In einem Bericht mit 33 Empfehlungen trägt eine die Nummer 22. Sie ist drei Sätze lang und verändert die Kalkulation jeder Selbstständigkeit in Deutschland: Wer ab einem noch offenen Stichtag neu gründet, soll pflichtversichert in die gesetzliche Rentenversicherung — ohne Opt-out. Was das kostet, lässt sich auf den Cent genau beziffern. Was dafür zurückkommt, auch. Und die interessanteste Passage steht nicht in der Empfehlung selbst, sondern in der Folgenabschätzung, die die Kommission gleich mitliefert.
Was die Kommission empfiehlt
Die Alterssicherungskommission hat ihren Abschlussbericht am 23. Juni 2026 übergeben. Empfehlung 22 lautet im Wortlaut:
Die Kommission empfiehlt, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend und ohne Opt-out in die GRV einzubeziehen. Die Versicherungspflicht sollte auch alle Personen umfassen, die bereits jetzt eine selbständige Beschäftigung ausüben. Ihnen soll jedoch ein voraussetzungsloses Herausoptieren ermöglicht werden.
Drei Sätze, zwei Regime. Der Bestand darf hinaus, und zwar voraussetzungslos — ohne Nachweis einer anderweitigen Vorsorge. Der Neuzugang darf nicht. Wer ab dem Stichtag zum ersten Mal selbstständig wird, ist drin. Der Stichtag selbst steht nicht im Bericht.
Zur Beitragshöhe schreibt die Kommission, die Verbeitragung solle sich am Regelbeitrag für die Pflichtversicherung von Handwerkern orientieren. Wahlweise sei ein Beitrag nach dem steuerpflichtigen Einkommen möglich, „um eine wirtschaftliche Überlastung für jene zu vermeiden, deren Einkünfte deutlich unter der Bezugsgröße liegen“. Für Gründungen ist eine Karenzzeit von drei Jahren mit halbem Regelbeitrag vorgesehen — mit einer ausdrücklichen Sperre: Eine Verkettung von Neugründungen soll keine weitere Karenzzeit auslösen, „als neu kann folglich nur die erstmalige Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Verlauf des Erwerbslebens gelten“.
Empfehlung 22 steht nicht allein. Die vorangehende Empfehlung 21 benennt das Ziel: Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben Beschäftigten auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, „als Idealbild der Alterssicherung an“. Die Empfehlungen 24 und 25 ziehen Abgeordnete und AG-Vorstände nach, Empfehlung 26 beendet das Opt-out bei Minijobs. Die Richtung ist konsistent: alle hinein.
Der Koalitionsausschuss hat den Bericht am 2. Juli 2026 gewürdigt und angekündigt, alle 33 Empfehlungen vollständig umzusetzen. Das Rentenpaket soll nach der Sommerpause in den Bundestag und Anfang 2027 in Kraft treten. Die Kommission hält Empfehlung 22 für „sofort und ohne Übergangsfristen umsetzbar“.
Was es kostet
Der Regelbeitrag ist keine Schätzgröße, sondern eine Rechenoperation: bundeseinheitliche Bezugsgröße mal Beitragssatz. Die Bezugsgröße steigt 2026 von 3.745 auf 3.955 Euro im Monat, der Beitragssatz liegt unverändert bei 18,6 Prozent.
| Fall | Bemessungsgrundlage | Beitrag / Monat | Beitrag / Jahr |
|---|---|---|---|
| Regelbeitrag (Standard) | 3.955 € (Bezugsgröße) | 735,63 € | 8.827,56 € |
| Erstgründung, Karenzzeit 3 Jahre | halber Regelbeitrag | 367,82 € | 4.413,84 € |
| Nachgewiesenes Einkommen 2.000 € | 2.000 € | 372,00 € | 4.464,00 € |
| Einkommen ab Bemessungsgrenze | 8.450 € | 1.571,70 € | 18.860,40 € |
Zwei Details entscheiden über die tatsächliche Belastung.
