Premium-Gründung: Sonderstatus oder komplexe Gestaltung
Zwei Wege jenseits der Standard-LLC. Der eine senkt den Steuersatz über einen Sonderstatus und führt den Antrag bis zur Erteilung. Der andere setzt einen Sachverhalt um, für den eine Standardgründung zu grob ist — mehrere Gesellschafter, mehrere Staaten, Krypto-Zuflüsse, Verrechnungspreise.
Für die meisten Gründungen ist die Standard-LLC mit estnischem Modell die richtige Wahl. Zwei Gründe sprechen dagegen — und sie sind verschieden. Entweder ist der Steuersatz das Thema: Dann führt der Weg über einen Sonderstatus, und die Arbeit steckt im Antrag. Oder der Sachverhalt ist das Thema: mehrere Gesellschafter, mehrere Staaten, Krypto-Zuflüsse, ein fester Starttermin. Dann senkt kein Status irgendetwas, und die Arbeit steckt darin, die Struktur so aufzusetzen und zu belegen, dass sie in beiden Ländern hält.
Zwei Pakete, ein Einstiegspreis
Beide Pakete beginnen bei 9.990 EUR, und das ist kein Zufall: Der Aufwand ist vergleichbar, er fällt nur an anderer Stelle an. Was sie unterscheidet, ist nicht der Umfang, sondern die Frage, die sie beantworten.
| Kriterium | Sondersteuerstatus | Komplexe Sachverhalte |
|---|---|---|
| Woran es sonst scheitert | Am Steuersatz — die Standard-LLC besteuert Ihr Modell höher als nötig | Am Sachverhalt — die Standardgründung bildet ihn schlicht nicht ab |
| Typischer Fall | Team in Georgien, IT-Export, Handel oder Produktion | Mehrere Gesellschafter, mehrere Staaten, Krypto-Zuflüsse, Fixtermin |
| Kern der Arbeit | Eignungsprüfung, Substanzaufbau, Statusantrag | Sachverhaltsaufnahme, Abgrenzung, Satzung, Dokumentation |
| Ergebnis | Ein schriftlich erteilter Status und ein Satz zwischen 0 und 5 % | Eine Struktur, die sich gegenüber zwei Steuerbehörden belegen lässt |
| Gegenüber | Revenue Service bzw. Zonenverwaltung | Revenue Service, Bank im KYC, ggf. Nationalbank |
| Was es nicht leistet Beides zusammen ist möglich — siehe unten | Löst keine Verflechtung im Ausland auf | Senkt für sich genommen keinen Steuersatz |
| Einstiegspreis | ab 9.990 EUR | ab 9.990 EUR |
Beides zusammen kommt vor. Ein Team in Georgien und zwei Gesellschafter in zwei Ländern schließen sich nicht aus. In diesem Fall addieren wir die Pakete nicht: Die Gestaltung läuft im zweiten Paket, der Statusantrag wird als Modul ergänzt, und die Gesamtkalkulation bekommen Sie vor der Beauftragung schriftlich.
Paket 1: Sondersteuerstatus
Georgien kennt neben der Standard-LLC drei Sonderregime. Sie unterscheiden sich nicht nur im Steuersatz, sondern vor allem in dem, was sie an Substanz und Vorerfahrung verlangen:
| Free Industrial Zone | International Company | Virtual Zone (IT) | Standard-LLC | |
|---|---|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 0 % innerhalb der Zone | 5 % | 0 % auf ausländische IT-Umsätze | 15 % nur bei Ausschüttung |
| Dividenden-Quellensteuer | 0 % | 0 % | 5 % | 5 % |
| Lohnsteuer (Mitarbeiter) regulär = 20 % | regulär | 5 % | 20 % | 20 % |
| Property Tax | 0 % | 0 % | regulär | regulär |
| Tätigkeitsfokus | Handel, Produktion, Lagerhaltung in der Zone | IT & Maritime (Decree 619) | Softwareentwicklung/-wartung für das Ausland | beliebig |
| Zugangsvoraussetzung | Präsenz in der Zone (Miete/Fläche) | 2 Jahre einschlägige Erfahrung; max. 2 % nicht-qualifizierte Einnahmen | VZP-Zertifikat | Gründung genügt |
| Substanzanforderung | Zonenpräsenz zwingend | echte Substanz und Mitarbeiter zwingend | steigend — lokale Entwicklung zunehmend verlangt | keine besonderen |
International Company Status ist in der Praxis das robusteste Regime, sobald Sie ein Team beschäftigen: 5 % Körperschaftsteuer, 0 % Dividenden-Quellensteuer und vor allem 5 % statt 20 % Lohnsteuer auf Gehälter. Bei einer Lohnsumme von 100.000 EUR im Jahr sind das rund 15.000 EUR Unterschied — das Paket trägt sich damit im ersten Jahr.
