Der Vergleich wird fast immer über Sätze geführt und fast nie über die Linie, die tatsächlich zählt. Zypern ist Mitgliedstaat der Europäischen Union, Georgien ist es nicht — und das deutsche Außensteuerrecht behandelt beide Seiten dieser Linie unterschiedlich.
Wo die Linie im Gesetz sichtbar wird
Die Hinzurechnungsbesteuerung rechnet einem in Deutschland steuerpflichtigen Gesellschafter bestimmte Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft zu, als hätte er sie selbst erzielt. Dagegen gibt es einen Substanznachweis: Wer belegt, dass die Gesellschaft einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, kann die Zurechnung abwenden. Dieser Nachweis ist nach § 8 Abs. 2 AStG auf Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der EU oder einem EWR-Staat beschränkt.
Wofür das jeweils spricht
| Konstellation | Zypern | Georgien |
|---|---|---|
| Gesellschafter bleibt in Deutschland steuerpflichtig der Substanznachweis steht nur EU/EWR offen | ||
| Person zieht tatsächlich weg dann greift die Hinzurechnungsbesteuerung ohnehin nicht mehr | möglich, aber nicht der Kern des Standorts | |
| Rechtsrahmen | EU-Recht, EU-Richtlinien, Euro | eigenständige Rechtsordnung außerhalb der EU |
| Meldestandard | teilnehmender Staat | teilnehmender Staat |
Die Frage vor der Länderfrage
- Wird die Person verlegt oder nur eine Gesellschaft gegründet?
- Bleibt in Deutschland eine unbeschränkte Steuerpflicht bestehen?
- Ist eine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit am Sitz überhaupt darstellbar?
- Steht die Wegzugsbesteuerung im Weg — und ist sie geklärt?
Wer diese vier Fragen beantwortet hat, braucht keinen Ländervergleich mehr, weil sich die Antwort daraus ergibt. Zur letzten Frage: Wegzugsbesteuerung; zur Frage, wann Deutschland trotz Wegzug weiter zugreift: erweiterte beschränkte Steuerpflicht.
Georgien und Zypern — häufige Fragen
Warum ist die EU-Mitgliedschaft der entscheidende Punkt?
Weil das deutsche Außensteuerrecht daran anknüpft. Der Substanznachweis, mit dem sich die Hinzurechnungsbesteuerung abwenden lässt, ist nach dem Gesetzeswortlaut auf Gesellschaften in EU- und EWR-Staaten beschränkt. Für eine Drittstaatsgesellschaft steht dieser Weg nicht in gleicher Weise offen.
Heißt das, Zypern ist besser?
Nur für eine bestimmte Konstellation. Der Punkt greift, solange der Gesellschafter in Deutschland steuerpflichtig ist. Wer tatsächlich wegzieht und dort nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig ist, für den entfällt die Hinzurechnungsbesteuerung — und mit ihr der Vorteil.
Was spricht dann für Georgien?
Der Fall, in dem die Person selbst verlegt wird und nicht nur eine Gesellschaft. Georgien ist eine Wahlheimat mit territorialer Besteuerung; Zypern ist in erster Linie ein Gesellschaftsstandort innerhalb des EU-Rechtsrahmens.
Kann man beides kombinieren?
Kombinationen sind denkbar, aber sie erhöhen die Zahl der Rechtsordnungen, in denen alles stimmen muss. Wir raten dazu erst, wenn ein konkreter Grund dafür besteht und nicht, weil es nach mehr Absicherung aussieht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Belegt ist hier die georgische und die deutsche Seite; die Rechtslage des Vergleichslands ist vor einer Entscheidung dort zu bestätigen. Stand: August 2026.
Quellen
Jede rechtliche Aussage in diesem Beitrag ist unten mit ihrer Primärquelle belegt.
- BMF-Schreiben vom 22.12.2023 — Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes (AEAStG) — Verwaltungsauffassung zur Hinzurechnungsbesteuerung und zum Substanznachweis
- Steuerkodex Georgiens, Art. 34 (Ansässigkeit) — georgische Urfassung mit Versionsauswahl