Erstens ist der Regelbeitrag der Ausgangswert, nicht die Obergrenze. Nach § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI gilt bei selbstständig Tätigen ein Arbeitseinkommen in Höhe der Bezugsgröße — „bei Nachweis eines niedrigeren oder höheren Arbeitseinkommens jedoch dieses Arbeitseinkommen“. Der Nachweis wirkt in beide Richtungen. Wer gut verdient, zahlt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro monatlich, also bis 1.571,70 Euro im Monat.
Zweitens gibt es keinen Arbeitgeberanteil. Ein Angestellter an derselben Beitragsbemessungsgrenze sieht auf seiner Abrechnung 785,85 Euro; die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. Der Selbstständige trägt beide Hälften. Bei gleichem versicherten Einkommen ist die Belastung aus eigener Tasche exakt doppelt so hoch — und sie fällt an, bevor eine einzige Rechnung bezahlt oder ein Auftrag storniert ist. Für ein Geschäftsmodell mit schwankenden Umsätzen ist nicht die Höhe des Beitrags das Problem, sondern seine Unbedingtheit.
Wohin der Beitrag fließt
Hier wird der Bericht ungewöhnlich offen. Unter „Auswirkungen und Umsetzung“ schreibt die Kommission zu Empfehlung 22, eine Pflichtversicherung für Selbstständige würde „zunächst Einführungsgewinne erzeugen“ und das Sicherungsniveau „um bis zu 0,5 – 0,6 Prozentpunkte“ erhöhen. Dann folgt der Satz, der die ganze Maßnahme einordnet:
„Langfristig relativieren sich diese Gewinne, weil Selbständige Anwartschaften aufbauen, die später zu Leistungsansprüchen werden.“
Das ist keine Kritik von außen, das ist die Folgenabschätzung der Kommission selbst. Übersetzt: Der Beitrag verbessert die Kennzahlen des Systems in dem Zeitraum, in dem eingezahlt und noch nicht ausgezahlt wird. Genau dieselbe Logik wendet der Bericht an anderer Stelle auf eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze an — auch dort „lediglich kurzfristige Mehreinnahmen (Einführungsgewinne)“, auch dort „keine systematische Entlastung der GRV”.
Das Umlageverfahren funktioniert so. Der Beitrag wird nicht angelegt, sondern im selben Monat an heutige Rentner ausgezahlt. Was der Einzahler bekommt, ist kein Guthaben, sondern ein Anspruch gegen künftige Beitragszahler.
Die Größenordnung dieses Anspruchs lässt sich beziffern. Ein Jahr Regelbeitrag ergibt rund einen Entgeltpunkt. Ein Entgeltpunkt ist seit dem 1. Juli 2026 42,52 Euro Monatsrente wert. Nominal, ohne Anpassungen und vor Steuern und Kranken- sowie Pflegeversicherungsbeiträgen, braucht es rund 207 Monatsrenten — gut 17 Jahre Rentenbezug —, bis der Beitrag eines einzigen Jahres nominal zurückgeflossen ist. Die fernere Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes liegt nach der Sterbetafel 2023/2025 bei 18,0 Jahren.
Diese Rechnung ist bewusst grob, und sie hat einen Haken, der zu ihren Gunsten weggelassen wurde: Rentenanpassungen erhöhen den Entgeltpunkt laufend, 2026 um 4,24 Prozent. Über einen 17-Jahres-Horizont verkürzt das die nominale Amortisation deutlich. Wer die Rechnung ehrlich führt, muss das dazusagen. Was sie dennoch zeigt, ist die Grundstruktur: Der Regelbeitrag kauft keine Kapitaldeckung, sondern eine Position in einer Warteschlange.
Derselbe Haushalt, dieselbe Steuerbasis
Die zweite Hälfte der Finanzierung läuft nicht über Beiträge, sondern über den Bundeshaushalt. Für 2026 sind 97,55 Milliarden Euro Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung veranschlagt; über alle Kapitel gerechnet sind es rund 128 Milliarden. Der Anteil der Zuschüsse an den Einnahmen der Rentenversicherung liegt konstant bei 22,2 bis 22,8 Prozent — gut ein Fünftel des Systems ist steuerfinanziert.
