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Arbeitskräfte aus Georgien für Deutschland

Pflegekräfte aus Georgien rekrutieren: Anerkennung, B2-Deutsch, Visum. Plus Saisonarbeit und Gebäudereinigung — legale Wege für Arbeitgeber, Juli 2026.

Arbeitskräfte aus Georgien — abstrakte Cover-Komposition mit Brand-Glow

Pflegekräfte aus Georgien und Arbeitskräfte für Landwirtschaft und Gebäudereinigung rücken bei deutschen Arbeitgebern zunehmend in den Fokus. Georgien bietet motivierte, gut ausgebildete Kandidaten und kulturelle Nähe zu Europa — Stand Juli 2026 ist der Weg nach Deutschland zugleich klar geregelt: Anerkennungsverfahren, Sprachnachweise und die gesetzlichen Visums- und Zustimmungswege der Bundesagentur für Arbeit.

Der Marktkontext: warum Georgien, warum jetzt

Der deutsche Arbeitsmarkt verliert eine seiner wichtigsten Rekrutierungsquellen: Arbeitskräfte aus dem Westbalkan stehen zunehmend nicht mehr zur Verfügung, weil die dortigen Arbeitsmärkte ihre Kräfte selbst absorbieren. Gleichzeitig ist der Mangel in Pflege, Saisonlandwirtschaft und Gebäudereinigung dokumentiert — und Automatisierung kompensiert diese Lücken kurzfristig nicht. Georgien ist in dieser Lage ein alternativer Rekrutierungsmarkt:

  • Ausbildungsniveau: Pflegekräfte verfügen über einen Bachelor of Nursing oder einen College-Abschluss; auch in Helfertätigkeiten ist die Qualifikationsbasis solide.
  • Motivation: Deutschland ist für georgische Fachkräfte ein attraktives Ziel — die Bereitschaft, in Sprachkurse und Anerkennung zu investieren, ist hoch.
  • Kulturelle Nähe: Die Integration in deutsche Teams verläuft erfahrungsgemäß reibungsarm.
  • Partner vor Ort: BGGE ist seit 2019 in Tiflis etabliert und deutschsprachig geführt — Screening in Tiflis, Behördenprozess in Deutschland.

Pflegekräfte: der Weg in die Anerkennung

Georgische Pflegeabschlüsse werden in Deutschland nicht automatisch anerkannt. Der Weg führt über das Anerkennungsverfahren bei den zuständigen Landesbehörden, das je nach Prüfungsergebnis eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang vorsieht. Parallel sind Deutschkenntnisse auf B2-Niveau plus Fachsprachtest erforderlich. Die Einreise erfolgt über die Visumswege der Fachkräfteeinwanderung — etwa zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation oder als anerkannte Fachkraft.

Saisonarbeit und Gebäudereinigung

Auch außerhalb der Pflege besteht Bedarf — etwa bei Ernteeinsätzen in der Landwirtschaft (z. B. in Bayern) und in der Gebäudereinigung. Wichtig: Die Westbalkan-Regelung gilt für Georgien nicht. Beschäftigung ist ausschließlich über die gesetzlichen Zustimmungs- und Visumsverfahren möglich, in denen die Bundesagentur für Arbeit zustimmen muss. Für Saisonbeschäftigung existieren kontingentierte Verfahren auf Grundlage von Vermittlungsabsprachen der BA. Welche Route für Ihren Betrieb passt, klären wir im Einzelfall — pauschale Zusagen wären unseriös.

Klare Abgrenzung: Was visumfreies Reisen NICHT erlaubt

Ein legales Instrument für Unternehmen mit Standorten in beiden Ländern sind betriebsinterne Trainings in Deutschland (bis 90 Tage): Mitarbeiter einer georgischen Einheit können zu Schulungszwecken nach Deutschland kommen — ausschließlich zum Lernen, nicht für produktive Arbeit. Wer im Training faktisch Schichten übernimmt, überschreitet die Grenze zur illegalen Beschäftigung. BGGE unterstützt bei der sauberen Dokumentation (Entsendungs- und Einladungsschreiben, Trainingspläne).

