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Holding & Direktor-Struktur: Auslandsfirma PE-sicher führen

Holding Georgien: US LLC oder UK Ltd mit Direktor-Lösung PE-sicher führen — Betriebsstätten-Regeln, Dokumentation, drei Varianten, Vorabauskunft.

Holding- und Direktor-Struktur — abstrakte Cover-Komposition mit Brand-Glow

Wer eine Holding-Struktur mit Georgien plant — Wohnsitz in Tiflis, Auslandsgesellschaft als US LLC oder UK Ltd — steht Stand Juli 2026 vor genau einer Gestaltungsfrage: Wie führe ich die Gesellschaft, ohne in Georgien eine Betriebsstätte (Permanent Establishment, PE) zu begründen? Die Antwort ist keine Trickserei, sondern eine saubere Rollenverteilung zwischen Eigentümer und Direktor.

Betriebsstätten-Regeln: Design-Anforderung, keine Falle

Die Ausgangslage ist attraktiv: In Georgien steuerlich ansässige Privatpersonen zahlen auf Einkünfte ohne georgische Quelle 0 % Einkommensteuer (Art. 82.2.u GTC) — dazu zählen auch Ausschüttungen einer ausländischen Gesellschaft. Details: Steuerfreie Auslandseinkünfte.

Das sind keine Fallen, sondern klare Design-Anforderungen. Wer sie von Anfang an in die Struktur einbaut, hat kein Problem — wer sie ignoriert, riskiert Nachversteuerung. Die Zielgruppe erfüllt die Anforderung ohnehin: Eigentümer, die nicht selbst operativ arbeiten wollen, sondern ihr Unternehmen führen lassen.

Die Direktor-Lösung: am Unternehmen arbeiten, nicht im Unternehmen

Der Kern der Gestaltung: Ein angestellter Direktor außerhalb Georgiens führt das operative Geschäft — Kundenbeziehungen, Vertragsabschlüsse, Tagesentscheidungen, Personalführung. Der Eigentümer mit Wohnsitz Georgien beschränkt sich auf Gesellschafterrechte: Grundsatzentscheidungen, Gewinnverwendung, Kontrolle und die Entwicklung neuer Projekte.

Das ist mehr als Steuergestaltung: Delegation an einen Direktor ist der klassische Skalierungshebel. Ein Unternehmen, das nur funktioniert, wenn der Eigentümer täglich eingreift, ist weder verkäuflich noch wachstumsfähig — die PE-konforme und die unternehmerisch sinnvolle Struktur sind hier deckungsgleich.

Rollenmatrix der PE-sicheren Struktur
Eigentümer (Georgien) Direktor (außerhalb Georgiens)
Operatives Tagesgeschäft, Kundenbetreuung
Vertragsabschlüsse im laufenden Geschäft
Personalführung, Lieferantensteuerung
Grundsatzentscheidungen (Strategie, Budget) Ja — Gesellschafterebene Umsetzung
Gewinnverwendung, Ausschüttungsbeschlüsse
Kontrolle und Reporting-Abnahme Ja Berichtspflicht
Entwicklung neuer Projekte/Beteiligungen

Der Revenue Service prüft Substanz, nicht Vertragstitel — die Rollenverteilung muss gelebt und belegbar sein:

  • Management-/Direktorvertrag mit Aufgaben, Befugnissen und marktüblicher Vergütung
  • Board-Protokolle und Gesellschafterbeschlüsse für Grundsatzentscheidungen
  • Dokumentierte Entscheidungsorte: Verhandlung, Unterzeichnung, Meetings außerhalb Georgiens
  • Konsistente Kommunikation: Signaturen, Vollmachten, Außenauftritt passen zur Rollenverteilung

Ein unbezahlter Strohmann-Direktor ohne echte Funktion trägt die Struktur nicht.

Für georgische Strukturen — etwa eine LLC mit International Company Status oder eine lokal verankerte Holding — stellt BGGE auch geeignete lokale Geschäftsführer mit tatsächlich ausgeübter Funktion sowie reale Büro-Substanz in Ausbaustufen: Geschäftsadresse & Substanz.

Drei Strukturvarianten

Variante A — US LLC direkt gehalten. Die Single-Member Wyoming LLC ist als Disregarded Entity ohne US Trade or Business regelmäßig nicht US-steuerpflichtig; Ausschüttungen an die in Georgien ansässige Privatperson sind ausländische Einkünfte und damit steuerfrei (Art. 82.2.u GTC). Die einfachste Struktur für einen Eigentümer mit einer operativen Gesellschaft — Compliance-Details (Form 5472, Wyoming Annual Report): US LLC + Georgien.

