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53,2 % Grenzbelastung: Der Buckel liegt bei 100.000 Euro

Die Grenzbelastung steigt in Deutschland nicht mit dem Einkommen — sie hat zwei Buckel und zwei Abstürze. Das Maximum für Arbeitnehmer liegt bei rund 100.000 Euro brutto, im Transferbereich übersteigt sie 100 Prozent. Und beim Grenz-Abgabenkeil liegt Deutschland nur auf Rang 15 der OECD.

Eine Kurve mit zwei Erhebungen und zwei senkrechten Abbrüchen, die nicht gleichmäßig ansteigt

„Wer mehr verdient, zahlt von jedem weiteren Euro immer mehr“ klingt nach einer Selbstverständlichkeit und ist für den deutschen Tarif falsch. Rechnet man die Grenzbelastung — die Abgabe auf den nächsten verdienten Euro — über den gesamten Einkommensverlauf durch, entsteht keine ansteigende Gerade, sondern eine Kurve mit zwei Erhebungen und zwei senkrechten Abbrüchen. Ihr Maximum liegt für Arbeitnehmer nicht an der Spitze, sondern bei rund 100.000 Euro brutto. Dieser Beitrag rechnet die Kurve nach, zeigt, wo sie 100 Prozent übersteigt, und benennt den Punkt, an dem Deutschland im internationalen Vergleich deutlich besser dasteht als behauptet.

53,2 % Grenzbelastung im Band 92.350–101.400 € das Maximum für Arbeitnehmer unterhalb der Reichensteuer — erzeugt von der Soli-Milderungszone
−7,2 Pp Absturz an der Kranken­versicherungs­grenze 51,04 % auf 43,85 % bei 69.750 € brutto — die Belastung sinkt mit steigendem Einkommen
Rang 15 Deutschland beim Grenz-Abgabenkeil der OECD 48,90 % — beim Durchschnitts-Abgabenkeil dagegen Rang 2

Die Kurve, die niemand erwartet

Die Durchschnittsbelastung beantwortet die Frage, was vom Gehalt bleibt. Die Grenzbelastung beantwortet die Frage, die tatsächlich über Verhalten entscheidet: Was bleibt von der Zulage, der Überstunde, dem zusätzlichen Auftrag?

Für einen kinderlosen Alleinstehenden in der gesetzlichen Krankenversicherung außerhalb Sachsens, ohne Kirchensteuer, ergibt sich für 2026 dieser Verlauf:

Eigene Berechnung nach § 32a EStG 2026, §§ 3 und 4 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 sowie den Beitragssätzen und Beitragsbemessungsgrenzen 2026. Annahmen: ledig, kinderlos, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, keine Kirchensteuer.
Bruttojahreslohn Grenzbelastung was den Sprung auslöst
40.000 € zu versteuerndes Einkommen rund 30.694 €, Grenzsteuersatz 28,43 % 44,5 %
50.000 € Grenzsteuersatz 31,20 % 46,7 %
60.000 € Grenzsteuersatz 33,97 % 48,9 %
knapp 69.750 € lokales Maximum unmittelbar unter der KV/PV-Beitragsbemessungsgrenze 51,04 % erster Buckel
ab 69.750 € Kranken- und Pflegebeiträge entfallen auf den weiteren Lohn — Absturz um gut sieben Punkte 43,85 % KV/PV-Grenze erreicht
80.000 € die Progression holt den Absturz wieder auf 46,8 %
90.000 € 48,7 %
92.350–101.400 € Milderungszone des Solidaritätszuschlags: 11,9 % statt 5,5 % auf die Einkommensteuer 53,2 % zweiter Buckel
ab 101.400 € Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung 47,0 % RV/AV-Grenze erreicht
ab rund 134.800 € Solidaritätszuschlag fällt auf den Regelsatz von 5,5 % zurück 44,3 % Milderungszone endet

Die Kurve steigt also nicht. Sie steigt, stürzt ab, steigt steiler, stürzt wieder ab und fällt am Ende. Wer bei 100.000 Euro brutto eine Gehaltserhöhung verhandelt, behält davon weniger als jemand bei 150.000 Euro.

Zwei Buckel, zwei Abstürze — woher sie kommen

Die vier Bruchstellen im Detail

  1. Der Anstieg bis 69.750 Euro

    Progression und volle Sozialbeiträge wirken gleichzeitig. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 2026 unterhalb beider Beitragsbemessungsgrenzen 21,75 Prozent des Bruttolohns: 8,75 % Kranken-, 2,4 % Pflege-, 9,3 % Renten- und 1,3 % Arbeitslosenversicherung. Dazu kommt ein Grenzsteuersatz, der bis 42 Prozent klettert.

