Alle Beiträge

Verrechnungspreise in Georgien: 30 Tage nach dem Brief ist zu spät

Der Fremdvergleich gilt für grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen. Die Dokumentation wird nicht eingereicht, sondern abgerufen — und die Frist dafür lässt sich nicht nutzen, um sie erst zu erstellen.

Verrechnungspreise gelten als Thema für Konzerne. In Georgien betreffen sie jeden, der eine georgische Gesellschaft hat und daneben eine zweite im Ausland — und zwar unabhängig davon, wie klein beide sind. Die Schwelle liegt nicht beim Umsatz, sondern bei der Verbundenheit.

Wer als verbunden gilt

Der Steuerkodex definiert Verbundenheit über die Beteiligung an Leitung, Kontrolle oder Kapital — entweder eines Unternehmens am anderen oder derselben Personen an beiden. Konkret wird das über zwei Merkmale:

  • Direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 50 Prozent die naheliegende Variante
  • Tatsächliche Kontrolle über die unternehmerischen Entscheidungen kommt ohne jede Beteiligungsquote aus

Das zweite Merkmal ist das unbequeme. Es knüpft nicht an Anteile an, sondern an Einfluss. Wer eine ausländische Gesellschaft praktisch steuert, ohne an ihr beteiligt zu sein, ist nach dem Wortlaut verbunden.

Daraus folgt eine Regel, die keinen Ermessensspielraum lässt: Jede Operation zwischen verbundenen Personen ist eine kontrollierte Operation. Es gibt keine Bagatellgrenze im Gesetz, ab der ein Geschäft aus dem Anwendungsbereich fällt.

Was der Fremdvergleich verlangt

Führt ein georgisches Unternehmen eine oder mehrere finanzielle oder kommerzielle Operationen mit einem verbundenen Unternehmen durch, das kein georgisches Unternehmen ist, bestimmt jedes von beiden seinen steuerpflichtigen Gewinn nach dem Marktprinzip. Der Zuschnitt ist damit ausdrücklich grenzüberschreitend — zwei georgische Gesellschaften desselben Gesellschafters fallen nicht unter dieses Kapitel.

Marktkonform ist der Gewinn, wenn sich die Bedingungen der Operation nicht von denen unterscheiden, die unabhängige Unternehmen in vergleichbarer Lage vereinbart hätten. Weichen sie ab, darf der Gewinn, der bei marktkonformen Bedingungen entstanden wäre, in den steuerpflichtigen Gewinn einbezogen und besteuert werden.

Vergleichbar ist eine unabhängige Operation nur, wenn zwischen ihr und der kontrollierten Operation kein Unterschied besteht, der die geprüfte Finanzkennzahl wesentlich beeinflussen würde — oder wenn sich ein solcher Unterschied durch Anpassung ausgleichen lässt.

Die Dokumentation kommt auf Abruf

Hier liegt der Unterschied zur deutschen Praxis, und er wird regelmäßig unterschätzt. Es gibt keine laufende Einreichung. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, auf Verlangen der Steuerbehörde zu erläutern, worauf er die Marktkonformität seines Gewinns stützt, und darf dazu Informationen und Analysen vorlegen.

Die Instruktion des Finanzministers setzt die Frist: Die Dokumentation ist der Revenue Service binnen 30 Kalendertagen nach Eingang der schriftlichen Aufforderung zu übermitteln. Vorgelegt werden darf sie auf Georgisch oder Englisch; verlangt die Behörde eine Übersetzung englischsprachiger Unterlagen, trägt das georgische Unternehmen die Kosten.

Die jährliche Meldung — davon zu trennen

Seit 2026 tritt neben die abrufbare Dokumentation eine echte Meldepflicht. Eine Änderung der Anordnung über die Steuerverwaltung hat der Erklärung eine Anlage 4 hinzugefügt: „Information über internationale kontrollierte Operationen nach Art. 126 bis 129¹ des Steuerkodex“. Sie wird mit der Erklärung für den Berichtszeitraum März eingereicht und bildet die Daten des vorangegangenen Kalenderjahrs ab — bei monatlicher Erklärungspflicht also zum 15. April.

Auszufüllen ist sie, wenn die Summe der internationalen kontrollierten Operationen des Vorjahres 500.000 Lari übersteigt. Zwei Bestandteile dieser Summe werden regelmäßig übersehen:

  • Der Marktwert unentgeltlich erbrachter kontrollierter Leistungen zählt mit
  • Offene Forderungen und Verbindlichkeiten zählen ebenfalls mit
  • Anzugeben sind Name, Identifikationsnummer und Ansässigkeit der verbundenen Person

Wer also konzernintern unentgeltlich leistet oder Salden stehen lässt, kommt der Schwelle näher, als die reine Rechnungssumme vermuten lässt.

Der eine Punkt, der kleineren Gesellschaften entgegenkommt, steht ebenfalls in der Instruktion: Georgische Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 8 Millionen Lari gelten als dokumentationskonform auch dann, wenn die Suche nach externen Vergleichsoperationen nur alle drei Jahre aktualisiert wird — vorausgesetzt, es hat keine wesentliche Änderung der Geschäftstätigkeit, der Vergleichsoperationen oder der wirtschaftlichen Umstände gegeben. Das ist eine Erleichterung beim Turnus, keine Befreiung von der Dokumentation.

Wenn das andere Land zuerst korrigiert

Der Steuerkodex regelt auch den Fall, den man am wenigsten erwartet und am ehesten fürchtet: Eine ausländische Steuerbehörde korrigiert die Bedingungen einer Operation und besteuert dadurch Gewinn, der in Georgien bereits besteuert war.

