US LLC & Georgien

US LLC Compliance-Checkliste: Alle Pflichten im Jahreslauf

US LLC Compliance-Checkliste 2026: Form 5472 + 1120, Fristen, Wyoming Annual Report, W-8BEN-E und BOI-Status — alle Pflichten im Jahreskalender.

US LLC Compliance-Jahreskalender — abstrakte Cover-Komposition mit Brand-Glow

Eine Wyoming LLC ist schnell gegründet — gehalten wird sie mit Compliance. Diese Checkliste führt alle Pflichten einer ausländisch gehaltenen Single-Member US LLC durch den Jahreslauf, Stand Mai 2026: von Form 5472 über den Wyoming Annual Report bis zum aktuellen BOI-Status. Wer die Fristen kennt, hat keinen Stress — wer sie verpasst, riskiert fünfstellige Strafen.

Einmalig bei der Gründung

  • EIN beim IRS beantragen
  • Registered Agent in Wyoming bestellen
  • W-8BEN-E für Banken und Zahlungsdienstleister ausstellen
  • Buchführung nach § 1.6038A-3 aufsetzen (Belege, Verträge, Transaktionen mit dem Eigentümer)
  • Banking einrichten (Mercury, Relay, Wise — remote eröffenbar)

Die Buchführungspflicht wird oft unterschätzt: § 1.6038A-3 verlangt Aufzeichnungen, aus denen sich alle meldepflichtigen Transaktionen zwischen LLC und ausländischem Eigentümer nachvollziehen lassen — sie sind die Grundlage für das jährliche Form 5472.

Jährlich gegenüber dem IRS

  • Form 5472 + Pro-forma-1120 bis zum 15. April einreichen
  • Einreichung nur per Fax oder Post an das IRS-Center Ogden — keine E-Filing-Option
  • Bei Bedarf: Fristverlängerung mit Form 7004 (vor dem 15. April stellen)
  • W-8BEN-E aktuell halten (Gültigkeit prüfen, bei Änderungen neu ausstellen)
  • Wyoming Annual Report einreichen (ca. $62–150/Jahr)
  • Registered Agent verlängern
  • BOI/FinCEN-Meldung: inländische US-LLCs aktuell befreit — Rechtslage beobachten

Zum BOI-Status: Nach der FinCEN Interim Final Rule vom März 2025 sind inländische US-Gesellschaften — auch ausländisch gehaltene Wyoming LLCs — von der BOI-Meldepflicht des Corporate Transparency Act befreit; nur im Ausland gegründete, in den USA registrierte Gesellschaften melden noch. Stand Mai 2026 heißt das: keine Meldung nötig, aber die Rechtslage gehört auf die Beobachtungsliste.

Der Jahreskalender

  1. Q1

    Unterlagen sammeln

    Transaktionen zwischen LLC und Eigentümer zusammenstellen — die Datengrundlage für Form 5472 nach § 1.6038A-3.

  2. vor 15.4.

    Verlängerung prüfen

    Reicht die Zeit nicht: Form 7004 stellen — die Verlängerung muss vor Ablauf der Frist beantragt werden.

  3. 15.4.

    Form 5472 + Pro-forma-1120

    Frist für die Jahresmeldung. Versand ausschließlich per Fax oder Post an das IRS-Center Ogden.

  4. jährlich

    Wyoming Annual Report + Registered Agent

    Report einreichen (ca. $62–150) und den Registered Agent verlängern — sonst verliert die LLC ihren Good Standing.

  5. laufend

    W-8BEN-E und BOI-Status

    W-8BEN-E bei Banken und Zahlungsdienstleistern aktuell halten; FinCEN/BOI-Rechtslage beobachten.

Praxishinweis: Versand und Beglaubigungen

Originale und Apostillen gehören ausschließlich in eine Express-Kuriersendung (UPS, FedEx oder DHL Express) — niemals in die reguläre Post: Das Verlustrisiko ist hoch, die Laufzeiten sind unkalkulierbar. Beglaubigungen für die US-Struktur laufen bei uns über einen Remote-Online-Notarization-Service vollständig online, ohne lokalen Notartermin — Details: Apostille und Remote-Notar. Grundlagen zur Struktur: US LLC + Georgien; wer die LLC nicht selbst operativ führt: Die Holding-Direktor-Struktur.

Häufige Fragen

Muss meine LLC Form 5472 auch ohne US-Steuerschuld einreichen?

Ja. Die Meldepflicht besteht unabhängig von einer Steuerschuld: Form 5472 mit Pro-forma-1120 ist bis zum 15. April einzureichen — per Fax oder Post an das IRS-Center Ogden. Die Strafe für Nichtabgabe beträgt $25.000 pro Formular und Jahr.

Kann ich die Frist am 15. April verlängern?

Ja, mit Form 7004 — der Antrag muss aber vor Ablauf der Frist gestellt werden. Die Verlängerung verschiebt die Abgabe, nicht die Pflicht zur ordentlichen Buchführung nach § 1.6038A-3.

Muss meine Wyoming LLC eine BOI-Meldung bei FinCEN abgeben?

Stand Mai 2026: nein. Die FinCEN Interim Final Rule vom März 2025 befreit inländische US-Gesellschaften — auch ausländisch gehaltene Wyoming LLCs — von der BOI-Meldepflicht. Wir monitoren die Rechtslage, da sie sich ändern kann.

Muss ich für das US-LLC-Konto einen FBAR abgeben?

Das hängt daran, ob Sie US-Person sind. Für US-Staatsbürger und Green-Card-Inhaber im Ausland ist das US-Konto der eigenen LLC kein Auslandskonto — darauf entfällt der FBAR. Die eigenen Konten im Wohnsitzland sind dagegen sehr wohl meldepflichtig, sobald die Schwelle überschritten ist. Für Nicht-US-Personen entfällt der FBAR vollständig; für sie stellt sich stattdessen die Frage nach effectively connected income und nach einer Betriebsstätte im Wohnsitzstaat.

Wird meine US-LLC im Wohnsitzland als dortige Gesellschaft behandelt?

Häufig ja, und das ist der teuerste übersehene Punkt. Viele Staaten knüpfen die Körperschaftsteuerpflicht an den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung, nicht an das Gründungsregister. Wer eine Wyoming-LLC vom Wohnzimmer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz aus führt, riskiert, dass sie dort als steuerpflichtige Gesellschaft behandelt wird — mit voller Besteuerung und ohne den erhofften Vorteil. Die Struktur trägt erst, wenn die Geschäftsleitung tatsächlich dort sitzt, wo sie sitzen soll.

Was kostet die laufende Compliance in Wyoming?

Der Annual Report liegt bei ca. $62–150 pro Jahr, dazu kommt die Gebühr für den Registered Agent. Der eigentliche Aufwand steckt in der IRS-Meldung: Datensammlung, Formularerstellung und der fristgerechte Versand nach Ogden.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuerpflichtig ist, muss ausländische Einkünfte und Beteiligungen dort erklären — binden Sie immer einen Steuerberater in Ihrem Heimatland ein. Stand: Mai 2026, Änderungen der Rechtslage vorbehalten.

Quellen

Jede rechtliche Aussage in diesem Beitrag ist unten mit ihrer Primärquelle belegt.

  1. IRS — Instructions for Form 5472 — Frist, Einreichungsweg und Strafe
  2. IRS — About Form 5472 — Rechtsgrundlage §§ 6038A, 6038C IRC