Virtual Zone ist die richtige Wahl für kleine, rein exportierende Entwicklerteams ohne nennenswerte lokale Lohnsumme. Free Industrial Zone rechnet sich, wenn physische Ware bewegt wird — Handel, Produktion, Lagerhaltung.
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Eignungsprüfung (2 Wochen)
Wir prüfen Tätigkeit, Umsatzstruktur, geplante Lohnsumme und Vorerfahrung gegen alle drei Regime — und sagen Ihnen ehrlich, wenn keines davon trägt.
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Gründung und Substanzaufbau
Registrierung der Gesellschaft in der Public Service Hall, parallel Aufbau der Substanz: Räume, lokale Geschäftsführung, erste Anstellungen.
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Statusantrag
Einreichung beim Revenue Service bzw. bei der Zonenverwaltung, inklusive Nachweisen der Vorerfahrung und Abgrenzung qualifizierter Einnahmen.
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Erteilung und Betriebsaufnahme
Nach Erteilung richten wir Buchhaltung und Lohnabrechnung auf das Regime aus — Sie arbeiten ab dem ersten Monat unter dem reduzierten Steuersatz.
Paket 2: Komplexe Sachverhalte
Manche Vorhaben scheitern nicht am Steuersatz. Sie scheitern daran, dass eine Standardgründung sie gar nicht abbildet — weil mehrere Gesellschafter beteiligt sind, weil das Geld aus Kryptowerten kommt, weil zwei oder drei Staaten mitreden oder weil ein Termin feststeht, an dem die Gesellschaft existieren muss. In diesen Fällen gibt es keinen Status zu beantragen. Es gibt einen Sachverhalt aufzunehmen, abzugrenzen und zu belegen.
Dieses Paket ist dafür gemacht. Es senkt keinen Steuersatz und verspricht das auch nicht. Was es liefert, ist eine Struktur, die zwei Prüfungen standhält: der georgischen und der im Wohnsitzstaat Ihrer Gesellschafter.
- Mehr als ein Gesellschafter — besonders bei hälftiger Beteiligung Die Satzung entscheidet, was bei Uneinigkeit passiert. Eine Regelung, die die Anteilsübertragung beschränkt, ist später nur mit Zustimmung jedes betroffenen Gesellschafters zu ändern.
- Zuflüsse aus Kryptowerten Steuerlich in Georgien unkritisch, bankseitig die häufigste Ablehnungsursache. Über die Kontoeröffnung entscheidet die Herkunftskette, nicht der Betrag.
- Gesellschafter, Geschäftsführung oder Kunden in mehr als einem Staat Ansässigkeit und Betriebsstätte werden damit zur Vorfrage — und sie stellt sich in jedem beteiligten Staat, nicht nur in Georgien.
- Geschäfte zwischen Ihren eigenen Gesellschaften Ab hier gilt der Fremdvergleich nach Art. 126 bis 129 Steuerkodex, unabhängig von der Höhe. Eine Schwelle hat erst die jährliche Meldung.
- Ein Starttermin, der bereits feststeht Hängt ein Datum an einem Vertrag, einem Closing oder einer Frist, ändert das die Reihenfolge der Arbeitsschritte — Vollmacht und Apostille rücken nach vorn.
- Eine Umstrukturierung, die später kommen soll Holding, Anteilsübertragung, Zuzug weiterer Gesellschafter. Was in zwei Jahren möglich sein soll, gehört in die Satzung von heute.
Eines dieser Merkmale genügt. Treffen mehrere zu, ist die Reihenfolge der Entscheidungen wichtiger als jede einzelne davon — und genau die planen wir zuerst.
