Der Einzelunternehmer ist die schlankste georgische Struktur und für viele die richtige. Teuer wird sie nur an einer Stelle: wenn die Schritte in der falschen Reihenfolge passieren. Wer Umsätze erzielt, bevor der Kleinunternehmerstatus bewilligt ist, versteuert sie nach dem Regelmodus — und holt das nicht nach.
Die Reihenfolge
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1 — Unterlagen und Vollmacht
Reisepass, Adressnachweis, notarielle Vollmacht mit Apostille, sofern die Registrierung aus der Ferne laufen soll.
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2 — Eintragung beim Register
Der Einzelunternehmer wird beim staatlichen Register eingetragen. Mit der Eintragung entsteht die Steuernummer.
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3 — Antrag auf den Kleinunternehmerstatus
Getrennter Vorgang bei der Steuerbehörde. Erst mit der Bewilligung greift der Ein-Prozent-Satz.
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4 — Bankkonto
Das Geschäftskonto wird der registrierten Einheit zugeordnet; die Bank prüft Identität und Mittelherkunft eigenständig.
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5 — Erste Erklärung
Die monatliche Erklärungspflicht beginnt unabhängig davon, ob bereits Umsatz stattgefunden hat.
Woran es typischerweise hakt
- Die Tätigkeit steht auf der Ausschlussliste — Beratung ist der häufigste Fall
- Die Vollmacht ist nicht apostilliert oder nennt die Vertretungsbefugnis zu eng
- Umsätze wurden vor der Statusbewilligung erzielt
- Tätigkeit ist zulässig, Vollmacht vollständig, Status vor dem ersten Umsatz bewilligt
- Adresse in Georgien vorhanden — als Zustelladresse, nicht als Wohnsitz
Welche Tätigkeiten ausgeschlossen sind, steht in Kleinunternehmerstatus — und die Liste ist enger, als die kursierende englische Übersetzung vermuten lässt.
Was der Status nicht regelt
Er regelt die Besteuerung des Umsatzes in Georgien. Er sagt nichts darüber, wo Sie ansässig sind, und er löst keine Steuerpflicht im Herkunftsland. Wer in Deutschland oder Österreich ansässig bleibt, hat mit dem Einzelunternehmer eine zweite Struktur und keine geringere Steuerlast.
Registrierung als Einzelunternehmer — häufige Fragen
Muss ich für die Registrierung nach Georgien reisen?
Nein. Die Eintragung ist über eine notarielle Vollmacht möglich, die im Ausland beglaubigt und apostilliert wird. Die Dokumentenlogistik davor ist erfahrungsgemäß der längere Teil, nicht der Registervorgang selbst.
Bekomme ich den Ein-Prozent-Status automatisch?
Nein. Die Registrierung als Einzelunternehmer und der Kleinunternehmerstatus sind zwei getrennte Vorgänge. Der Status ist zu beantragen, setzt eine zulässige Tätigkeit voraus und gilt ab Bewilligung — nicht rückwirkend für bereits erzielte Umsätze.
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
Der Status entfällt, und die Besteuerung wechselt in den Regelmodus. Das ist kein Betriebsunfall, sondern ein vorhersehbarer Übergang — er gehört in die Planung, sobald der Umsatz in die Nähe der Grenze kommt.
Brauche ich eine georgische Adresse?
Für die Registrierung wird eine Adresse in Georgien benötigt. Sie ist kein Wohnsitz und begründet keine Ansässigkeit — sie ist die Zustelladresse der Struktur gegenüber Register und Behörde.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Ob eine Tätigkeit den Kleinunternehmerstatus trägt, ist im Einzelfall zu prüfen; wer im Herkunftsland steuerpflichtig bleibt, muss dort erklären. Stand: August 2026.
Quellen
Jede rechtliche Aussage in diesem Beitrag ist unten mit ihrer Primärquelle belegt.
- Steuerkodex Georgiens, Art. 88 (Small Business Status) — georgische Urfassung mit Versionsauswahl
- Revenue Service Georgia — Statusantrag und laufende Erklärungen
- National Agency of Public Registry (NAPR) — Eintragung des Einzelunternehmers