Besteht mit diesem Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen, prüft die georgische Steuerbehörde auf Antrag des georgischen Unternehmens, ob die ausländische Korrektur dem Marktprinzip entspricht. Kommt sie zu diesem Ergebnis, nimmt sie eine entsprechende Korrektur vor und passt die Steuerschuld an. Die Gegenkorrektur ist also ein Antragsverfahren, kein Automatismus — und sie setzt ein Abkommen voraus.

Merkmal Was im Steuerkodex steht Was die Instruktion regelt
Verbundenheit und kontrollierte Operation
Fremdvergleichsgrundsatz und Korrekturbefugnis
Bewertungsmethoden im Grundsatz Anwendung im Einzelnen
Inhalt der Dokumentation, Fristen, Schwellen
Vorabverständigung über die Preisgestaltung

Was bewusst nicht im Gesetz steht

Der Steuerkodex delegiert die operative Ebene ausdrücklich: Methoden und ihre Anwendung, die Bestimmung der Vergleichbarkeit, das Korrekturverfahren, die der Steuerbehörde vorzulegenden Informationen, die Dokumentenliste, die Quellen für Marktpreise, die Handhabung von Preisspannen sowie die Fristen werden durch Anordnung des Finanzministers bestimmt. Über die Prüfung internationaler kontrollierter Operationen entscheidet der Leiter der Revenue Service.

Das hat eine praktische Konsequenz für jeden, der Zahlen zu diesem Thema liest: Schwellenwerte und Termine stehen nicht im Steuerkodex, sondern in Ministeranordnungen — und in mehr als einer. Die Dokumentationsregeln stehen in der Instruktion Nr. 423 (dort 8 Millionen Lari für den Aktualisierungsturnus, 50 Millionen Lari für eine Vorabverständigung), die Meldeschwelle von 500.000 Lari dagegen in der Anordnung über die Steuerverwaltung. Wer eine Zahl nennt, sollte sagen, aus welchem Instrument und welcher Fassung sie stammt — sonst wird die eine Schwelle für die andere gehalten.

Wie eine Prüfung abläuft, wenn sie kommt, steht in Steuerstreit in Georgien; wer die Frage vorab verbindlich geklärt haben will, findet den Weg in Verbindliche Auskunft in Georgien.

Verrechnungspreise Georgien — häufige Fragen

Wann gelten zwei Unternehmen als verbunden?

Wenn eines direkt oder indirekt an Leitung, Kontrolle oder Kapital des anderen beteiligt ist, oder wenn dieselben Personen an beiden beteiligt sind. Der Steuerkodex nennt zwei Merkmale: mehr als 50 Prozent direkte oder indirekte Beteiligung — oder die tatsächliche Kontrolle über die unternehmerischen Entscheidungen. Das zweite Merkmal kommt ohne jede Beteiligungsquote aus.

Gilt das auch für rein georgische Geschäfte?

Nein. Die Vorschrift greift, wenn ein georgisches Unternehmen Geschäfte mit einem verbundenen Unternehmen tätigt, das kein georgisches Unternehmen ist. Zwei georgische Gesellschaften desselben Gesellschafters fallen nicht unter dieses Kapitel.

Muss ich jährlich eine Verrechnungspreisdokumentation einreichen?

Die Dokumentation nicht — sie wird abgerufen und ist binnen 30 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung vorzulegen. Davon zu trennen ist die jährliche Meldung: Anlage 4 zur Erklärung wird mit dem Berichtszeitraum März eingereicht und greift, wenn die kontrollierten Auslandsoperationen des Vorjahres zusammen 500.000 Lari übersteigen.

Was passiert, wenn das Ausland korrigiert?

Besteht mit dem betreffenden Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen und wurde dort Gewinn besteuert, der bereits in Georgien besteuert war, prüft die georgische Steuerbehörde auf Antrag des georgischen Unternehmens, ob die ausländische Korrektur dem Fremdvergleich entspricht — und nimmt bejahendenfalls eine entsprechende Gegenkorrektur vor.

In welcher Sprache ist die Dokumentation vorzulegen?

Georgisch oder Englisch. Verlangt die Revenue Service eine Übersetzung englischsprachiger Unterlagen ins Georgische, trägt das georgische Unternehmen die Kosten.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Belegt sind Art. 126 bis 129 des georgischen Steuerkodex und die Instruktion des Finanzministers Nr. 423 sowie die Änderung der Anordnung Nr. 996, die die Anlage 4 eingeführt hat — sämtlich in georgischer Fassung. Der 15. April ist kein Datum im Verordnungstext, sondern folgt aus der Einreichung mit dem Berichtszeitraum März; bei abweichendem Erklärungsrhythmus ist er eigens zu prüfen. Stand: August 2026.

Quellen

Jede rechtliche Aussage in diesem Beitrag ist unten mit ihrer Primärquelle belegt.

  1. Steuerkodex Georgiens, Art. 126 bis 129 (internationale kontrollierte Operationen) — georgische Fassung, Publikation 245
  2. Anordnung des Finanzministers Georgiens Nr. 423 vom 18.12.2013 — Instruktion zur Bewertung internationaler kontrollierter Operationen — georgische Fassung, Publikation 3, Stand 02.10.2024
  3. Änderung der Anordnung des Finanzministers Nr. 996 vom 31.12.2010 (Steuerverwaltung) — Anlage 4 zur Erklärung — führt die jährliche Meldung ein; georgische Fassung, veröffentlicht 24.02.2026