Der Vergleich wird fast immer über Sätze geführt und fast nie über die Linie, die tatsächlich zählt. Zypern ist Mitgliedstaat der Europäischen Union, Georgien ist es nicht — und das deutsche Außensteuerrecht behandelt beide Seiten dieser Linie unterschiedlich.
Wo die Linie im Gesetz sichtbar wird
Die Hinzurechnungsbesteuerung rechnet einem in Deutschland steuerpflichtigen Gesellschafter bestimmte Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft zu, als hätte er sie selbst erzielt. Dagegen gibt es einen Substanznachweis: Wer belegt, dass die Gesellschaft einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, kann die Zurechnung abwenden. Dieser Nachweis ist nach § 8 Abs. 2 AStG auf Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der EU oder einem EWR-Staat beschränkt.
Wofür das jeweils spricht
| Konstellation | Zypern | Georgien |
|---|---|---|
| Gesellschafter bleibt in Deutschland steuerpflichtig der Substanznachweis steht nur EU/EWR offen | ||
| Person zieht tatsächlich weg dann greift die Hinzurechnungsbesteuerung ohnehin nicht mehr | möglich, aber nicht der Kern des Standorts | |
| Rechtsrahmen | EU-Recht, EU-Richtlinien, Euro | eigenständige Rechtsordnung außerhalb der EU |
| Meldestandard | teilnehmender Staat | teilnehmender Staat |
Was die Reform zum 1. Januar 2026 geändert hat
Der Vergleich wird gern mit zyprischen Zahlen geführt, die es nicht mehr gibt. Seit dem
- Januar 2026 gilt:
- Die Körperschaftsteuer steht bei 15 % statt bei 12,5 %.
- Die Steuer auf tatsächlich ausgeschüttete Dividenden sinkt von 17 % auf 5 %, die fiktive Dividendenausschüttung entfällt.
- Die Stempelsteuer entfällt, Verluste sind sieben Jahre vortragsfähig.
- Die 60-Tage-Regel scheitert nicht mehr daran, dass jemand in einem anderen Staat ansässig ist. Diese Bedingung ist gestrichen.
Der letzte Punkt wird als Erleichterung verkauft und ist auch eine — er öffnet aber einen Fall, den die alte Fassung ausgeschlossen hatte: Bei Doppelansässigkeit entscheidet die Tie-Breaker-Regel des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens. Wer 60 Tage in Zypern verbringt und den Lebensmittelpunkt in Deutschland behält, kann diese Prüfung verlieren.
Was beide Seiten kosten
| Posten | Zypern (Limited) | Georgien |
|---|---|---|
| Gründung, Jahr 1 Zypern marktüblich einschließlich des ersten Jahrespakets | 3.400–6.200 EUR | ab 1.200 EUR als Einzelunternehmer, ab 1.890 EUR als LLC |
| Laufend pro Jahr Zypern ab 300.000 EUR Umsatz 6.000–12.000 EUR, weil dann die Vollprüfung greift | 3.900–6.900 EUR | 1.000–1.800 EUR |
| Pflicht-Secretary | ||
| Registered Office bei einem Dritten | eigene Adresse genügt | |
| Geprüfter Jahresabschluss Zypern: Prüfung für jede Limited, unterhalb von 300.000 EUR Umsatz und 500.000 EUR Bilanzsumme als prüferische Durchsicht | nicht in den kleinen Kategorien | |
| Nominee-Organe, falls gewünscht | 3.000–5.000 EUR | lokaler Direktor 1.200 EUR/Jahr |
| Ganzjährig gehaltene Wohnung Limassol: 1.240–1.480 EUR Miete im Monat, rund 15.000–18.000 EUR im Jahr | Pflicht unter der 60-Tage-Regel | nicht verlangt |
Die vollständige Aufstellung über drei Jahre, mit Dubai als drittem Standort: Was ein Standort wirklich kostet.
Die Frage vor der Länderfrage
- Wird die Person verlegt oder nur eine Gesellschaft gegründet?
- Bleibt in Deutschland eine unbeschränkte Steuerpflicht bestehen?
- Ist eine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit am Sitz überhaupt darstellbar?
- Steht die Wegzugsbesteuerung im Weg — und ist sie geklärt?
