Ein georgischer Steuerwohnsitz in Kombination mit einer direkt gehaltenen US LLC ergibt für den ortsunabhängigen Unternehmer tatsächlich 0 % — die Rechnung geht auf, und sie geht legal auf. Sie geht aber nur auf, solange drei Bedingungen gleichzeitig halten. Fällt eine davon weg, fällt nicht ein Prozentpunkt weg, sondern das Modell. Dieser Beitrag beschreibt die drei Bedingungen, den Punkt, an dem die meisten Selbstbauten scheitern, und die Alternative für alle, für die Georgien nicht Durchgangsstation, sondern Basis ist.
Das Modell in drei Bedingungen
Die Struktur ist unspektakulär, und das ist ihre Stärke: keine Zwischenholding, keine Treuhand, keine Konstruktion, die man erklären muss. Eine Privatperson mit georgischer Steuerresidenz hält eine US LLC. Die LLC stellt die Rechnungen, zieht über Stripe ein und schüttet aus. Steuerlich passiert Folgendes:
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Belegbare georgische Steuerresidenz
Georgien besteuert ansässige Privatpersonen territorial: Einkommen ohne georgische Quelle ist steuerfrei (Art. 82 GTC). Ausschüttungen einer US LLC an einen georgischen Steuerresidenten sind ausländische Einkünfte — Steuersatz 0 %. Entscheidend ist das Wort belegbar: gemeint ist die Ansässigkeitsbescheinigung des Revenue Service, nicht die Steuernummer.
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Keine konkurrierende Ansässigkeit
In Deutschland und Österreich entsteht die unbeschränkte Steuerpflicht über Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt — eine jederzeit verfügbare Wohnung genügt, unabhängig davon, wie selten Sie sie nutzen. In jedem weiteren Land des Jahres bleiben Sie unterhalb der dortigen Auslöseschwelle. Bestehen zwei Ansässigkeiten parallel, entscheidet der DBA-Tie-Breaker, und der fragt nach dem Lebensmittelpunkt, nicht nach dem Kalender.
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Keine Betriebsstätte — nirgendwo
Die LLC selbst zahlt in den USA nichts, solange kein US Trade or Business vorliegt. In Georgien entsteht keine Betriebsstätte, weil Sie dort nicht sind. Bleibt die Frage, die dieses Modell von der klassischen Variante unterscheidet: Was passiert in dem Land, in dem Sie gerade sitzen und arbeiten?
Der interessante Teil ist die dritte Bedingung, und zwar aus einem Grund, der selten ausgesprochen wird. In der klassischen Aufstellung — Unternehmer lebt in Tiflis, LLC in Wyoming — ist die Betriebsstätte in Georgien das zentrale Risiko, und man löst es mit der Direktor-Lösung: ein angestellter Manager außerhalb Georgiens führt das operative Geschäft. Wer dauerhaft gar nicht in Georgien ist, braucht diese Konstruktion nicht. Das Problem ist damit aber nicht gelöst, sondern umgezogen.
Wie Sie die Residenz tatsächlich bekommen
Es gibt genau zwei Wege, und die Wahl zwischen ihnen ist keine steuerliche, sondern eine Frage des Lebensmodells.
| 183-Tage-Weg | HNWI-Programm | |
|---|---|---|
| Anwesenheit in Georgien die 183 Tage müssen nicht am Stück und nicht im Kalenderjahr liegen | 183 Tage in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum | keine Mindestanwesenheit |
| Vermögens- oder Einkommensnachweis | keiner | Vermögen > 3 Mio. GEL oder Einkommen > 200.000 GEL in jedem der letzten 3 Jahre |
| Immobilie in Georgien | nicht erforderlich | ≥ 500.000 USD |
| Zusätzliche Anknüpfung | nicht erforderlich | Aufenthaltstitel oder ≥ 25.000 GEL georgische Einkünfte |
| Aufenthaltstitel nötig rund 95 Nationalitäten dürfen 365 Tage visumfrei bleiben; beim HNWI ist der Titel eine von zwei Alternativen | ||
| Gültigkeit | pro Steuerjahr festgestellt | jährliche Erneuerung erforderlich |
| Passend für | Georgien als Basis, Reisen dazwischen | Leben vollständig außerhalb Georgiens |
Damit ist die unbequeme Konsequenz benannt: Das Modell „nie in Georgien, trotzdem georgisch ansässig“ ist kein Einsteigermodell. Es setzt das HNWI-Programm voraus, und dessen Immobilienschwelle von 500.000 USD ist die eigentliche materielle Hürde. Wer diese Schwellen nicht erfüllt, hat zwei ehrliche Optionen: Georgien tatsächlich als Basis nutzen und die 183 Tage erfüllen — oder das Modell so nicht bauen. Alle Details zu beiden Wegen: Steuerresidenz Georgien.
