Eine Wyoming LLC ist schnell gegründet — gehalten wird sie mit Compliance. Diese Checkliste führt alle Pflichten einer ausländisch gehaltenen Single-Member US LLC durch den Jahreslauf, Stand Juli 2026: von Form 5472 über den Wyoming Annual Report bis zum aktuellen BOI-Status. Wer die Fristen kennt, hat keinen Stress — wer sie verpasst, riskiert fünfstellige Strafen.
Einmalig bei der Gründung
- EIN beim IRS beantragen
- Registered Agent in Wyoming bestellen
- W-8BEN-E für Banken und Zahlungsdienstleister ausstellen
- Buchführung nach § 1.6038A-3 aufsetzen (Belege, Verträge, Transaktionen mit dem Eigentümer)
- Banking einrichten (Mercury, Relay, Wise — remote eröffenbar)
Die Buchführungspflicht wird oft unterschätzt: § 1.6038A-3 verlangt Aufzeichnungen, aus denen sich alle meldepflichtigen Transaktionen zwischen LLC und ausländischem Eigentümer nachvollziehen lassen — sie sind die Grundlage für das jährliche Form 5472.
Jährlich gegenüber dem IRS
- Form 5472 + Pro-forma-1120 bis zum 15. April einreichen
- Einreichung nur per Fax oder Post an das IRS-Center Ogden — keine E-Filing-Option
- Bei Bedarf: Fristverlängerung mit Form 7004 (vor dem 15. April stellen)
- W-8BEN-E aktuell halten (Gültigkeit prüfen, bei Änderungen neu ausstellen)
- Wyoming Annual Report einreichen (ca. $62–150/Jahr)
- Registered Agent verlängern
- BOI/FinCEN-Meldung: inländische US-LLCs aktuell befreit — Rechtslage beobachten
Zum BOI-Status: Nach der FinCEN Interim Final Rule vom März 2025 sind inländische US-Gesellschaften — auch ausländisch gehaltene Wyoming LLCs — von der BOI-Meldepflicht des Corporate Transparency Act befreit; nur im Ausland gegründete, in den USA registrierte Gesellschaften melden noch. Stand Juli 2026 heißt das: keine Meldung nötig, aber die Rechtslage gehört auf die Beobachtungsliste.
Der Jahreskalender
- Q1
Unterlagen sammeln
Transaktionen zwischen LLC und Eigentümer zusammenstellen — die Datengrundlage für Form 5472 nach § 1.6038A-3.
- vor 15.4.
Verlängerung prüfen
Reicht die Zeit nicht: Form 7004 stellen — die Verlängerung muss vor Ablauf der Frist beantragt werden.
- 15.4.
Form 5472 + Pro-forma-1120
Frist für die Jahresmeldung. Versand ausschließlich per Fax oder Post an das IRS-Center Ogden.
- jährlich
Wyoming Annual Report + Registered Agent
Report einreichen (ca. $62–150) und den Registered Agent verlängern — sonst verliert die LLC ihren Good Standing.
- laufend
W-8BEN-E und BOI-Status
W-8BEN-E bei Banken und Zahlungsdienstleistern aktuell halten; FinCEN/BOI-Rechtslage beobachten.
Praxishinweis: Versand und Beglaubigungen
Originale und Apostillen gehören ausschließlich in eine Express-Kuriersendung (UPS, FedEx oder DHL Express) — niemals in die reguläre Post: Das Verlustrisiko ist hoch, die Laufzeiten sind unkalkulierbar. Beglaubigungen für die US-Struktur laufen bei uns über einen Remote-Online-Notarization-Service vollständig online, ohne lokalen Notartermin — Details: Apostille und Remote-Notar. Grundlagen zur Struktur: US LLC + Georgien; wer die LLC nicht selbst operativ führt: Die Holding-Direktor-Struktur.
Häufige Fragen
FAQ
Muss meine LLC Form 5472 auch ohne US-Steuerschuld einreichen?
Ja. Die Meldepflicht besteht unabhängig von einer Steuerschuld: Form 5472 mit Pro-forma-1120 ist bis zum 15. April einzureichen — per Fax oder Post an das IRS-Center Ogden. Die Strafe für Nichtabgabe beträgt $25.000 pro Formular und Jahr.
Kann ich die Frist am 15. April verlängern?
Ja, mit Form 7004 — der Antrag muss aber vor Ablauf der Frist gestellt werden. Die Verlängerung verschiebt die Abgabe, nicht die Pflicht zur ordentlichen Buchführung nach § 1.6038A-3.
Muss meine Wyoming LLC eine BOI-Meldung bei FinCEN abgeben?
Stand Juli 2026: nein. Die FinCEN Interim Final Rule vom März 2025 befreit inländische US-Gesellschaften — auch ausländisch gehaltene Wyoming LLCs — von der BOI-Meldepflicht. Wir monitoren die Rechtslage, da sie sich ändern kann.
Was kostet die laufende Compliance in Wyoming?
Der Annual Report liegt bei ca. $62–150 pro Jahr, dazu kommt die Gebühr für den Registered Agent. Der eigentliche Aufwand steckt in der IRS-Meldung: Datensammlung, Formularerstellung und der fristgerechte Versand nach Ogden.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuerpflichtig ist, muss ausländische Einkünfte, Beteiligungen und Konten dort deklarieren — binden Sie immer einen Steuerberater in Ihrem Heimatland ein. Stand: Juli 2026, Änderungen der Rechtslage vorbehalten.