  2. Der Absturz bei 69.750 Euro

    Hier liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung. Auf jeden weiteren Euro fallen nur noch 10,6 Prozent Sozialbeiträge an. Die Grenzbelastung fällt von 51,04 auf 43,85 Prozent — sie sinkt also, weil das Einkommen steigt.

  3. Der zweite Buckel ab 92.350 Euro

    Der Solidaritätszuschlag wird 2026 erst fällig, wenn die festzusetzende Einkommensteuer 20.350 Euro übersteigt. In der anschließenden Milderungszone darf er 11,9 Prozent des Unterschiedsbetrags zur Freigrenze nicht übersteigen — mehr als das Doppelte des Regelsatzes von 5,5 Prozent. Ergebnis: 53,2 Prozent Grenzbelastung.

  4. Der Rückgang ab 101.400 Euro

    Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ab hier fallen für Arbeitnehmer gar keine Sozialbeiträge mehr auf zusätzlichen Lohn an; es bleiben Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Ab rund 134.800 Euro endet auch die Milderungszone — die Grenzbelastung sinkt auf 44,3 Prozent.

Der Befund lässt sich unabhängig prüfen. Die OECD weist neben dem durchschnittlichen auch einen marginalen Abgabenkeil aus. Für Deutschland beträgt er 2025 bei 67 Prozent des Durchschnittslohns 55,01 Prozent, bei 100 Prozent 48,90 Prozent und bei 167 Prozent nur noch 47,00 Prozent. Auch international gemessen sinkt die Belastung des zusätzlichen Euro mit steigendem Einkommen.

Wo Mehrarbeit sich wirklich nicht lohnt

Die härteste Grenzbelastung im deutschen System trifft nicht die Spitzenverdiener. Sie entsteht dort, wo Erwerbseinkommen gegen Transferleistungen gerechnet wird — und sie übersteigt 100 Prozent.

Der Mechanismus steht in § 11b SGB II. Vom Erwerbseinkommen bleiben die ersten 100 Euro anrechnungsfrei; danach werden 80 Prozent des Einkommens zwischen 100 und 520 Euro angerechnet, 70 Prozent zwischen 520 und 1.000 Euro, 90 Prozent zwischen 1.000 und 1.200 Euro und oberhalb davon 100 Prozent. Werden Wohngeld und Kinderzuschlag parallel abgeschmolzen, addieren sich die Entzugsraten.

ifo Institut, Forschungsbericht 159 „Konzeption eines integrierten Sozialtransfersystems“ (Blömer, Eser, Fischer, Peichl), September 2025, Abschnitt 3.1, Rechtsstand 2025.
Bruttoeinkommen im Monat verfügbares Einkommen Differenz
Mietstufe 3 — 3.000 € Ehepaar mit zwei Kindern, Erwerbseinkommen 67/33 verteilt, 760 € Kaltmiete 4.035 €
Mietstufe 3 — 4.000 € 1.000 € mehr brutto ergeben 100 € mehr netto 4.135 € +100 €
Mietstufe 3 — 5.000 € aus 2.000 € brutto mehr werden insgesamt 160 € netto 4.195 € +60 €
Mietstufe 7 — 3.000 € 1.130 € Kaltmiete, etwa München 4.308 €
Mietstufe 7 — 4.000 € 4.434 € +126 €
Mietstufe 7 — 5.000 € das verfügbare Einkommen sinkt, während das Bruttoeinkommen um 1.000 € steigt 4.430 € −4 €

Die letzte Zeile ist der eigentliche Skandal dieser Rechnung: Ein Haushalt in München verdient 1.000 Euro brutto mehr im Monat und hat vier Euro weniger zur Verfügung. Der Sachverständigenrat kommt zu demselben Bild: Beim gleichzeitigen Entzug von Wohngeld und kinderbezogener Leistung ergeben sich über weite Einkommensbereiche Grenzbelastungen von 90 bis 100 Prozent oder mehr, sodass sich im Nettoeinkommen ein Plateau bildet.

