Seit 2020 schützt eine einzige Zahl Millionen erwachsener Kinder davor, für die Pflegekosten ihrer Eltern herangezogen zu werden: 100.000 Euro Bruttojahreseinkommen. Ein Referentenentwurf aus dem Juni 2026 will genau diese Grenze streichen. Für gut verdienende Selbstständige und Angestellte in der Mitte des Lebens wäre das eine der folgenreichsten Änderungen der letzten Jahre — weil sie eine Verpflichtung schafft, deren Höhe man nicht kennt und deren Dauer man nicht steuern kann.
Was heute gilt
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 1. Januar 2020 gilt § 94 Abs. 1a SGB XII: Der Sozialhilfeträger kann den Unterhaltsanspruch der Eltern erst dann auf sich überleiten, wenn das Bruttogesamteinkommen des Kindes 100.000 Euro im Jahr übersteigt. Wer darunter liegt, bleibt außen vor — und muss seine Einkommensverhältnisse dem Amt grundsätzlich nicht offenlegen.
Kommt es zur Heranziehung, greifen zusätzlich die Selbstbehalte. Der Bundesgerichtshof hat sie mit Beschluss vom 23. Oktober 2024 (XII ZB 6/24) erstmals seit 2020 wieder konkret beziffert; die Düsseldorfer Tabelle 2026 setzt sie wie folgt an:
| Position | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Kindes | 2.650 € (darin 1.000 € Warmmiete) |
| Selbstbehalt des Ehegatten | mindestens 2.120 € (darin 800 € Warmmiete) |
| Vom Einkommen oberhalb des Selbstbehalts | bleiben 70 % anrechnungsfrei |
Die 70-Prozent-Regel ist dabei die eigentliche Entlastung: Vom übersteigenden Einkommen werden nur 30 Prozent herangezogen. Der schwache Punkt liegt woanders — in den 1.000 Euro Warmmiete, die im Selbstbehalt kalkuliert sind. Wer in München, Frankfurt oder Hamburg eine Familienwohnung bezahlt, wird diesen Ansatz nicht wiedererkennen.
Was geplant ist
- 1. Januar 2020
Angehörigen-Entlastungsgesetz tritt in Kraft
Die 100.000-Euro-Grenze wird eingeführt. Erwachsene Kinder werden nur oberhalb dieses Bruttojahreseinkommens zum Elternunterhalt herangezogen.
- 23. Oktober 2024
BGH beziffert die Selbstbehalte
Mit Beschluss XII ZB 6/24 wird der angemessene Selbstbehalt erstmals seit 2020 wieder konkret bestimmt — Grundlage der Düsseldorfer Tabelle 2026.
- Juni 2026
Referentenentwurf Pflegeneuordnungsgesetz
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die 100.000-Euro-Grenze streichen, um die Sozialhilfeträger und damit die Kommunen von steigenden Pflegeausgaben zu entlasten.
- Stand August 2026
Vorschlag, kein Gesetz
Es handelt sich um einen Vorschlag aus dem Ministerium. Kein Termin, keine neue Einkommensgrenze benannt, die Koalition ist uneins. Bis zu einer Änderung des § 94 Abs. 1a SGB XII gilt die 100.000-Euro-Grenze unverändert weiter.
Der Widerstand kommt dabei nicht nur von der Opposition und von Sozialverbänden wie VdK und SoVD, sondern aus der Koalition selbst. Die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), lehnt eine ersatzlose Streichung ab: „Ich würde es für falsch halten, die Grenze komplett zu streichen.“ Kinder pflegebedürftiger Eltern trügen bereits heute organisatorische, emotionale und finanzielle Verantwortung; über die konkrete Höhe des geschützten Einkommens lasse sich reden, über die Abschaffung nicht.
Was im Pflegefall tatsächlich anfällt
Die entscheidende Größe ist nicht die Grenze, sondern das, was hinter ihr wartet. Der Eigenanteil im Pflegeheim lag 2026 im Bundesdurchschnitt bei 3.245 Euro monatlich im ersten Aufenthaltsjahr — ein Plus von 261 Euro oder 9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Je nach Bundesland reicht die Spanne von 2.890 bis 3.760 Euro.
| Bestandteil | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) | rund 1.685 € |
| Unterkunft und Verpflegung | rund 1.046 € |
| Investitionskosten | rund 514 € |
| Summe | rund 3.245 € |
Rund 39.000 Euro im Jahr, mit einer Steigerungsrate von zuletzt neun Prozent — und ohne absehbares Ende, weil niemand die Dauer eines Pflegefalls kennt. Reichen Rente und Vermögen des Elternteils nicht, tritt der Sozialhilfeträger ein und sucht anschließend nach Regress. Genau an dieser Stelle steht heute die 100.000-Euro-Grenze.
Warum das strukturell dasselbe Muster ist
Wer die anderen Beiträge dieses Blogs gelesen hat, erkennt die Konstruktion wieder: eine Verpflichtung, die an das eigene Einkommen anknüpft, in der Höhe nach oben offen ist und deren Bemessung von Faktoren abhängt, die man nicht steuern kann.