Das Gastland ist die eigentliche Variable
Hier entscheidet sich, ob die Rechnung aufgeht. Und hier hält sich der hartnäckigste Irrtum der Szene: dass ein Langzeitvisum ein Steuerproblem löst.
Ein Visum regelt den Aufenthalt, nicht die Steuerpflicht. Das sind zwei getrennte Rechtskreise, die in denselben Behörden verwaltet werden und deshalb regelmäßig verwechselt werden. Thailand knüpft die Steuerresidenz an 180 Tage im Kalenderjahr — ob Sie mit Touristenstempel, mit Elite-Mitgliedschaft oder mit dem Destination Thailand Visa dort sind, ändert an dieser Schwelle nichts. Seit dem
- Januar 2024 gilt zusätzlich: Wer thailändischer Steuerresident ist, versteuert ausländische Einkünfte, die er nach Thailand transferiert. Eine Entlastung für zeitnah transferierte Einkünfte ist im Entwurfsstadium, aber Stand August 2026 nicht abschließend in Kraft. Es gibt Programme, die tatsächlich eine steuerliche Begünstigung enthalten — die sind aber die Ausnahme und pro Land und Programm einzeln zu prüfen, nicht aus der Visumkategorie ableitbar.
Für jedes Land, in dem Sie länger bleiben, sind deshalb drei Fragen zu klären — und zwar vor dem Aufenthalt, nicht danach:
- Ab wann bin ich dort persönlich steuerresident — nur nach Tagen, oder auch über Wohnsitz, Familie und Lebensmittelpunkt?
- Ab wann begründet meine Tätigkeit dort eine Betriebsstätte der LLC — die Schwelle liegt oft weit unterhalb der Residenzschwelle
- Gibt es ein Programm mit eigenem Steuerstatus — und wenn ja, was genau ist begünstigt: Welteinkommen, transferiertes Einkommen oder nur bestimmte Einkunftsarten?
Die US-Seite bleibt, wie sie ist
An der amerikanischen Hälfte ändert das Lebensmodell nichts. Die Single-Member LLC ist als Disregarded Entity steuerlich transparent; solange kein US Trade or Business vorliegt — keine US-Mitarbeiter, kein US-Büro, keine abhängigen Vertreter, kein Inventar in den USA, Leistungserbringung von außerhalb — fällt keine US-Einkommensteuer an. Wyoming erhebt keine State Tax auf diese Einkünfte.
Was bleibt, sind die Pflichten, und die sind unabhängig von der Steuerlast: EIN bei der IRS, jährlich Form 5472 samt Pro-forma Form 1120 zum 15. April, W-8BEN-E gegenüber Zahlungsdienstleistern, Annual Report in Wyoming. Die Strafe für eine versäumte Form 5472 beträgt 25.000 USD pro Formular und Jahr und wird auch bei null US-Steuer fällig — der mit Abstand teuerste Fehler bei selbstgebauten Strukturen. Der vollständige Ablauf steht in US LLC + Georgien, die Fristenliste in der US-LLC-Compliance-Checkliste.
Der eigentliche Grund für die LLC ist ohnehin selten die Steuer, sondern der Zugang: Stripe, US-PayPal-Business, Mercury oder Relay mit US-Routing, und eine Rechnung, die US-Kunden ohne Rückfrage akzeptieren. Genau das ist von Georgien aus nicht verfügbar.
Die zweite Option: Individual Entrepreneur
Nicht jedes Geschäftsmodell braucht diese Struktur. Wer in eigenem Namen Rechnungen schreibt und bezahlt wird — Entwickler, Designer, Texter, Marketing-Dienstleister —, kommt mit dem georgischen Individual Entrepreneur (ინდ. მეწარმე) und dem Small Business Status auf 1 % vom Umsatz bis 500.000 GEL im Jahr. Ein Prozentpunkt mehr als das LLC-Modell, dafür ohne US-Struktur, ohne Form 5472 und ohne die Frage, wo die Geschäftsleitung sitzt.
