Strukturen in Georgien

Georgien: 1 % Steuer mit Small Business Status 2026

1 % Steuer in Georgien: Wie Freelancer den Small Business Status nutzen — neue Regeln seit Anfang März 2026, Fallstricke und Registrierung.

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Die 1 % Steuer in Georgien ist einer der niedrigsten regulären Steuersätze für Selbständige weltweit — kein Sonderdeal, sondern geltendes Steuerrecht. Freelancer registrieren sich als Individual Entrepreneur (I/E) und beantragen den Small Business Status (SBS): 1 % Einkommensteuer auf den Umsatz bis 500.000 GEL pro Jahr. Stand April 2026 gelten dabei neue Verfahrensregeln, die Sie vor dem Antrag kennen sollten.

1 % Steuer auf den Umsatz bis 500.000 GEL/Jahr
3 % auf den gesamten Umsatz ab dem Überschreitungsmonat bis Jahresende
sofort Statuswirkung am Antragstag seit Anfang März 2026

So funktioniert das 1-%-Modell

Der Small Business Status ist ein Sonderregime für natürliche Personen, die als Individual Entrepreneur registriert sind:

Micro Business Small Business Status Standard
Steuersatz 0 % 1 % vom Umsatz 20 %
Umsatzgrenze 30.000 GEL/Jahr 500.000 GEL/Jahr
Mitarbeiter erlaubt
Besonderheit 15-Tage-Wechselfrist bei Überschreitung monatliche Erklärung Pflicht gilt auch bei Umqualifizierung

Wichtig: Besteuert wird der Umsatz, nicht der Gewinn. Bei hohen Kostenquoten kann das Standardregime im Einzelfall günstiger sein — für typische Freelancer mit geringen Betriebsausgaben ist das 1-%-Modell fast immer die bessere Wahl. Wer die 500.000-GEL-Grenze überschreitet, zahlt ab dem Monat der Überschreitung bis zum Jahresende 3 % — und zwar auf den gesamten weiteren Umsatz, nicht nur auf den übersteigenden Teil. Der Status geht erst verloren, wenn die Grenze in zwei Kalenderjahren gerissen wird — in jedem davon; das oft zitierte „aufeinanderfolgend“ steht in Art. 89 Abs. 2 Buchst. a nicht. Beim Micro Business Status gilt: Nach Überschreiten der 30.000-GEL-Grenze muss binnen 15 Kalendertagen auf den SBS gewechselt werden — sonst werden 20 % auf den gesamten Umsatz fällig.

Der SBS steht unabhängig von der Steuerresidenz offen — auch Nicht-Residenten können ihn nutzen. Wer weiterhin in Deutschland oder Österreich ansässig ist, muss das Doppelbesteuerungsrisiko im Wohnsitzstaat prüfen. Details zur Ansässigkeit: Steuerresidenz in Georgien.

Neu seit Anfang März 2026: drei Regeländerungen

Rechtsgrundlage ist der Erlass Nr. 38 des Finanzministers vom 5. Februar 2026, veröffentlicht am 6. Februar 2026, der die Durchführungsanweisung zum Erlass Nr. 999 vom 31. Dezember 2010 über die Anwendung der besonderen Besteuerungsregime ändert. Er erscheint auf matsne.gov.ge als jüngste konsolidierte Fassung dieses Erlasses. Ein Kalenderdatum nennt er nicht: Er tritt „am 30. Tag nach der Veröffentlichung“ in Kraft, was je nach Zählweise auf den 7. oder 8. März 2026 führt. Die vielerorts zu lesende Angabe „seit dem 7. März 2026“ ist deshalb eine Rechnung, kein Zitat.

  1. Sofortige Aktivierung

    Der Status wird am Tag der Antragstellung wirksam — bisher erst ab dem Folgemonat. Die Pflichten beginnen damit ebenfalls sofort.