Drei Belastungen mit demselben Bauprinzip
-
Elternunterhalt ohne Grenze
Knüpft an das Bruttoeinkommen an, ist der Höhe nach unbestimmt und läuft, solange der Pflegefall dauert. Selbstbehalt und 70-Prozent-Regel begrenzen die Rate, nicht die Gesamtsumme.
-
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
Bemisst sich am Unternehmenswert im Wegzugszeitpunkt — je erfolgreicher das Unternehmen, desto teurer der spätere Wegzug.
-
Mögliche Vermögensabgabe
Würde auf einen Stichtag festgesetzt. Die Vermögensteuer ist in Deutschland nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt; Art. 106 GG besteht fort.
Der gemeinsame Nenner: Alle drei werden teurer, je später man sich mit ihnen befasst, und alle drei lassen sich nur vorher gestalten. Details in Auswanderung: 8,2 Mio. Deutsche und Vermögensabgabe: 2,8 Billionen Euro.
Was sich vorbereiten lässt — und was nicht
Hier ist Klarheit wichtiger als Verkaufsargumente, denn beim Elternunterhalt kursieren mehr Halbwahrheiten als bei jedem anderen Thema:
- Frühzeitig mit einem Fachanwalt für Familienrecht sprechen — nicht erst im Pflegefall
- Vermögens- und Einkommensstruktur kennen, bevor das Amt fragt
- Eigene Altersvorsorge aufbauen — sie ist im Rahmen der Angemessenheit geschützt
- Die eigene Standortentscheidung als Ganzes betrachten, nicht Einzelrisiko für Einzelrisiko
- Darauf setzen, dass der politische Widerstand die Grenze dauerhaft hält
- Vermögen kurzfristig verschieben, wenn der Pflegefall absehbar ist
- Annehmen, ein Wohnsitz im Ausland lösche die Unterhaltspflicht aus
Häufige Fragen
FAQ
Ab wann muss ich für die Pflege meiner Eltern zahlen?
Nach § 94 Abs. 1a SGB XII erst, wenn Ihr Bruttogesamteinkommen 100.000 Euro im Jahr übersteigt. Diese Grenze gilt seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 1. Januar 2020 und bleibt in Kraft, solange der Gesetzgeber die Vorschrift nicht ändert. Unterhalb der Grenze werden Sie nicht herangezogen.
Wird die 100.000-Euro-Grenze wirklich abgeschafft?
Beschlossen ist nichts. Ein Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz aus dem Juni 2026 sieht die Streichung vor, um die Kommunen zu entlasten; Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verfolgt das Vorhaben. Es gibt weder einen Termin noch eine benannte Ersatzgrenze, und die Koalition ist uneins — die Pflegebeauftragte Katrin Staffler (CSU) lehnt eine ersatzlose Streichung ausdrücklich ab.
Wie viel bliebe mir im Ernstfall zum Leben?
Nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 ein Selbstbehalt von 2.650 Euro monatlich, darin 1.000 Euro Warmmiete; für den Ehegatten mindestens 2.120 Euro mit 800 Euro Warmmiete. Vom Einkommen oberhalb des Selbstbehalts bleiben 70 Prozent anrechnungsfrei. Kritisch ist der Mietansatz: 1.000 Euro warm decken in Großstädten keine Familienwohnung.
Was kostet ein Pflegeheimplatz aktuell?
Der Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr lag 2026 im Bundesdurchschnitt bei 3.245 Euro monatlich, 261 Euro oder 9 Prozent mehr als im Vorjahr. Er setzt sich aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (rund 1.685 Euro), Unterkunft und Verpflegung (rund 1.046 Euro) und Investitionskosten (rund 514 Euro) zusammen. Je nach Bundesland liegt die Spanne zwischen 2.890 und 3.760 Euro.
Entfällt die Unterhaltspflicht, wenn ich ins Ausland ziehe?
Nein. Die Pflicht nach § 1601 BGB besteht unabhängig vom Wohnsitz der Beteiligten, und der Sozialhilfeträger kann auch von Personen im Ausland Auskunft verlangen. Unterschiedlich ist die Durchsetzbarkeit: Innerhalb der EU greift die Unterhaltsverordnung, darüber hinaus das Haager Unterhaltsübereinkommen 2007 zwischen seinen Vertragsstaaten. Ist eine Vollstreckung praktisch ausgeschlossen, kann die Ersatzhaftung anderer Verpflichteter nach § 1607 Abs. 2 BGB greifen — die Last kann also auf Geschwister übergehen.
Was ist der wichtigste Schritt jetzt?
Sich mit der eigenen Situation zu befassen, solange die Grenze noch gilt und kein Pflegefall vorliegt. Kurzfristige Vermögensverschiebungen bei absehbarem Pflegefall sind angreifbar; frühzeitige, saubere Strukturierung ist es nicht. Beides gehört mit einem Fachanwalt für Familienrecht besprochen, nicht mit einem Ratgeberartikel.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Grundlage sind § 94 Abs. 1a SGB XII, der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 2024 (XII ZB 6/24), die Düsseldorfer Tabelle 2026, die Eigenanteils-Auswertung des vdek für 2026 sowie der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vom Juni 2026, der zum Redaktionsschluss nicht beschlossen war. Elternunterhalt ist stets eine Einzelfallfrage — ziehen Sie dafür einen Fachanwalt für Familienrecht hinzu. Stand: August 2026, Änderungen der Rechtslage vorbehalten.