Wer diese vier Fragen beantwortet hat, braucht keinen Ländervergleich mehr, weil sich die Antwort daraus ergibt. Zur letzten Frage: Wegzugsbesteuerung; zur Frage, wann Deutschland trotz Wegzug weiter zugreift: erweiterte beschränkte Steuerpflicht.
Georgien und Zypern — häufige Fragen
Warum ist die EU-Mitgliedschaft der entscheidende Punkt?
Weil das deutsche Außensteuerrecht daran anknüpft. Der Substanznachweis, mit dem sich die Hinzurechnungsbesteuerung abwenden lässt, ist nach dem Gesetzeswortlaut auf Gesellschaften in EU- und EWR-Staaten beschränkt. Für eine Drittstaatsgesellschaft steht dieser Weg nicht in gleicher Weise offen.
Heißt das, Zypern ist besser?
Nur für eine bestimmte Konstellation. Der Punkt greift, solange der Gesellschafter in Deutschland steuerpflichtig ist. Wer tatsächlich wegzieht und dort nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig ist, für den entfällt die Hinzurechnungsbesteuerung — und mit ihr der Vorteil.
Was spricht dann für Georgien?
Der Fall, in dem die Person selbst verlegt wird und nicht nur eine Gesellschaft. Georgien ist eine Wahlheimat mit territorialer Besteuerung; Zypern ist in erster Linie ein Gesellschaftsstandort innerhalb des EU-Rechtsrahmens.
Gilt in Zypern noch die Körperschaftsteuer von 12,5 %?
Nein. Zum 1. Januar 2026 ist der Satz auf 15 % gestiegen. Im selben Zug sinkt die Steuer auf tatsächlich ausgeschüttete Dividenden von 17 % auf 5 %, die fiktive Dividendenausschüttung und die Stempelsteuer entfallen, und Verluste sind sieben Jahre vortragsfähig. Angebote, die 2026 noch mit 12,5 % rechnen, rechnen mit einer Zahl, die es nicht mehr gibt.
Was kostet eine zyprische Limited im Jahr?
Marktüblich 3.400 bis 6.200 EUR im ersten Jahr und danach 3.900 bis 6.900 EUR pro Jahr für eine kleine, aktive Gesellschaft — Registered Office, Secretary, Buchhaltung, Abschluss und Steuererklärung inbegriffen. Ab etwa 300.000 EUR Umsatz sind es 6.000 bis 12.000 EUR, weil dann die Vollprüfung statt der prüferischen Durchsicht greift. Der größere Posten ist aber die Wohnung, die die 60-Tage-Regel verlangt.
Kann man beides kombinieren?
Kombinationen sind denkbar, aber sie erhöhen die Zahl der Rechtsordnungen, in denen alles stimmen muss. Wir raten dazu erst, wenn ein konkreter Grund dafür besteht und nicht, weil es nach mehr Absicherung aussieht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Belegt sind die georgische, die deutsche und über die amtlichen Quellen auch die zyprische Seite; die Preisangaben zu Zypern sind eine eigene Markterhebung und keine Zusage Dritter. Stand: September 2026.
Quellen
Jede rechtliche Aussage in diesem Beitrag ist unten mit ihrer Primärquelle belegt.
- BMF-Schreiben vom 22.12.2023 — Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes (AEAStG) — Verwaltungsauffassung zur Hinzurechnungsbesteuerung und zum Substanznachweis
- Steuerkodex Georgiens, Art. 34 (Ansässigkeit) — georgische Urfassung mit Versionsauswahl
- Republik Zypern, Portal zur Steuerreform — Steuerliche Änderungen für Unternehmen und juristische Personen — amtliche Auflistung der Sätze, griechisch: Körperschaftsteuer von 12,5 % auf 15 %, Steuer auf tatsächliche Dividenden von 17 % auf 5 %, Wegfall der fiktiven Dividendenausschüttung und der Stempelsteuer; in Kraft ab 1. Januar 2026
- Republik Zypern, Steuerbehörde — Dokumentensammlung zur Steuerreform 2026 — Gesetzestexte, Rundschreiben, amtlicher Anwendungsleitfaden und FAQ
- PwC Worldwide Tax Summaries — Zypern, Ansässigkeit natürlicher Personen — Voraussetzungen der 60-Tage-Regel; die Bedingung, in keinem anderen Staat ansässig zu sein, ist zum 1. Januar 2026 entfallen