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Steuerrechner: Was sparen Sie in Georgien?

Interaktiver Steuerrechner: Ihre Steuerlast im Heimatland gegen das 1-%-Modell in Georgien — mit transparenten Annahmen und ehrlichen Grenzen.

Steuerrechner Georgien — abstrakte Cover-Komposition mit Brand-Glow

Wie viel Steuer sparen Sie mit dem Small Business Status in Georgien wirklich? Dieser Steuerrechner stellt Ihre geschätzte Belastung im Heimatland dem 1-%-Modell gegenüber — als bewusst einfache Modellrechnung mit offengelegten Annahmen, nicht als Beratungsersatz. Stand Juli 2026 gilt: 1 % auf den Umsatz bis 500.000 GEL pro Jahr.

Die Annahmen — transparent erklärt

Der Rechner arbeitet mit drei Stellgrößen und einer bewusst schlichten Formel:

  • Heimatland: Jahresumsatz × Gewinnmarge × Grenzsteuersatz. Der Grenzsteuersatz soll Einkommensteuer plus Abgaben grob zusammenfassen — je nach Land und Situation liegt er typischerweise zwischen 20 % und 60 %.
  • Georgien: 1 % auf den Umsatz (nicht den Gewinn) bis zum Äquivalent von 500.000 GEL — gerechnet wird mit rund 165.000 €. Oberhalb dieser Schwelle greift die 3-%-Stufe auf den übersteigenden Betrag; das zeigt der Rechner als Hinweis an, statt mit einem Wechselkurs Scheinpräzision zu erzeugen.
  • Ersparnis: die Differenz beider Werte, jeweils mit effektivem Steuersatz.

Nicht abgebildet sind Sozialversicherung, Kirchensteuer und Progressionseffekte — mehr dazu unter dem Rechner.

Steuer-Vergleichsrechner

Heimatland vs. Small Business Status in Georgien — vereinfachte Modellrechnung.

100.000 €
80 %
45 %

Ihre Modellrechnung

Heimatland p.a.36.000 €effektiver Satz 36 %
Georgien p.a.1.000 €effektiver Satz 1 %

Annahmen & Hinweise

Vereinfachte Modellrechnung, keine Steuer- oder Rechtsberatung: Der Heimatlandwert ist Umsatz × Marge × Grenzsteuersatz; Sozialversicherung, Kirchensteuer und Progressionseffekte sind nicht abgebildet. Der 1-%-Satz setzt eine nach Dekret #415 zulässige Tätigkeit und echte unternehmerische Substanz voraus; über dem 500.000-GEL-Äquivalent greift auf den übersteigenden Betrag die 3-%-Stufe.

Ergebnis besprechen

Was der Rechner nicht abbildet

Die Modellrechnung zeigt eine Größenordnung — über den tatsächlichen Effekt entscheiden Faktoren, die kein Schieberegler erfassen kann:

  • Wegzugsbesteuerung: Wer Kapitalgesellschaftsanteile ab 1 % hält, kann beim Wegzug aus Deutschland unter § 6 AStG fallen; dazu kommt die mögliche erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Ohne echten Wechsel der Ansässigkeit entscheidet der DBA-Tie-Breaker über den Lebensmittelpunkt — und damit darüber, wer besteuert. Details: Steuerresidenz in Georgien.
  • Sozialversicherung: Beiträge im Heimatland entfallen nicht automatisch mit der Gewerbeabmeldung; der Rechner lässt sie auf beiden Seiten außen vor.
  • Substanzanforderungen: Der 1-%-Satz gilt nur für zulässige Tätigkeiten nach Dekret #415 (Beratung ist ausgeschlossen) und nur bei echter Selbständigkeit — alle Voraussetzungen im Detail: 1 % Steuer mit Small Business Status.

Häufige Fragen

FAQ

Wie realistisch ist die berechnete Ersparnis?

Als Größenordnung realistisch, als Einzelwert nicht. Der Rechner vereinfacht bewusst: keine Sozialversicherung, keine Kirchensteuer, keine Progression. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrer Struktur und dem sauberen Wechsel der Ansässigkeit ab.

Warum rechnet der Rechner mit dem Umsatz statt mit dem Gewinn?

Weil der Small Business Status so funktioniert: 1 % auf den Umsatz bis 500.000 GEL pro Jahr, unabhängig von den Kosten. Bei sehr hohen Kostenquoten kann das Standardregime im Einzelfall günstiger sein.

Was passiert oberhalb der 500.000-GEL-Grenze?

Ab dem Monat der Überschreitung fallen 3 % auf den übersteigenden Betrag an. Der Status geht erst verloren, wenn die Grenze in zwei aufeinanderfolgenden Jahren gerissen wird. Der Rechner zeigt oberhalb von rund 165.000 € einen entsprechenden Hinweis.

Gilt der 1-%-Satz für jede Tätigkeit?

Nein. Dekret #415 schließt unter anderem Beratung/Consulting aus. Erlaubt sind zum Beispiel IT-/Softwareentwicklung, Design, Texterstellung, Marketing-Ausführung und E-Commerce-Dienstleistungen — und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen nie unter 1 %.

Dieser Beitrag und der Rechner dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuerpflichtig ist, muss ausländische Einkünfte und Konten dort deklarieren — binden Sie für Wegzug und laufende Pflichten immer einen Steuerberater in Ihrem Heimatland ein. Stand: Juli 2026, Änderungen der Rechtslage vorbehalten.