Wer den Steuerstandort wechseln will, vergleicht 2026 fast immer dieselben vier Kandidaten: Georgien, die VAE, Zypern und Bulgarien. Alle vier sind legal, alle vier funktionieren — aber für unterschiedliche Profile. Diese Vergleichsmatrix ordnet Steuern, Residenzanforderungen, EU-Vollstreckung, Banking, Kosten und Bürokratie, Stand September 2026.
Steuern: Unternehmer und Privatpersonen
| Georgien | VAE | Zypern | Bulgarien | |
|---|---|---|---|---|
| Unternehmenssteuer | 1 % I/E bis 500.000 GEL; LLC: Estland-Modell 15 % + 5 % | 9 % CIT über 375.000 AED (~95.000 €) | 15 % CIT (seit 1.1.2026, vorher 12,5 %) | 10 % CIT |
| Einkommensteuer privat | Territorialprinzip: Auslandseinkünfte steuerfrei | 0 % | progressiv; Non-Dom: keine Sondersteuer auf Dividenden/Zinsen | 10 % Flat Tax |
| Dividenden | 5 % QSt (georgische Firmen) | 0 % | für Non-Doms ohne Sondersteuer (~17 Jahre), sonst 5 % seit 2026 | 5 % |
| Besonderheit | Thesaurierung steuerfrei (Estland-Modell) | Substanzanforderungen in Free Zones | Non-Dom-Regime als Kernvorteil | einfachste Flat-Tax-Logik der EU |
Wichtig zur Einordnung: Der georgische 1-%-Satz gilt für registrierte Individual Entrepreneurs mit Small Business Status und zulässiger Tätigkeit — nicht für Kapitalgesellschaften. Eine georgische LLC zahlt nach dem Estland-Modell 15 % Körperschaftsteuer erst bei Ausschüttung plus 5 % Dividenden-Quellensteuer; einbehaltene Gewinne bleiben steuerfrei. Details: Deutschland vs. Georgien im Standortvergleich.
Residenz, Vollstreckung, Alltag
| Georgien | VAE | Zypern | Bulgarien | |
|---|---|---|---|---|
| Steuerresidenz | 183 Tage oder HNWI-Programm | Aufenthalt via Visum/Substanz | 60-Tage-Regel möglich | EU-Standardregeln |
| Einreise/Aufenthalt | 365 Tage visumfrei (~95 Nationen) | Visum erforderlich | EU-Freizügigkeit | EU-Freizügigkeit |
| EU-Mitglied (EU-Recht, CRS, EuVTVO) | ||||
| Automatische EU-Vollstreckung | nein — ausländische Titel nur eingeschränkt vollstreckbar | nein | ja | ja |
| Banking | Multiwährungskonten mit IBAN, kein SEPA (0,2 % Auslandsüberweisung), remote via Vollmacht eröffenbar | lokales Banking, Substanznachweise üblich | EU-Banking, SEPA | EU-Banking, SEPA |
| Lebenshaltung (Richtwert) | ~1.200 €/Monat | 2.400–3.300 €/Monat | ~2.000–2.400 €/Monat (Limassol) | — |
| Bürokratie | schlank, schnelle Registrierung | Free-Zone-Lizenzen, jährliche Renewals | EU-Compliance-Niveau | EU-Compliance-Niveau |
Die vier Profile — wer passt wohin?
Ein ehrlicher Vergleich endet nicht mit einem Gesamtsieger, sondern mit Profilen:
Zypern: EU-Bindung und Holding-Strukturen
Wer EU-Kunden, EU-Investoren oder eine Holding-Struktur mit EU-Passporting braucht, fährt mit Zypern am reibungslosesten: seit dem 1. Januar 2026 15 % Körperschaftsteuer statt der oft noch beworbenen 12,5 %, das Non-Dom-Regime ohne Sondersteuer auf Dividenden und Zinsen für rund 17 Jahre, und die 60-Tage-Regel als kürzeste Anwesenheitspflicht im Feld — die allerdings eine ganzjährig gehaltene Wohnung und ein Amt oder eine Anstellung vor Ort verlangt. Was das kostet: Was ein Standort wirklich kostet.