Ein praktischer Punkt, der oft falsch verstanden wird: Beim I/E ist das Unternehmen rechtlich an Sie als Privatperson gebunden. Einnahmen dürfen deshalb auf jedes Konto fließen, das Ihnen gehört — auch auf ein ausländisches. Weder ein georgisches noch ein separates Geschäftskonto ist gesetzlich vorgeschrieben, solange sämtliche Einnahmen korrekt deklariert werden; Wise, Revolut und Payoneer sind zulässig. Das löst in der Praxis das Kartenproblem: Wer ein Konto bei einem Anbieter führt, der an eine erreichbare Adresse zustellt, hat eine Debitkarte, auch wenn das rein geschäftliche Angebot in Georgien noch keine ausgibt. Die Trennung von privaten Zahlungen bleibt trotzdem dringend empfohlen — nicht aus Formalismus, sondern weil sie im Prüfungsfall den Nachweis überhaupt erst führbar macht.
Details und die neuen Verfahrensregeln seit dem 7. März 2026: Georgien: 1 % Steuer mit Small Business Status.
Welches Modell zu welchem Leben passt
| US LLC, weltweit gelebt | I/E mit Basis Georgien | Beides kombiniert | |
|---|---|---|---|
| Steuersatz jeweils bei erfüllter Residenz und korrekter Deklaration | 0 % | 1 % vom Umsatz | 0 % + 1 % anteilig |
| Wo Sie leben | überall außer Georgien, jeweils unter der lokalen Schwelle | Georgien als Basis, Reisen dazwischen | Basis Georgien, LLC für den US-Markt |
| Weg zur Residenz | nur HNWI-Programm | 183 Tage — ergibt sich aus dem Aufenthalt | 183 Tage |
| Stripe / US-Zahlungsdienstleister | |||
| Rechnung im eigenen Namen | |||
| Form 5472 + Pro-forma 1120 25.000 USD Strafe bei Versäumnis, auch ohne US-Steuer | |||
| Betriebsstätten-Gestaltung nötig | im Gastland, nicht in Georgien | nein | ja — Direktor-Lösung in Georgien |
| Materielle Einstiegshürde | 500.000 USD Immobilie in Georgien | keine | keine |
| Laufender Aufwand | hoch — zwei Jurisdiktionen plus Reiseprotokoll | niedrig — monatliche Erklärung | hoch |
Die Tabelle sagt etwas, das dem Marketing dieser Branche widerspricht: Der Unterschied zwischen 0 % und 1 % ist in absoluten Zahlen klein, der Unterschied im Aufwand und im Risiko erheblich. Bei 200.000 EUR Umsatz stehen 2.000 EUR Steuer gegen eine zweite Jurisdiktion, eine jährliche IRS-Einreichung mit 25.000-USD-Sanktion, ein lückenlos dokumentiertes Reiseprofil und eine Immobilieninvestition von einer halben Million Dollar. Das LLC-Modell rechnet sich, wenn Sie Stripe und den US-Markt brauchen — nicht, wenn Sie den einen Prozentpunkt jagen.
Wo das Modell in der Praxis bricht
- Die Steuernummer wird für den Residenznachweis gehalten — es gibt keine Ansässigkeitsbescheinigung, und damit keinen Nachweis gegenüber Bank, CRS und Wegzugsland
- In Deutschland oder Österreich bleibt eine jederzeit verfügbare Wohnung bestehen — die unbeschränkte Steuerpflicht endet dann nicht, unabhängig von der Aufenthaltsdauer
- Die Schwelle im Gastland wird gerissen, weil Ein- und Ausreisetage nicht mitgezählt oder Kalenderjahr und 12-Monats-Zeitraum verwechselt werden
- Aus dem Reisen wird ein Bleiben — Jahresmietvertrag, fester Arbeitsplatz, lokale Auftraggeber: die Betriebsstätte entsteht im Gastland
- Form 5472 wird vergessen, weil keine US-Steuer anfällt — die Sanktion hängt nicht an der Steuerlast
- Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) und erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG) werden nicht vorab geklärt
- Reiseprotokoll mit Ein- und Ausreisestempeln, Boardingpässen und Unterkunftsnachweisen wird laufend geführt — nicht rückwirkend rekonstruiert
Der letzte Punkt ist der, den fast alle unterschätzen. Ein Modell, das auf Aufenthaltstagen beruht, steht und fällt mit der Beweisbarkeit dieser Tage — und zwar Jahre später, gegenüber einer Behörde, die die Beweislast nicht trägt. Wer das nicht laufend dokumentiert, hat kein Modell, sondern eine Behauptung.