Krypto-Zuflüsse: die Steuer ist der einfache Teil
Der Gewinn einer Privatperson aus Kryptowerten unterliegt in Georgien keiner Einkommensteuer, und der Tausch ist nicht umsatzsteuerbar. Für die Gesellschaft gilt das nicht — dort greift das estnische Modell mit 15 % Körperschaftsteuer bei Ausschüttung und 5 % Dividenden-Quellensteuer. Das ist die einfache Hälfte, und sie steht ausführlich im Beitrag Krypto in Georgien.
Die schwierige Hälfte ist die Bank. Bank of Georgia und TBC arbeiten mit dokumentierter Krypto-Herkunft pragmatischer als die meisten EU-Institute, aber KYC und Mittelherkunftsnachweis sind verpflichtend: Erwerb, Verwahrung, Veräußerung müssen als lückenlose Kette vorliegen. Wer diese Kette erst nach der ersten Rückfrage rekonstruiert, verhandelt bereits aus der Defensive. Wir bauen sie vor der Kontoeröffnung auf.
Dazu kommt eine Abgrenzung, die vor die Gründung gehört und nicht dahinter: Wer gewerblich mit Kryptowerten umgeht — Tausch, Verwahrung oder Transfer für Dritte —, fällt unter die Aufsicht der Nationalbank und braucht eine VASP-Registrierung. Das private Halten und Verkaufen nicht. Und die Reihenfolge zwischen Wegzug und Verkauf entscheidet darüber, welcher Staat den Gewinn überhaupt greift; das ist der Gegenstand von Krypto-Cash-out in Georgien.
Mehrere Gesellschafter: was Sie jetzt nicht regeln, regeln Sie nie allein
Eine georgische LLC lässt sich zu zweit, zu dritt oder in jeder anderen Aufteilung gründen; eine Mindestbeteiligung kennt das Gesetz nicht, und ein gesetzliches Vorkaufsrecht an bestehenden Anteilen ebenso wenig. Übertragen ist also leicht — und genau darin liegt die Frage, die vor die Registrierung gehört.
Denn Beschränken ist schwer. Ein Beschluss, der die Anteilsübertragung beschränkt, verbietet oder von Zustimmung abhängig macht, ergeht nach dem Unternehmergesetz nur mit Zustimmung jedes Gesellschafters, den die Beschränkung betrifft. Eine Mehrheit genügt nicht. Was Sie bei der Gründung offen lassen, ist später nur noch einstimmig zu schließen — und Einstimmigkeit ist das Erste, was in einem Zerwürfnis fehlt. Bei hälftiger Beteiligung fällt beides zusammen: Jeder Gesellschafter kann jeden Beschluss blockieren, und die Regelung, die das auflösen würde, hätte in die Satzung gehört.
Wir setzen die Satzung deshalb mit Blick auf den Streitfall auf, nicht auf den Normalfall — und planen die Anteilsverhältnisse gegen das, was Sie später vorhaben. Die registerrechtlichen Einzelheiten stehen im Beitrag Anteilsübertragung in der georgischen LLC.
Mehrere Staaten: entscheidend ist, wo geleitet wird
Sobald Gesellschafter, Geschäftsführung und Kunden nicht im selben Land sitzen, stehen zwei Fragen vor allen anderen: Wo ist die Gesellschaft ansässig, und wo begründet sie eine Betriebsstätte? Beide beantworten sich nicht nach dem Wohnsitz des Gesellschafters, sondern danach, wo tatsächlich geleitet und wo abgeschlossen wird. Die Abgrenzung gehört vor die Gründung — im Nachhinein ist sie eine Verteidigung, vorher eine Entscheidung. Der Beitrag Holding & Direktor-Struktur führt das im Einzelnen aus.
Dazu kommt die Transparenzseite. Georgien tauscht seit 2024 Kontodaten im gemeinsamen Meldestandard aus; wer im Ausland steuerlich ansässig bleibt und in Georgien Konten führt, wird dorthin gemeldet. Das ist kein Argument gegen die Struktur — es ist ein Argument dafür, sie so zu bauen, dass die Meldung nichts zutage fördert, was nicht ohnehin erklärt ist.