Der steilste Abschnitt liegt unten

Auch innerhalb des Einkommensteuertarifs sitzt die schärfste Progression nicht oben. Der Mittelstandsbauch existiert im Tarif 2026 unverändert:

  • Erste Progressionszone (12.349 bis 17.799 Euro zu versteuerndes Einkommen): Der Grenzsteuersatz steigt von 14,00 auf 23,97 Prozent — 9,97 Prozentpunkte auf einer Strecke von 5.451 Euro, also 1,83 Prozentpunkte je 1.000 Euro.
  • Zweite Progressionszone (17.800 bis 69.878 Euro): Der Grenzsteuersatz steigt von 23,97 auf 42,00 Prozent — 18,03 Prozentpunkte auf einer Strecke von 52.079 Euro, also 0,35 Prozentpunkte je 1.000 Euro.
  • Der Anstieg je Einkommenseuro ist in der ersten Zone damit rund 5,3-mal so steil wie in der zweiten. Die härteste Progression trifft Einkommen knapp oberhalb des Grundfreibetrags von 12.348 Euro.

Die zweitverdienende Person zahlt den höchsten Grenzsatz

Ein letzter Befund, der in der Debatte über Leistungsanreize regelmäßig fehlt. Nach den OECD-Daten für 2025 beträgt die marginale Steuer- und Abgabenbelastung in einem kinderlosen Ehepaar mit 100 und 67 Prozent des Durchschnittslohns für die erstverdienende Person 46,34 Prozent, für die zweitverdienende 57,08 Prozent — ein Abstand von 10,7 Prozentpunkten.

Die Steuerklassenkombination III/V verschärft das. Nach einer Untersuchung des DIW liegt die Grenzbelastung in Klasse V bei einem Bruttojahreslohn zwischen 20.000 und 35.000 Euro durchgängig bei 42 Prozent, während die erstverdienende Person in Klasse III einen Grenzsteuersatz von gut 27 und einen Durchschnittssteuersatz von knapp 13 Prozent trägt. Über alle Einkommensgruppen liegt die Belastung des Bruttolohns in Klasse V um mindestens 10 Prozentpunkte höher als in Klasse IV — bei 20.000 bis 35.000 Euro sind das 200 bis 300 Euro im Monat. Das Faktorverfahren, das die Verzerrung beheben würde, nutzen weniger als ein Prozent der lohnsteuerpflichtigen Ehepaare.

Eine aufkommensneutrale Reform der Ehegattenbesteuerung würde nach ifo-Mikrosimulation ein zusätzliches Arbeitsangebot von rund 49.000 Vollzeitäquivalenten auslösen, überwiegend von zweitverdienenden Personen. Das ist die Größenordnung, um die es bei „Leistungsanreizen“ tatsächlich geht.

Was auf der anderen Seite steht

Der strukturelle Unterschied zu Georgien liegt nicht in der Höhe eines Satzes, sondern in der Form der Kurve. Ein als Individual Entrepreneur registrierter Selbständiger mit Small Business Status zahlt 1 Prozent auf den Umsatz bis 500.000 Lari im Jahr. Dort ist die Grenzbelastung gleich der Durchschnittsbelastung — es gibt keine Progressionszonen, keine Beitragsbemessungsgrenzen, keine Milderungszone und damit auch keine Buckel. Der reguläre Einkommensteuersatz von 20 Prozent ist ebenfalls ein Flat-Tax-Satz. Beiträge zum kumulativen Pensionssystem sind für Selbständige freiwillig.

Und die Kehrseite, die zur selben Rechnung gehört: Die deutschen Sozialbeiträge, die den Buckel erzeugen, kaufen Ansprüche — Rentenanwartschaft, Krankenversicherung, Arbeitslosen- und Pflegeabsicherung. In Georgien entsteht davon nichts. Wer die flache Kurve nur als Ersparnis liest und nicht als vollständige Verlagerung dieser Risiken auf die eigene Bilanz, rechnet zu kurz.

Was daraus folgt

  • Die Grenzbelastung steigt in Deutschland nicht monoton. Ihr Maximum für Arbeitnehmer liegt mit rund 53,2 Prozent im Bruttoband 92.350 bis 101.400 Euro, nicht an der Spitze.
  • An zwei Stellen sinkt sie sprunghaft, weil Beitragsbemessungsgrenzen erreicht werden — bei 69.750 und bei 101.400 Euro.
  • Die härtesten effektiven Grenzbelastungen liegen im Transferentzug und übersteigen 100 Prozent. Sie treffen niedrige Einkommen, nicht hohe.
  • Nicht haltbar: dass Deutschland den zusätzlich verdienten Euro härter belastet als vergleichbare europäische Staaten. Beim marginalen Abgabenkeil liegt es auf Rang 15 von 38, unter dem EU-Durchschnitt in der OECD.