  2. Monatliche Erklärung auch bei Null-Umsatz

    Die monatliche Steuererklärung ist jetzt Pflicht, selbst wenn kein Umsatz anfiel. Die Nichtabgabe gilt als Steuervergehen.

  3. Sperre nach Statusentzug

    Wird der Status entzogen, ist ein Neuantrag erst ab dem Steuerjahr nach dem Jahr des Entzugs möglich. Die Regel in Art. 12 Abs. 6 der Durchführungsanweisung gilt für JEDEN Entzugsgrund — eine Ausnahme für das Überschreiten der Umsatzschwelle enthält sie nicht.

Erlaubte und ausgeschlossene Tätigkeiten

Nicht jede Tätigkeit qualifiziert: Dekret #415 schließt bestimmte Geschäftsmodelle aus — prominent darunter Beratung/Consulting.

  • IT- und Softwareentwicklung
  • Design und Grafik
  • Texterstellung
  • Marketing-Dienstleistungen (Ausführung)
  • E-Commerce-Dienstleistungen
  • Beratung/Consulting
  • bestimmte lizenzpflichtige Tätigkeiten

Die Abgrenzung zwischen „Marketing-Ausführung“ (erlaubt) und „Marketing-Beratung“ (ausgeschlossen) ist in der Praxis entscheidend und sollte vor der Registrierung sauber geklärt werden — inklusive Tätigkeitscodes und Vertragsformulierungen.

Kundenmix: echte Selbständigkeit dokumentieren

Der Revenue Service prüft die Substanz der Tätigkeit, nicht den Vertragstitel (GAAR, Art. 73.9 des georgischen Steuergesetzbuchs). Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen nie unter das 1-%-Regime — sie werden immer mit 20 % besteuert. Dieses Umqualifizierungsrisiko zielt auf verdeckte Anstellungsverhältnisse, nicht auf echtes Unternehmertum: Wer mehrere Kunden in ausgewogenem Verhältnis bedient, hat hier kein Problem.

Als Faustregel gilt: kein einzelner Kunde über 85 % des Umsatzes — ohnehin betriebswirtschaftliche Best Practice gegen Klumpenrisiken. Kritisch sind die klassischen Indizien eines Arbeitsverhältnisses: ein dominanter Einzelkunde, bezahlter Urlaub, gestellte Ausrüstung oder Krankenversicherung durch den Kunden. Der Revenue Service setzt dafür einen Fragebogen mit bis zu 40 Fragen ein; bei Umqualifizierung drohen 20 % Steuer rückwirkend, Strafen bis 50 % und Zinsen (Verjährung: 3 Jahre).

Mehrwertsteuer: für Export-Freelancer meist irrelevant

Die MwSt-Registrierung wird ab 100.000 GEL Umsatz in 12 Monaten Pflicht — die Schwelle zählt aber nur georgisch steuerbare Umsätze. Exportdienstleistungen an Kunden außerhalb Georgiens sind nicht georgisch mehrwertsteuerbar und gehen gar nicht erst in die Schwelle ein: Freelancer mit reinen Auslandskunden bleiben in der Regel MwSt-frei, Sonderfälle mit georgischem Leistungsort vorbehalten. Solche Export-Freelancer brauchen seit 2026 auch keine lokale Arbeitserlaubnis — Details: Digitale Nomaden in Georgien. Für passive Auslandseinkünfte gilt zusätzlich das Territorialprinzip: Steuerfreie Auslandseinkünfte.

Registrierung: der Ablauf

  1. Vorprüfung

    Tätigkeitsprofil gegen Dekret #415 prüfen, Scheinselbständigkeits-Check.

  2. I/E-Registrierung

    Beim Public Service Hall inklusive Steuernummer.

  3. SBS-Antrag

    Beim Revenue Service — mit sofortiger Wirkung am Antragstag.