Variante B — georgische LLC als Holding. Empfangene ausländische Dividenden gelten bei Weiterausschüttung nicht als verteilter Gewinn (Art. 98¹.2.e GTC) — keine georgische Körperschaftsteuer auf die Durchleitung; die 5 % Quellensteuer bei Weitergabe an den Gesellschafter ist im Einzelfall zu prüfen. Interessant als Bündelungs- und Reinvestitionsebene bei mehreren Beteiligungen.

Variante C — Kombination mit I/E-Status. Was der Eigentümer selbst aktiv in Georgien leistet — Softwareentwicklung, Design, Projektarbeit im erlaubten Katalog — ist georgisches Quelleneinkommen und gehört in einen eigenen Individual Entrepreneur mit Small Business Status: 1 % auf den Umsatz bis 500.000 GEL. So bleiben aktive und passive Sphäre sauber getrennt. Details: 1 %-Steuer in Georgien.

Abgrenzung und Absicherung

Die Grenze verläuft entlang Art. 104.1 GTC: Aktive Leistungserbringung in Georgien erzeugt georgisches Quelleneinkommen und gehört in den I/E oder wird als Lohn besteuert. Die passive Eigentümerrolle — Beschlüsse fassen, Ausschüttungen empfangen, Beteiligungen halten — erzeugt kein georgisches Quelleneinkommen, solange keine Betriebsstätte entsteht. Grauzonen sollten vorab eingeordnet werden, nicht nachträglich.

Bei Transaktionen zwischen den Struktur-Ebenen (Management-Fees, Darlehen, Lizenz- oder Dienstleistungsverrechnung) gilt seit 2026 zudem Georgiens OECD-konforme Verrechnungspreis-Meldung — allerdings erst ab einem hohen Schwellenwert von 500.000 GEL kontrollierter Auslandstransaktionen pro Jahr. Kleinere Strukturen bleiben damit außen vor; wachsende Strukturen planen die Dokumentation von Anfang an mit ein.

Für die laufende Struktur gehören Buchhaltung und Compliance dazu — und wenn es soweit ist, der geordnete Exit.

Häufige Fragen

FAQ

Begründet jede US LLC eines Georgien-Residenten automatisch eine Betriebsstätte?

Nein. Entscheidend ist, ob die Gesellschaft von Georgien aus aktiv gemanagt wird (Art. 27–29 GTC). Führt ein Direktor außerhalb Georgiens das operative Geschäft und beschränkt sich der Eigentümer auf Gesellschafterrechte, spricht die Struktur gegen eine Betriebsstätte — die Rollenverteilung muss aber dokumentiert und gelebt sein.

Darf ich als Eigentümer gar nicht mehr mitarbeiten?

Sie nehmen Gesellschafterrechte wahr — Strategie, Kontrolle, Gewinnverwendung — und entwickeln neue Projekte. Aktive operative Leistungserbringung in Georgien erzeugt dagegen georgisches Quelleneinkommen (Art. 104.1) und sollte separat strukturiert werden, etwa über einen I/E mit 1 %-Status.

Muss der Direktor eine fremde Person sein?

Es muss eine Person sein, die das operative Geschäft tatsächlich und nachweisbar außerhalb Georgiens führt — mit echtem Vertrag, echten Befugnissen und marktüblicher Vergütung. Ein reiner Papier-Direktor trägt die Struktur nicht; der Revenue Service prüft Substanz, nicht Titel.

Was bringt die georgische Holding-LLC gegenüber dem Direkthalten?

Nach Art. 98¹.2.e GTC gilt die Weiterausschüttung empfangener ausländischer Dividenden nicht als verteilter Gewinn — die Holding kann Beteiligungserträge bündeln und reinvestieren, ohne georgische Körperschaftsteuer auf die Durchleitung. Sinnvoll vor allem bei mehreren Beteiligungen; beim Direkthalten sind Ausschüttungen bereits nach Art. 82.2.u steuerfrei.

Wie sicher ist die Struktur gegenüber dem Revenue Service?

So sicher wie ihre Dokumentation. Wer zusätzlich Planungssicherheit will, beantragt eine verbindliche Vorabauskunft nach Art. 47 GTC — der Revenue Service bestätigt die Behandlung der konkreten Struktur vorab. BGGE begleitet diesen Prozess.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wer im Heimatland steuerpflichtig ist oder bleibt, muss ausländische Einkünfte, Beteiligungen und Konten dort deklarieren — binden Sie vor Wegzug und Strukturierung immer einen Steuerberater in Ihrem Heimatland ein. Stand: Juli 2026, Änderungen der Rechtslage vorbehalten.