Die Vorgeschichte dieser Rechnung — Niveau der Belastung und Drift der Tarifschwellen — steht in 38,7 % Nettolast. Wie die Tarifreform die Spitzenbelastung verändert, in Steuerreform 2026; was der Staat für die Abgaben liefert, in Staatsquote 2026. Die georgische Seite im Detail: 1 % Steuer mit Small Business Status und Auslandseinkünfte steuerfrei; zum Selbstrechnen der Steuerrechner Georgien. Was der Wegzug kostet, steht in Der Wegzug wird teurer.

Häufige Fragen

Bei welchem Einkommen ist die Grenzbelastung in Deutschland am höchsten?

Für Arbeitnehmer im Bereich unterhalb der Reichensteuer liegt das Maximum 2026 nicht an der Spitze, sondern im Bruttoband zwischen rund 92.350 und 101.400 Euro: dort beträgt die Grenzbelastung etwa 53,2 Prozent. Ursache ist die Milderungszone des Solidaritätszuschlags, in der jeder zusätzliche Euro Einkommensteuer mit 11,9 statt 5,5 Prozent belastet wird, während gleichzeitig noch Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge anfallen. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung von 101.400 Euro fällt die Grenzbelastung auf rund 47 Prozent, ab etwa 134.800 Euro brutto — dem Ende der Milderungszone — auf rund 44,3 Prozent. Wer 100.000 Euro verdient, gibt vom nächsten Euro also mehr ab als jemand mit 150.000 Euro.

Warum sinkt die Grenzbelastung bei 69.750 Euro plötzlich?

Weil dort die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt. Bis zu diesem Bruttolohn tragen Arbeitnehmer 2026 rund 21,75 Prozent Sozialbeiträge; oberhalb entfallen die Kranken- und Pflegebeiträge auf den zusätzlichen Lohn, sodass nur noch 10,6 Prozent für Renten- und Arbeitslosenversicherung anfallen. Die Grenzbelastung fällt an dieser Stelle von rund 51,04 auf rund 43,85 Prozent, also um gut sieben Prozentpunkte. Das ist der Grund, warum die Aussage „wer mehr verdient, zahlt von jedem weiteren Euro immer mehr" für den deutschen Tarif nicht zutrifft.

Liegt Deutschland auch bei der Grenzbelastung an der Spitze der OECD?

Nein, und das ist der wichtigste Einwand gegen die verbreitete Zuspitzung. Beim durchschnittlichen Abgabenkeil liegt Deutschland mit 49,3 Prozent auf Rang 2 von 38 Staaten. Beim marginalen Abgabenkeil — also der Belastung des zusätzlich verdienten Euro — kommt Deutschland für Alleinstehende ohne Kinder mit Durchschnittsverdienst 2025 auf 48,90 Prozent und damit nur auf Rang 15. Davor liegen unter anderem Italien mit 72,77 Prozent, Belgien mit 64,99, Österreich mit 58,25, Frankreich mit 58,18, Luxemburg mit 57,37, Finnland mit 56,45, die Niederlande mit 53,03 und Irland mit 52,42 Prozent. Der Durchschnitt der 22 EU-Staaten in der OECD liegt mit 50,98 Prozent über dem deutschen Wert. Wer sagt, in Deutschland lohne sich Mehrarbeit weniger als anderswo in Westeuropa, hat für diesen Haushaltstyp die Daten gegen sich.

Wo liegt die Grenzbelastung in Deutschland über 100 Prozent?

Im Übergangsbereich zwischen Grundsicherung und Erwerbseinkommen. Nach § 11b SGB II bleiben die ersten 100 Euro Erwerbseinkommen anrechnungsfrei, danach werden 80 Prozent des Einkommens zwischen 100 und 520 Euro angerechnet, 70 Prozent zwischen 520 und 1.000 Euro, 90 Prozent zwischen 1.000 und 1.200 Euro und darüber 100 Prozent. Werden zusätzlich Wohngeld und Kinderzuschlag parallel abgeschmolzen, kann die effektive Grenzbelastung nach Berechnungen des ifo Instituts über 100 Prozent steigen. In einer dokumentierten Konstellation — Ehepaar mit zwei Kindern in Mietstufe 7 — sinkt das verfügbare Einkommen von 4.434 auf 4.430 Euro, während das Bruttoeinkommen von 4.000 auf 5.000 Euro steigt. Mehr Arbeit führt dort zu weniger Geld.

Existiert der Mittelstandsbauch im Tarif 2026 noch?