Erlaubt Nicht erlaubt
Schengen visumfrei (90/180 Tage) Touristische/geschäftliche Besuche, Meetings Jede Erwerbstätigkeit
Betriebsinternes Training (bis 90 Tage) Schulung, Einarbeitung, Hospitation — dokumentiert Produktive Arbeit, Schichtübernahme
Fachkräfteeinwanderung (Pflege) Beschäftigung nach Anerkennung + Visum Arbeitsbeginn vor Visumserteilung
Saisonarbeit / Helfertätigkeiten Beschäftigung nach BA-Zustimmung + Visum Beschäftigung ohne Zustimmungsverfahren

Der BGGE-Prozess in fünf Schritten

  1. Bedarfsanalyse

    Profil, Qualifikation, Zeitplan und rechtlicher Rahmen mit dem Arbeitgeber.

  2. Kandidaten-Screening in Tiflis

    Vorauswahl, Interviews, Qualifikations- und Dokumentenprüfung.

  3. Sprachqualifizierung

    Koordination der Deutschkurse (Pflege: bis B2 plus Fachsprachtest).

  4. Anerkennung & Visum

    Unterlagen, Behördenkommunikation, Begleitung bis zur Visumserteilung.

  5. Onboarding

    Ankunftsorganisation und Übergabe an den Arbeitgeber.

Das laufende HR-Paket beginnt bei 450 €/Monat; Umfang und Konditionen richten sich nach Anzahl der Kandidaten und Leistungstiefe.

Für Unternehmen mit Georgien-Bezug

Wenn Sie umgekehrt planen, Personal oder Strukturen in Georgien aufzubauen, finden Sie Grundlagen in unseren Beiträgen zur Arbeitserlaubnis in Georgien 2026, zum Bankkonto in Georgien und zur 1 %-Besteuerung für Selbständige. Für entsandte Führungskräfte kann auch die georgische Steuerresidenz relevant werden.

Häufige Fragen

FAQ

Dürfen georgische Staatsbürger visumfrei in Deutschland arbeiten?

Nein. Die Schengen-Visumfreiheit (90 Tage je 180-Tage-Zeitraum) erlaubt keine Erwerbstätigkeit. Beschäftigung erfordert immer ein entsprechendes Visum bzw. einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis.

Wie lange dauert es, bis eine Pflegekraft aus Georgien einsatzbereit ist?

Das hängt vom Sprachstand und vom Anerkennungsverfahren der jeweiligen Landesbehörde ab. Sprachqualifizierung bis B2 plus Fachsprachtest und Anerkennung (Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang) sind die zeitbestimmenden Faktoren — realistische Planung statt Wunschtermine ist Teil unserer Bedarfsanalyse.

Was kostet die Zusammenarbeit mit BGGE?

Das HR-Paket beginnt bei 450 €/Monat. Der konkrete Umfang (Screening, Sprachkurs-Koordination, Behördenbegleitung, Onboarding) wird je nach Bedarf vereinbart.

Ist ein 90-Tage-Training eine Alternative zum Arbeitsvisum?

Nein. Betriebsinterne Trainings bis 90 Tage sind ein Instrument für Schulung und Einarbeitung in Konzern- und Partnerstrukturen — produktive Arbeit ist dabei ausgeschlossen. Sie ersetzen kein Beschäftigungsvisum.

Vermittelt BGGE auch Saisonarbeiter für die Landwirtschaft?

Ja, ausschließlich über die gesetzlich vorgesehenen Zustimmungs- und Visumswege mit Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Ob und in welchem Umfang das für Ihren Betrieb möglich ist, prüfen wir im Rahmen der Bedarfsanalyse.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung, insbesondere keine aufenthalts- oder arbeitsrechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Entscheidungen der zuständigen deutschen Behörden (Bundesagentur für Arbeit, Ausländerbehörden, Landesanerkennungsstellen). Steuer- und Meldepflichten — auch die Deklarationspflicht für Auslandssachverhalte im jeweiligen Heimatland — bleiben unberührt.