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CRS und Georgien — was die Heimat-Steuerbehörde sieht (und was nicht)

Georgien hat den CRS 2023 umgesetzt — seit 2024 läuft der automatische Austausch. Was bedeutet das praktisch für Ihre Steuererklärung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz?

Aktualisiert am 27. Juli 2026

CRS und Georgien — abstrakte Cover-Komposition mit Brand-Glow und Compliance-Indikator

CRS — der Common Reporting Standard der OECD — ist die globale Schwester von FATCA und sorgt seit 2017 für automatischen Steuerinformationsaustausch zwischen über 110 Staaten. Georgien hat den Standard 2023 umgesetzt; der erste automatische Austausch lief im September 2024 — seither jährlich. Was heißt das praktisch?

Was CRS macht — kurz

Jede georgische Bank meldet einmal im Jahr (an den Revenue Service bis zum 30. Juni; der Austausch mit den Partnerstaaten läuft im September-Zyklus):

  • Konto-Existenz (IBAN, Eröffnungsdatum)
  • Saldo zum 31.12. des Vorjahres
  • Bruttoerträge des Jahres (Zinsen, Dividenden, sonstige Erträge)
  • Konto-Inhaber-Daten inkl. Steuer-Identifikationsnummer

Diese Daten gehen an die georgische Revenue Service, die sie automatisch an die Steuerbehörde des Steuerwohnsitz-Staates weiterleitet — also bei einem deutschen Wohnsitz an das Bundeszentralamt für Steuern.

Was CRS NICHT macht

  • Keine Einzeltransaktions-Übermittlung

    Die Heimatfinanz bekommt KEINE Liste Ihrer einzelnen Überweisungen. Nur Salden + Aggregate.

  • Keine Drittparteien-Zugang

    Inkasso-Anwälte, Privatdetektive, Auskunfteien sehen nichts. Es ist ein staatlicher Datenfluss, kein offenes Register.

  • Keine automatische Strafverfolgung

    Eine CRS-Meldung allein löst kein Verfahren aus. Erst wenn das Aggregat zur Steuererklärung nicht passt, prüft das Finanzamt nach.

  • Keine Echtzeitsicht

    CRS-Daten sind ~12 Monate alt, wenn die Heimatfinanz sie verarbeitet. Live-Überwachung gibt es nicht.

Praktische Konsequenz

Wie deklarieren

Für DE-Steuerpflichtige mit GE-Konto/-LLC:

  1. Anlage AUS der ESt-Erklärung — ausländische Einkünfte, Zeile zu Georgien
  2. DBA-Anrechnung der in Georgien gezahlten 1 % bzw. 15 % auf die deutsche Steuerlast
  3. AStG-Check: Die Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG) greift erst bei beherrschender Beteiligung (> 50 %) mit Passiveinkünften und Niedrigbesteuerung; die 1 %-Schwelle betrifft die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) beim Wohnsitzwechsel — wir liefern die nötigen Bescheinigungen

Wenn Sie als Mandant bei uns sind: wir generieren die anrechnungsfähigen Bescheinigungen jährlich automatisch und schicken sie zum 31.3. an Ihren deutschen Steuerberater.

CRS 2.0 — und der eigentliche Hebel

Seit dem 1.1.2026 erweitert CRS 2.0 den Standard um E-Geld-Produkte, CBDCs und indirekte Krypto-Anlagen. Die Transparenz nimmt also weiter zu — nicht ab.

Und noch etwas ist wichtig: CRS meldet Konten von Personen, die in einem anderen Land steueransässig sind. Wer seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich nach Georgien verlegt und dort steueransässig wird, dessen georgische Konten werden nicht ins Ausland gemeldet — nicht durch Tricks, sondern weil es keinen ausländischen Meldeempfänger mehr gibt. Bis dahin gilt: korrekt deklarieren.

Fazit

CRS ist kein “Steuerparadies-Killer” — es ist ein Transparenz-Mechanismus, der genau das erzwingt, was wir unseren Mandanten ohnehin empfehlen: rechtssauber strukturieren, korrekt deklarieren, niedrigere Sätze legal nutzen.

Wer mit CRS leben kann, kann mit Georgien leben. Wer nicht, sollte nicht in diese Richtung denken.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt dieselbe Systematik für Kryptowerte: DAC8 verpflichtet Börsen, Broker und Wallet-Anbieter zur Meldung an die Finanzbehörden — nachzulesen in DAC8: Seit 1. Januar 2026 meldet die Börse mit.

Quellen

Jede rechtliche Aussage in diesem Beitrag ist unten mit ihrer Primärquelle belegt.

  1. Revenue Service Georgia — zuständige Behörde für den automatischen Informationsaustausch