Aus demselben Haushalt werden andere Prioritäten bedient. Die Bundesregierung beziffert ihre bilaterale Unterstützung für die Ukraine zum Stichtag 30. Juni 2026 auf über 43,3 Milliarden Euro zivil und rund 57,6 Milliarden Euro militärisch, geleistet beziehungsweise für die kommenden Jahre bereitgestellt. Auf das BMAS entfallen davon 27,45 Milliarden Euro für Mindestsicherungsleistungen, auf das BMZ 2,36 Milliarden Euro. In dieser BMZ-Summe stecken 50 Millionen Euro, die über die KfW in den Weltbank-Treuhandfonds PEACE geflossen sind — aus dem der ukrainische Staatshaushalt unter anderem Gehälter, Renten und Sozialleistungen erstattet bekommt.
Was 735,63 Euro anderswo sind
Der Regelbeitrag wirkt als Prozentsatz harmlos und als Betrag nicht. Zum Kursband des Jahres 2026 von 2,98 bis 3,24 Lari je Euro entsprechen 735,63 Euro rund 2.190 bis 2.380 Lari. Der durchschnittliche monatliche Nominalverdienst in Georgien lag im ersten Quartal 2026 bei 2.363,80 Lari.
Der monatliche Pflichtbeitrag eines deutschen Selbstständigen entspricht damit ungefähr einem vollen georgischen Durchschnittsgehalt. Die staatliche Basisrente in Georgien beträgt 2026 monatlich 370 Lari unter 70 Jahren und 495 Lari ab 70 — der deutsche Regelbeitrag ist also rund das Sechs- bis Fünffache dessen, was der georgische Staat monatlich an Rente auszahlt.
Das ist kein Argument dafür, dass georgische Renten gut wären; sie sind es nicht. Es ist ein Maßstab für die absolute Höhe einer Summe, die in der deutschen Debatte als „Beitrag“ firmiert und in der Kalkulation eines Einzelunternehmers eine Fixkostenposition in der Größenordnung einer Bürofläche, eines Leasingfahrzeugs oder einer Teilzeitkraft ist.
Was auf der anderen Seite steht
In Georgien existiert für ortsunabhängige Selbstständige kein vergleichbarer Pflichtbeitrag. Das 2018 eingeführte kapitalgedeckte Rentensystem ist für Angestellte verpflichtend, für Selbstständige ausdrücklich freiwillig: zwei Prozent des Einkommens aus eigener Tasche, dazu ein staatlicher Zuschuss von zwei Prozent bei einem Jahreseinkommen unter 24.000 Lari und einem Prozent zwischen 24.000 und 60.000 Lari. Entscheidend ist die Konstruktion: Die Beiträge landen auf einem individuellen Konto, nicht in einer Umlage. Was eingezahlt wurde, gehört dem Einzahler.
Dazu die Steuerseite, die auf diesem Blog an anderer Stelle ausführlich steht: 1 Prozent Einkommensteuer auf den Umsatz bis 500.000 Lari im Small Business Status, gegenüber einem deutschen Abgabenkeil von 49,3 Prozent für Alleinstehende mit Durchschnittsverdienst. Und Lebenshaltungskosten, die je nach Erhebung rund 46 bis 55 Prozent unter dem deutschen Niveau liegen.
Der Unterschied ist nicht, dass Vorsorge entfiele. Er ist, dass sie selbst budgetiert wird — und dass die Mittel dafür überhaupt entstehen. Das ist eine Verlagerung von Verantwortung, kein Geschenk. Wer schlecht plant, steht schlechter da als im deutschen System.
