitgliedstaats abgefasst ist; die Verweigerung ist binnen zwei Wochen zu erklären. Ein deutschsprachiges Schriftstück an einen deutschen Muttersprachler lässt dafür wenig Raum. Bei der Zustellung nach Georgien verlangt Art. 5 Abs. 3 des Haager Zustellungsübereinkommens für die förmliche Zustellung dagegen eine beglaubigte Übersetzung in die georgische Sprache. Aus einem Formular wird damit ein Übersetzungsauftrag.
Schützt mich Georgien vor einer Abmahnung aus Deutschland?
Vor der Abmahnung selbst nicht. Sie ist ein außergerichtliches Schreiben und geht mit der Post. Auch das anwendbare Recht ändert sich nicht: Nach Art. 6 Abs. 1 der Rom-II-Verordnung (EG) Nr. 864/2007 gilt das Recht des Marktes, dessen Wettbewerbsbeziehungen beeinträchtigt werden, und nach Art. 3 auch dann, wenn es nicht das Recht eines Mitgliedstaats ist. Wer den deutschen Markt anspricht, wird am deutschen UWG gemessen — von Tiflis aus genauso wie von Sofia aus. Was sich ändert, ist allein die Durchsetzung: Zustellung und Vollstreckung werden für den Gläubiger aufwendig und im Ergebnis ungewiss. Das ist ein wirtschaftlicher Unterschied, kein rechtlicher.
Ist es richtig, dass der Wegzug den fliegenden Gerichtsstand wieder aufleben lässt?
Ja, und das wird regelmäßig übersehen. § 14 Abs. 2 Satz 3 UWG nimmt Rechtsstreitigkeiten wegen Zuwiderhandlungen im elektronischen Geschäftsverkehr und in digitalen Diensten vom Gerichtsstand des Begehungsorts aus — das ist die 2020 eingeführte Schutzvorschrift gegen die Massenabmahnung. Der Schlussteil derselben Vorschrift lautet aber: „es sei denn, der Beklagte hat im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand." Genau das ist nach dem Wegzug der Fall. Für den Weggezogenen gilt der Begehungsort-Gerichtsstand also wieder, und zwar unabhängig davon, ob das Ziel Bulgarien oder Georgien heißt. Der Wegzug nimmt hier einen Schutz, statt einen zu geben.
Meine Kunden sitzen weiter in Deutschland — spielt das eine Rolle?
Es ist der wichtigste Punkt überhaupt. Nach § 23 Abs. 2 ZPO gilt bei Forderungen der Wohnsitz des Schuldners als der Ort, an dem sich das Vermögen befindet. Ihre offenen Rechnungen gegen deutsche Kunden sind damit Vermögen in Deutschland: Sie begründen nach § 23 Abs. 1 ZPO einen Gerichtsstand gegen Sie, und sie sind dort pfändbar, weil der Drittschuldner — Ihr Kunde — der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt. Für diesen Zugriff braucht niemand ein Anerkennungsverfahren in Tiflis. Wer die Kundenbasis behält, behält damit auch den greifbarsten Vermögenswert im Zugriffsbereich, gleich wo er selbst wohnt.
Kann ein deutscher Titel in Georgien vollstreckt werden?
Nicht ohne ein eigenes Verfahren. Zwischen Deutschland und Georgien gilt kein Vollstreckungsübereinkommen; der ZRHO-Länderteil des Bundesamts für Justiz führt für Georgien allein das Haager Zustellungs- und das Haager Beweisaufnahmeübereinkommen sowie das Europäische Rechtsauskunftsübereinkommen. Auch das Haager Übereinkommen von 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile, das für die EU seit dem 1. September 2023 in Kraft ist, hat Georgien nicht gezeichnet. Ein deutscher Titel wird in Georgien deshalb erst nach Anerkennung durch den Obersten Gerichtshof Georgiens wirksam, und zu den Versagungsgründen zählt die fehlende Gegenseitigkeit. Das ist keine Garantie gegen die Vollstreckung, aber ein eigenständiges Verfahren mit eigenen Kosten und offenem Ausgang.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die verfahrensrechtlichen Angaben beziehen sich auf die Verordnungen (EU) 2020/1784, (EU) Nr. 1215/2012, (EG) Nr. 1896/2006, (EG) Nr. 861/2007, (EU) Nr. 655/2014 und (EG) Nr. 864/2007, auf §§ 13, 14 UWG, §§ 23, 32 ZPO, § 197 BGB, § 3 DDG sowie Art. 3 Abs. 2 und Art. 27 DSGVO in der zum Redaktionsschluss geltenden Fassung. Die Angaben zur Rechtshilfe mit Georgien folgen dem ZRHO-Länderteil des Bundesamts für Justiz und dem Haager Zustellungsübereinkommen; Anerkennung und Vollstreckung in Georgien richten sich nach georgischem Recht und sind im Einzelfall anwaltlich zu prüfen. Die bulgarischen Steuer- und Beitragswerte werden jährlich neu festgesetzt und sind vor jeder Standortentscheidung aktuell zu erheben. Stand: August 2026, Änderungen der Rechtslage vorbehalten.