Bulgarien: Flat Tax innerhalb der EU
Bulgarien ist die Antwort für alle, die EU-Mitgliedschaft behalten und trotzdem planbar niedrige Sätze wollen: 10 % Körperschaftsteuer, 10 % Einkommensteuer flat, 5 % auf Dividenden — ohne Sonderregime und ohne Statusanträge.
VAE: Nullsteuer privat und MENA-Markt
Die VAE bleiben stark für Unternehmer mit Fokus auf den MENA-Raum: 0 % Einkommensteuer privat, 9 % Körperschaftsteuer erst über 375.000 AED (~95.000 €). Dafür stehen Substanzanforderungen in den Free Zones und die mit Abstand höchsten Lebenshaltungskosten im Vergleich — ausführlich: Georgien vs. Dubai 2026.
Georgien: 1-%-Freelancer, Territorialprinzip, Nicht-EU-Diversifikation
Georgien gewinnt bei drei Profilen: Export-Freelancer mit zulässiger Tätigkeit (1 % auf den Umsatz), Privatpersonen mit Auslandseinkünften (Territorialprinzip: ausländische Dividenden, Zinsen und Kursgewinne steuerfrei) und alle, die bewusst außerhalb von EU-Recht und EU-Vollstreckungsraum diversifizieren wollen — bei 365 Tagen visumfreiem Aufenthalt und Lebenshaltungskosten um 1.200 € im Monat. Zur Ansässigkeit: Steuerresidenz in Georgien.
Häufige Fragen
Welcher Steuerstandort ist 2026 objektiv der beste?
Keiner — die vier Standorte lösen unterschiedliche Probleme. Zypern für EU-Bindung und Holdings, Bulgarien für Flat Tax innerhalb der EU, die VAE für den MENA-Markt, Georgien für 1-%-Freelancer, Territorialprinzip und Nicht-EU-Diversifikation.
Ist Georgien wirklich günstiger als die VAE?
Bei den laufenden Kosten deutlich: rund 1.200 € Lebenshaltung pro Monat gegenüber 2.400–3.300 € in den VAE, dazu 365 Tage visumfreier Aufenthalt statt Visumpflicht. Steuerlich hängt der Vergleich vom Profil ab — 1 % auf Umsatz für Freelancer gegen 0 % Einkommensteuer privat in den VAE.
Was bedeutet das Territorialprinzip in Georgien konkret?
In Georgien ansässige Privatpersonen zahlen auf Einkünfte ohne georgische Quelle keine Einkommensteuer — etwa ausländische Dividenden, Zinsen oder Kursgewinne. Aktive Arbeit, die physisch in Georgien ausgeführt wird, gilt dagegen als georgische Quelle und bleibt steuerpflichtig.
Schützt ein Nicht-EU-Standort vor Gläubigern?
Er schützt nicht vor berechtigten Forderungen, verändert aber die Durchsetzung: In Georgien greift die automatische EU-Vollstreckung nicht, ausländische Titel benötigen ein Anerkennungsverfahren. Das ist Jurisdiktions-Diversifikation — legal, transparent und deklariert, kein Verstecken.
Muss ich meine Auslandskonten im Heimatland melden?
Solange Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuerpflichtig sind: ja. Alle vier Standorte einschließlich Georgien nehmen am CRS teil beziehungsweise melden Kontodaten — die Ersparnis entsteht durch legale Verlagerung der Ansässigkeit, nicht durch Verschweigen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuerpflichtig ist, muss ausländische Einkünfte dort erklären — binden Sie für Wegzug und laufende Pflichten immer einen Steuerberater in Ihrem Heimatland ein. Stand: Juli 2026, Änderungen der Rechtslage vorbehalten.
Quellen
Jede rechtliche Aussage in diesem Beitrag ist unten mit ihrer Primärquelle belegt.
- Steuerkodex Georgiens, Art. 88 und Art. 97 — georgische Urfassung mit Versionsauswahl
- Republik Zypern, Portal zur Steuerreform — Steuerliche Änderungen für Unternehmen und juristische Personen — amtliche Auflistung der Sätze, griechisch: Körperschaftsteuer von 12,5 % auf 15 %, Steuer auf tatsächliche Dividenden von 17 % auf 5 %; in Kraft ab 1. Januar 2026