  4. Laufende Compliance

    Monatliche Erklärungen (auch bei Null-Umsatz), Überwachung der 500.000-GEL- und der MwSt-Schwelle.

Preise: Die Registrierung beginnt bei 690 EUR — als Einzelunternehmer wie als LLC, die Behördengebühr ist in jeder Stufe enthalten. Die laufende Buchhaltung für Einzelunternehmer startet bei 250 GEL im Monat (rund 90 EUR), einschließlich der monatlichen Erklärungen und des Jahresabschlusses. Alle Stufen und Zusatzleistungen einzeln aufgeschlüsselt stehen in Was eine Georgien-Gründung wirklich kostet. Zum Konto: Bankkonto in Georgien; für US-LLC-Strukturen: US LLC + Georgien. Wann statt des Einzelunternehmers die LLC die richtige Rechtsform ist — und warum das der Reisekalender entscheidet, nicht der Steuersatz: I/E oder LLC: Wem der Umsatz steuerlich gehört.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer mit Small Business Status?

1 % auf den Umsatz bis 500.000 GEL Jahresumsatz. Wird die Grenze überschritten, gelten ab Beginn dieses Monats bis zum Jahresende 3 % auf den gesamten weiteren Umsatz — nicht nur auf den übersteigenden Teil. Besteuert wird der Umsatz, nicht der Gewinn.

Was ändert sich am SBS seit Anfang März 2026?

Drei Punkte, und einer davon wird meist zu stark formuliert. Der Status wird am Tag der Antragstellung wirksam statt zum Folgemonat. Nach einem Statusentzug ist ein Neuantrag erst ab dem folgenden Steuerjahr möglich — und zwar nach jedem Entzugsgrund, ohne Ausnahme für das Überschreiten der Umsatzschwelle. Bei der monatlichen Erklärung hat sich dagegen nicht die Pflicht geändert: Die besteht seit 2018 aus Art. 93 Abs. 1¹ des Steuerkodex und galt auch in umsatzlosen Monaten. Geändert hat sich die Folge des Unterlassens — es gilt nicht mehr als abgegebene Nullmeldung. Rechtsgrundlage ist der Erlass Nr. 38 des Finanzministers vom 5. Februar 2026 zum Erlass Nr. 999.

Kann ich als Berater den 1-%-Status nutzen?

Nein. Beratung/Consulting gehört nach Dekret #415 zu den ausgeschlossenen Tätigkeiten. Erlaubt sind u. a. IT-/Softwareentwicklung, Design, Texterstellung, Marketing-Ausführung und E-Commerce-Dienstleistungen.

Muss ich für den 1-%-Status in Georgien steuerlich ansässig sein?

Nein, der SBS gilt unabhängig von der Steuerresidenz. Ohne georgische Ansässigkeit besteht aber ein Doppelbesteuerungsrisiko im Wohnsitzstaat — die Einkünfte sind dort in der Regel zu deklarieren.

Wann wird ein Freelancer als scheinselbständig umqualifiziert?

Wenn die Substanz auf ein verdecktes Arbeitsverhältnis hindeutet: ein Kunde mit über 85 % des Umsatzes, bezahlter Urlaub, gestellte Ausrüstung oder Krankenversicherung durch den Kunden. Folge: 20 % Steuer rückwirkend, Strafen bis 50 % plus Zinsen, Verjährung 3 Jahre.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuerpflichtig ist, muss ausländische Einkünfte dort erklären — binden Sie für Wegzug und laufende Pflichten immer einen Steuerberater in Ihrem Heimatland ein. Stand: Juli 2026, Änderungen der Rechtslage vorbehalten.

Quellen

Jede rechtliche Aussage in diesem Beitrag ist unten mit ihrer Primärquelle belegt.

  1. Steuerkodex Georgiens, Art. 88 (Small Business Status) und Art. 89 — georgische Urfassung mit Versionsauswahl
  2. Revenue Service Georgia — Registrierung und Statusverwaltung