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Krypto in Georgien: 0 % Steuer und regulierte VASPs

Krypto-Steuern in Georgien 2026: 0 % Einkommensteuer für Privatpersonen, MwSt-frei, VASP-Regulierung der Nationalbank und kryptofreundliche Banken.

Krypto in Georgien — abstrakte Cover-Komposition mit Brand-Glow

Wer sich mit Krypto-Steuern in Georgien beschäftigt, findet eine für Europa ungewöhnliche Kombination: Der Verkauf von Kryptowährungen durch Privatpersonen unterliegt 0 % Einkommensteuer und ist MwSt-frei — gleichzeitig sind Krypto-Dienstleister seit 2023 bei der Nationalbank reguliert. Stand Juli 2026 ist Georgien damit kein Graubereich, sondern ein liberal regulierter Standort.

0 % Einkommensteuer auf private Krypto-Verkäufe
0 % Mehrwertsteuer — Krypto wird wie Geld behandelt
15 % Körperschaftsteuer für Firmen — erst bei Ausschüttung

Warum private Krypto-Verkäufe steuerfrei sind

Georgien besteuert ansässige natürliche Personen nach dem Territorialprinzip: Einkommen ohne georgische Quelle ist steuerfrei (Art. 82.2.u des georgischen Steuergesetzbuchs). Für Kryptowährungen hat die Nationalbank 2023 in einer öffentlichen Entscheidung klargestellt, dass der Verkauf von Krypto durch Privatpersonen kein georgisches Quelleneinkommen darstellt — unabhängig von einer Haltefrist.

Entscheidende Voraussetzung: Sie müssen georgischer Steuerresident sein. Der Standardweg sind 183 Tage Anwesenheit in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum; für vermögende Personen existiert das HNWI-Programm — Details im Beitrag Steuerresidenz Georgien. Wer weiterhin in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässig ist, versteuert Krypto-Gewinne nach den dortigen Regeln — daran ändert ein georgisches Konto oder eine Wallet nichts.

Vergleich: Deutschland vs. Georgien

Deutschland Georgien (Steuerresident)
Krypto-Verkauf Privatperson Steuerfrei erst nach Haltefrist 0 % — ohne Haltefrist
MwSt auf Krypto-Tausch Nicht auf den Tausch selbst MwSt-frei (wie Geld)
Regulierung der Dienstleister EU-Rahmen (MiCA) VASP-Registrierung bei der NBG (seit 2023)
Bankenpraxis bei Krypto-Erlösen Häufig restriktiv BoG/TBC pragmatisch bei dokumentierter Herkunft

Aktives Trading kann im Einzelfall anders gewürdigt werden als privates Halten und Verkaufen — vor größeren Transaktionen lohnt eine individuelle Prüfung.

Firmen: Estland-Modell statt Nullsteuer

Für Gesellschaften gilt die 0 %-Regel nicht. Georgische LLCs werden nach dem Estland-Modell besteuert: 15 % Körperschaftsteuer erst bei Gewinnausschüttung — thesaurierte Gewinne bleiben unbesteuert — plus 5 % Quellensteuer auf Dividenden an Privatpersonen. Für Solo-Unternehmer mit IT-Dienstleistungen (nicht Krypto-Handel) kann daneben der 1 %-Status als Individual Entrepreneur interessant sein.

Für krypto-nahe Unternehmenstätigkeiten existieren Strukturierungsoptionen über Sonderstatus: Qualifizierende IT-Tätigkeiten können unter Umständen den International Company Status nach Decree 619 nutzen (5 % KSt, 0 % Dividenden-Quellensteuer); für Aktivitäten wie Mining kommen Free Industrial Zones in Betracht. Ob eine konkrete Tätigkeit qualifiziert, ist immer eine Einzelfallprüfung — wir begleiten auf Wunsch eine verbindliche Vorabauskunft beim Revenue Service.

VASP-Registrierung: reguliert, aber liberal

Seit 2023 müssen Virtual Asset Service Provider — Exchanges, Custody-Anbieter, Transfer-Dienste — bei der National Bank of Georgia registriert sein. Das schafft Rechtssicherheit für gewerbliche Anbieter und Reputation gegenüber Banken und internationalen Partnern. Das Umfeld bleibt dabei deutlich liberaler als der EU-Rahmen. Privates Halten und Verkaufen benötigt keine Registrierung.

Bankenpraxis: Krypto-Herkunft dokumentieren

Bank of Georgia und TBC akzeptieren dokumentierte Krypto-Herkunft deutlich pragmatischer als die meisten EU-Banken. Pragmatisch heißt aber nicht ohne Prüfung — KYC und Mittelherkunftsnachweise sind Pflicht. Bereiten Sie vor:

  • Transaktionshistorie der Wallets bzw. Exchange-Auszüge,
  • Nachweis des ursprünglichen Erwerbs (Kaufbelege, Mining-/Staking-Dokumentation),
  • schlüssige Darstellung des Gesamtvermögensaufbaus.

Multiwährungskonten (GEL/USD/EUR/GBP) und eine Eröffnung per Vollmacht sind möglich — Details im Beitrag Bankkonto in Georgien.

Transparenz: CRS und CRS 2.0 ehrlich einordnen

Für Mandanten mit echtem Umzug gilt: CRS betrifft nur Konten von Personen, die in einem anderen Land steueransässig sind. Wer in Georgien ansässig ist und seine Konten dort führt, dessen georgische Konten werden nicht ins Ausland gemeldet — kein Trick, sondern die Folge einer echten Verlagerung des Lebensmittelpunkts. Wie das Territorialprinzip auch für Dividenden wirkt, lesen Sie unter Auslandseinkünfte steuerfrei in Georgien.

Häufige Fragen

FAQ

Ist der Verkauf von Bitcoin in Georgien wirklich steuerfrei?

Ja, für Privatpersonen: 0 % Einkommensteuer, da kein georgisches Quelleneinkommen vorliegt (NBG-Auslegung 2023), und keine Mehrwertsteuer. Voraussetzung ist die georgische Steuerresidenz; andernfalls greift das Steuerrecht Ihres Wohnsitzstaates.

Gilt die Steuerfreiheit auch für meine Firma?

Nein. Gesellschaften unterliegen dem Estland-Modell: 15 % Körperschaftsteuer bei Ausschüttung plus 5 % Dividenden-Quellensteuer. Nur die Thesaurierung bleibt steuerfrei.

Akzeptieren georgische Banken Geld aus Krypto-Verkäufen?

Bank of Georgia und TBC arbeiten mit dokumentierter Krypto-Herkunft pragmatischer als die meisten EU-Banken. KYC und Mittelherkunftsnachweise sind dennoch verpflichtend — ohne saubere Dokumentation kein Konto.

Werden meine georgischen Konten an mein Heimatland gemeldet?

Solange Sie im Ausland steueransässig sind: ja. Georgien tauscht seit 2024 Kontodaten im CRS aus; CRS 2.0 erfasst ab 2026 zusätzlich indirekte Krypto-Anlagen. Wer die Steuerresidenz nach Georgien verlagert und dort Konten führt, wird nicht ins Ausland gemeldet.

Brauche ich als privater Krypto-Halter eine VASP-Registrierung?

Nein. Die Registrierung bei der Nationalbank betrifft gewerbliche Dienstleister wie Exchanges, Custody- und Transfer-Anbieter — nicht das private Halten und Verkaufen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Anwendung auf Ihren Einzelfall erfordert individuelle Prüfung durch qualifizierte Berater. Beachten Sie: Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuerpflichtig ist, muss Auslandskonten und Auslandseinkünfte dort deklarieren.