Warum die naheliegende Abkürzung — gar keine Ansässigkeit — die schlechteste aller Varianten ist, steht in „Staatenlos“ ist keine Lösung. Was der Wegzug vorher kostet, in Nicht das Bleiben wird günstiger.
Häufige Fragen
Reicht die georgische Steuernummer als Nachweis der Steuerresidenz?
Nein — das ist die häufigste und folgenreichste Verwechslung in diesem Modell. Die Steuernummer (TIN) ist eine Kennung, die der Revenue Service sofort vergibt; sie sagt über die Ansässigkeit nichts aus. Was Banken, CRS-Selbstauskünfte und Doppelbesteuerungsabkommen verlangen, ist die Ansässigkeitsbescheinigung, und die setzt 183 Tage in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum oder den HNWI-Status voraus.
Kann ich georgischer Steuerresident sein, ohne in Georgien zu leben?
Ja, aber nur über das HNWI-Programm. Es verlangt kumulativ: Vermögen über 3 Mio. GEL oder Einkommen über 200.000 GEL in jedem der letzten drei Jahre, eine georgische Immobilie ab 500.000 USD sowie einen Aufenthaltstitel oder mindestens 25.000 GEL georgische Einkünfte. Der Status wird jährlich erneuert. Wer diese Schwellen nicht erfüllt, erreicht die Residenz nur über die 183 Tage.
Löst meine US LLC eine Betriebsstätte in Georgien aus, wenn ich nie dort bin?
Aus georgischer Sicht in aller Regel nicht — eine Betriebsstätte nach Art. 27–29 GTC knüpft an Geschäftsleitung, feste Einrichtung oder abhängige Vertreter in Georgien an, und all das fehlt bei dauerhafter Abwesenheit. Das Risiko verschwindet dadurch aber nicht, es verlagert sich: Maßgeblich wird das Land, in dem Sie sich tatsächlich aufhalten und die LLC führen.
Schützt mich ein Langzeitvisum wie Thailand Elite oder DTV vor Steuerpflicht?
Nein. Ein Visum regelt den Aufenthaltsstatus, nicht den Steuerstatus — das sind zwei getrennte Rechtskreise. Thailand etwa knüpft die Steuerresidenz an 180 Tage im Kalenderjahr, unabhängig vom Visumstyp. Es gibt Programme, die zusätzlich eine steuerliche Begünstigung enthalten, aber das ist die Ausnahme und muss pro Land und pro Programm einzeln geprüft werden.
Wann ist der Individual Entrepreneur die bessere Wahl als die US LLC?
Immer dann, wenn Sie in eigenem Namen Rechnungen schreiben, keine US-Zahlungsinfrastruktur brauchen und Georgien tatsächlich als Basis nutzen. Der I/E kostet 1 % auf den Umsatz statt 0 %, spart aber die komplette US-Compliance samt Form 5472 und liefert eine Ansässigkeit, die sich aus dem Aufenthalt selbst ergibt. Die Differenz ist ein Prozentpunkt — dafür bekommen Sie erheblich weniger Struktur zu pflegen.
Auf welches Konto darf ein Individual Entrepreneur seine Einnahmen empfangen?
Beim I/E ist das Unternehmen rechtlich an Sie als Privatperson gebunden — Einnahmen dürfen auf jedes Konto fließen, das Ihnen gehört, auch im Ausland. Ein georgisches Konto oder ein separates Geschäftskonto ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, solange alle Einnahmen vollständig deklariert werden. Eine saubere Trennung von privaten Zahlungen ist trotzdem dringend zu empfehlen, weil sie im Prüfungsfall den Nachweis überhaupt erst führbar macht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die georgischen Angaben beziehen sich auf das Steuergesetzbuch (Art. 27–29, 82, 104), die Regelungen zur Steuerresidenz einschließlich HNWI-Programm sowie Dekret #415 in der zum Redaktionsschluss geltenden Fassung; die Angaben zu Drittstaaten geben den Stand August 2026 wieder und ändern sich erfahrungsgemäß kurzfristig. Aufenthalts- und Betriebsstättenfragen im jeweiligen Gastland sind vor dem Aufenthalt lokal zu prüfen. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuerpflichtig ist oder bleibt, muss ausländische Gesellschaften, Konten und Einkünfte dort vollständig deklarieren — binden Sie vor Wegzug und Strukturierung immer einen Steuerberater in Ihrem Heimatland ein. Stand: August 2026, Änderungen der Rechtslage vorbehalten.