Zwei Punkte gehören dabei ehrlich dazu. Erstens: Georgien steht nicht auf der Abkommensliste der Deutschen Rentenversicherung, es gibt kein Sozialversicherungsabkommen. Das ist weniger dramatisch, als es klingt — nach § 113 SGB VI werden Entgeltpunkte aus Beitragszeiten im Bundesgebiet auch im vertragslosen Ausland vollständig berücksichtigt, die frühere Kürzung auf 70 Prozent ist für Auslandsrenten ab dem 1. Oktober 2013 entfallen. Bereits erworbene deutsche Anwartschaften gehen also nicht verloren. Was entfällt, sind Zeiten außerhalb des Bundesgebiets und die Zusammenrechnung mit ausländischen Versicherungszeiten. Zweitens: Die Krankenversicherung im Alter ist eine davon getrennte Frage und der häufigste blinde Fleck in dieser Rechnung.
Was daraus folgt
Empfehlung 22 ist keine Beitragserhöhung, sondern eine Statusänderung. Sie verwandelt eine Entscheidung in eine Pflicht — für Neugründer ohne Wahlmöglichkeit, für den Bestand mit einer Frist, die man verpassen kann. Der Preis steht fest: 735,63 Euro monatlich nach den Werten für 2026, 8.827,56 Euro im Jahr, allein getragen. Die Gegenleistung ist ein Entgeltpunkt pro Beitragsjahr in einem System, dessen eigene Folgenabschätzung von „Einführungsgewinnen“ spricht, die sich langfristig relativieren.
Wer den Zeitpunkt einer Standortentscheidung ohnehin abwägt, hat mit dem Stichtag jetzt eine zusätzliche Variable, die er nicht kontrolliert. Das Rentenpaket geht nach der Sommerpause in den Bundestag.
Die Systemzahlen dahinter — Ersatzrate, Beitragspfad, Bundeszuschuss — stehen in Rentenlücke: 53,3 % Ersatzrate. Wie sich Kosten und Gegenleistung des Standorts insgesamt verhalten, in Staatsquote 50,3 % und Steuerlast Deutschland 2026. Wer den Wegzug plant, findet die Kostenseite in Wegzug wird teurer und die Gesamtbilanz in Deutschland verlassen. Die georgische Seite der Rechnung steht in Georgien: 1 % Steuer.
Österreich löst dieselbe Aufgabe anders und teurer — der Vergleich steht in Pensionslücke Österreich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zwangsbeitrag für Selbstständige zur Rentenversicherung?
Der Regelbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2026 monatlich 735,63 Euro. Er ergibt sich aus der bundeseinheitlichen Bezugsgröße von 3.955 Euro und dem Beitragssatz von 18,6 Prozent. Über zwölf Monate sind das 8.827,56 Euro, die der Selbstständige allein trägt — es gibt keinen Arbeitgeberanteil. Bei Nachweis eines abweichenden Arbeitseinkommens gilt dieses, nach unten wie nach oben, gedeckelt bei der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro monatlich; dort liegt der Beitrag bei 1.571,70 Euro im Monat.
Wer ist von der geplanten Rentenversicherungspflicht betroffen?
Betroffen sind nach Empfehlung 22 der Alterssicherungskommission die "nicht obligatorisch abgesicherten" Selbstständigen — also nicht diejenigen, die bereits über ein berufsständisches Versorgungswerk, die Künstlersozialkasse oder die Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind. Von rund 3,6 Millionen hauptberuflich Selbstständigen in Deutschland haben etwa 28 Prozent eine solche obligatorische Absicherung; die verbleibenden rund 2,6 Millionen wären der Zielkreis. Ärztinnen, Anwälte und andere verkammerte Freiberufler mit Versorgungswerk fallen entgegen manchen Schlagzeilen gerade nicht darunter.
Gibt es ein Opt-out aus der Rentenversicherungspflicht?
Nur für den Bestand. Wer bei Einführung der Regelung bereits selbstständig ist, soll nach Empfehlung 22 ein "voraussetzungsloses Herausoptieren" erhalten. Wer seine Tätigkeit ab dem Stichtag neu aufnimmt, wird "verpflichtend und ohne Opt-out" einbezogen. Der Stichtag selbst ist im Bericht nicht benannt. Für die erstmalige Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist eine Karenzzeit von drei Jahren mit halbem Regelbeitrag vorgesehen — 367,82 Euro monatlich nach den Werten für 2026. Eine Kette von Neugründungen soll keine erneute Karenzzeit auslösen.