Ja, und er ist der steilste Abschnitt des gesamten Tarifs. In der ersten Progressionszone — zu versteuerndes Einkommen zwischen 12.349 und 17.799 Euro — steigt der Grenzsteuersatz von 14,00 auf 23,97 Prozent, also um 9,97 Prozentpunkte auf einer Strecke von nur 5.451 Euro. Das sind 1,83 Prozentpunkte je 1.000 Euro. In der zweiten Progressionszone von 17.800 bis 69.878 Euro steigt er um 18,03 Prozentpunkte auf einer Strecke von 52.079 Euro, also nur 0,35 Prozentpunkte je 1.000 Euro. Der Anstieg ist im untersten Progressionsbereich rund 5,3-mal so steil wie darüber. Die schärfste Progression trifft damit nicht hohe, sondern niedrige Einkommen.

Wie stark trifft die Grenzbelastung zweitverdienende Personen?

Deutlich stärker als erstverdienende. Nach den OECD-Daten für 2025 beträgt die marginale Steuer- und Abgabenbelastung in einem kinderlosen Ehepaar mit 100 und 67 Prozent des Durchschnittslohns für die erstverdienende Person 46,34 Prozent, für die zweitverdienende 57,08 Prozent — ein Abstand von 10,7 Prozentpunkten. Verstärkt wird das durch die Steuerklassenkombination III/V: Nach einer Untersuchung des DIW liegt die Grenzbelastung in Klasse V bei einem Bruttojahreslohn zwischen 20.000 und 35.000 Euro durchgängig bei 42 Prozent, während die erstverdienende Person in Klasse III einen Grenzsteuersatz von gut 27 Prozent trägt. Die Belastung des Bruttolohns liegt in Klasse V über alle Einkommensgruppen um mindestens 10 Prozentpunkte höher als in Klasse IV. Das Faktorverfahren, das die Verzerrung beheben würde, nutzen weniger als ein Prozent der lohnsteuerpflichtigen Ehepaare.

Wie sieht die Grenzbelastung in Georgien aus?

Sie ist flach, und das ist der eigentliche strukturelle Unterschied. Ein als Individual Entrepreneur registrierter Selbständiger mit Small Business Status zahlt 1 Prozent auf den Umsatz bis 500.000 Lari im Jahr; die Grenzbelastung entspricht dort der Durchschnittsbelastung, weil es keine Progressionszonen, keine Beitragsbemessungsgrenzen und keine Milderungszone gibt. Der reguläre Einkommensteuersatz von 20 Prozent ist ebenfalls ein Flat-Tax-Satz ohne Progression. Beiträge zum kumulativen Pensionssystem sind für Selbständige freiwillig. Der Preis dafür ist ebenso eindeutig: Es entsteht keine Rentenanwartschaft, kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz und keine Pflegeabsicherung — diese Risiken wandern vollständig auf die eigene Bilanz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Grenzbelastungswerte sind eigene Berechnungen nach § 32a EStG in der für den Veranlagungszeitraum 2026 geltenden Fassung, §§ 3 und 4 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 sowie den Beitragssätzen und Beitragsbemessungsgrenzen 2026 nach der Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2026; sie unterstellen einen ledigen, kinderlosen, gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer außerhalb Sachsens mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag und ohne Kirchensteuer. Abweichende Konstellationen — Kinder, Kirchensteuerpflicht, private Krankenversicherung, Sachsen, Zusammenveranlagung — verschieben die Werte, nicht aber die Form der Kurve. Die Beitragsbemessungsgrenzen 2026 betragen 101.400 Euro in der Renten- und Arbeitslosenversicherung und 69.750 Euro in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die marginalen Abgabenkeile und die Ränge stammen aus dem Datensatz zu OECD Taxing Wages 2026 (Steuerjahr 2025), Kennzahlen MR_TW_PE, MR_TW_SE und NPMTR_PE, Haushaltstypen S_C0 und C_C0; die Rangbildung erfolgte nach Ausschluss der Aggregate. Die Regeln zum Transferentzug folgen § 11b Absätze 2 und 3 SGB II. Die Haushaltsbeispiele stammen aus dem ifo-Forschungsbericht 159 „Konzeption eines integrierten Sozialtransfersystems“ (September 2025, Rechtsstand 2025); die Einordnung zu Wohngeld und kinderbezogenen Leistungen zusätzlich aus ifo-Forschungsbericht 145 (August 2024) und einem Arbeitspapier des Sachverständigenrats von November 2023. Die Angaben zu Lohnsteuerklassen und Zweitverdienenden folgen dem DIW-Wochenbericht 10/2022 (Rechtsstand 2022) sowie Simulationsrechnungen des ifo Instituts. Die georgischen Angaben folgen dem Steuerkodex Georgiens, den Regeln zum Small Business Status einschließlich Dekret #415 und dem georgischen Gesetz über die kumulative Rente. Stand: August 2026, Änderungen der Rechtslage vorbehalten.