Bekommt man das eingezahlte Geld als Rente zurück?
Ein Jahr Regelbeitrag kostet 8.827,56 Euro und ergibt rund einen Entgeltpunkt. Ein Entgeltpunkt ist seit dem 1. Juli 2026 42,52 Euro Monatsrente wert, brutto. Rein nominal, ohne künftige Rentenanpassungen und vor Steuern und Kranken- sowie Pflegeversicherungsbeiträgen, sind das rund 207 Monatsrenten oder gut 17 Jahre Rentenbezug, bis der Beitrag eines einzigen Jahres wieder eingespielt ist. Die fernere Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes liegt nach der Sterbetafel 2023/2025 bei 18,0 Jahren, die einer gleichaltrigen Frau bei 21,1 Jahren. Rentenanpassungen verkürzen diese Rechnung; 2026 betrug die Anpassung 4,24 Prozent.
Wann soll die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige kommen?
Die Alterssicherungskommission hat ihren Bericht mit 33 Empfehlungen am 23. Juni 2026 übergeben. Der Koalitionsausschuss hat ihn am 2. Juli 2026 gewürdigt und angekündigt, die Empfehlungen vollständig umzusetzen. Das Rentenpaket soll nach der Sommerpause im Bundestag behandelt werden und Anfang 2027 in Kraft treten. Die Kommission hält Empfehlung 22 ausdrücklich für "sofort und ohne Übergangsfristen umsetzbar".
Wird die deutsche Rente noch gezahlt, wenn man nach Georgien auswandert?
Ja, sofern die Anwartschaften auf Beitragszeiten im Bundesgebiet beruhen. Georgien steht nicht auf der Liste der Abkommensstaaten der Deutschen Rentenversicherung, das Auslandsrentenrecht der §§ 110 ff. SGB VI greift also ohne Abkommen. Nach § 113 SGB VI werden im vertragslosen Ausland Entgeltpunkte aus Beitragszeiten im Bundesgebiet vollständig berücksichtigt; die frühere Kürzung auf 70 Prozent ist für Auslandsrenten ab dem 1. Oktober 2013 entfallen. Wegfallen können Zeiten außerhalb des Bundesgebiets sowie die Zusammenrechnung mit ausländischen Versicherungszeiten. Die Krankenversicherung im Alter ist davon getrennt zu betrachten und gehört in die Einzelfallberatung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Der Wortlaut der Empfehlungen 21 bis 26, die Beitragsgestaltung, die Karenzzeit und die Folgenabschätzung stammen aus den „Empfehlungen der Alterssicherungskommission“ (BMAS, Bericht vom 23. Juni 2026). Bezugsgröße, Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze 2026 sind die amtlichen Sozialversicherungs-Rechengrößen; der aktuelle Rentenwert von 42,52 Euro und die Rentenanpassung von 4,24 Prozent zum 1. Juli 2026 stammen von der Deutschen Rentenversicherung. Die Zahl der Selbstständigen und ihre Absicherungsstruktur folgen der Deutschen Rentenversicherung Bund, die Lebenserwartung der Sterbetafel 2023/2025 des Statistischen Bundesamtes. Bundeszuschuss und Einzelplan-11-Werte stammen aus dem Bundeshaushaltsplan 2026 und dem Rentenversicherungsbericht 2025, die Ukraine-Zahlen aus der Übersicht „Bilaterale Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine“ (Stand 30. Juni 2026) sowie der Projektdatenbank der KfW-Entwicklungsbank zum Weltbank-Treuhandfonds PEACE. Georgische Werte: Geostat (Durchschnittsverdienst Q1 2026), Staatshaushalt 2026 (Basisrente), Gesetz über die kapitalgedeckte Rente. Der Stichtag der Neuregelung ist zum Redaktionsschluss nicht benannt; das Gesetzgebungsverfahren läuft. Stand: August 2026, Änderungen der Datenlage vorbehalten.