Verrechnungspreise: 30 Tage nach dem Brief ist zu spät
Sobald Ihre georgische Gesellschaft Geschäfte mit einem verbundenen ausländischen Unternehmen macht, gilt der Fremdvergleich nach Art. 126 bis 129 des Steuerkodex. Verbunden ist, wer mehr als 50 Prozent hält — oder wer die unternehmerischen Entscheidungen tatsächlich kontrolliert, und dieses zweite Merkmal kommt ohne jede Beteiligungsquote aus. Rein georgische Geschäfte fallen nicht darunter.
Zwei Pflichten sind dabei zu trennen, und ihre Verwechslung ist der häufigste Fehler:
| Pflicht | Jährliche Meldung | Dokumentation |
|---|---|---|
| Wann | Mit dem Berichtszeitraum März, Anlage 4 zur Erklärung | Nur auf schriftliche Aufforderung der Revenue Service |
| Schwelle | Kontrollierte Auslandsoperationen des Vorjahres über 500.000 Lari | Keine — der Fremdvergleich gilt ab dem ersten Geschäft |
| Frist | Fester Termin im Jahresturnus | 30 Kalendertage ab Zugang der Aufforderung |
| Sprache | Georgisch | Georgisch oder Englisch — eine verlangte Übersetzung zahlt das georgische Unternehmen |
Der zweite Punkt ist der, an dem Strukturen kippen. Eine Verrechnungspreisdokumentation ist eine Funktionsanalyse, eine Vergleichsdatenauswertung und eine Methodenbegründung — und die entsteht nicht in 30 Kalendertagen neben dem laufenden Geschäft. Deshalb legen wir sie beim Aufsetzen der Struktur an und schreiben sie fort, statt sie im Ernstfall zu erfinden. Die Einzelheiten stehen im Beitrag Verrechnungspreise in Georgien.
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Sachverhaltsaufnahme (1–2 Wochen)
Alle Beteiligten, alle berührten Staaten, alle Zuflussquellen und der geplante Endzustand — schriftlich. Am Ende steht die Reihenfolge der Entscheidungen, nicht nur ihre Liste.
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Strukturentwurf und Abstimmung
Satzung, Anteils- und Stimmverhältnisse, Abgrenzung von Ansässigkeit und Betriebsstätte, Verrechnungspreismethode. Den Entwurf stimmen wir mit Ihrem Berater im Wohnsitzstaat ab, bevor etwas eingetragen wird.
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Gründung zum Zieltermin
Rückwärts geplant ab Ihrem Datum: Vollmacht und Apostille oder Online-Notar, Registrierung in der Public Service Hall, Kontoeröffnung mit vorbereiteter Herkunftsdokumentation.
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Dokumentation und laufender Betrieb
Verrechnungspreisakte angelegt und fortgeschrieben, Buchhaltung auf den Sachverhalt eingerichtet, Meldekalender mit allen Fristen — und ein fester Ansprechpartner für die Rückfragen, die kommen.
Die beiden Pakete im Detail
Premium-Gründung — zwei Pakete
Wählen Sie das Paket, das zu Ihrer Ausgangslage passt. Beide beginnen bei 9.990 EUR — der Endpreis steht nach der kostenfreien Vorprüfung fest.
Ihre Ausgangslage
Häufige Fragen zur Premium-Gründung
Woran erkenne ich, welches der beiden Pakete ich brauche?
An der Frage, woran Ihr Vorhaben scheitern könnte. Ist der Steuersatz der Punkt — Sie beschäftigen ein Team in Georgien oder exportieren IT-Leistungen —, dann geht es um einen Sonderstatus, und das erste Paket führt den Antrag. Ist die Struktur der Punkt — mehrere Gesellschafter, mehrere Staaten, Krypto-Zuflüsse, ein fester Starttermin —, dann hilft kein Status, sondern eine saubere Abgrenzung und ihre Dokumentation; dafür ist das zweite Paket gemacht. Beides zusammen kommt vor: Dann läuft die Gestaltung im zweiten Paket, und der Statusantrag wird als Modul ergänzt, statt beide Pakete zu addieren. Welcher Fall bei Ihnen vorliegt, sagen wir Ihnen in der Vorprüfung — bevor Sie sich entscheiden müssen.
Lohnt sich das gegenüber der Standard-Gründung?
Beim Sondersteuerstatus rechnet es sich, sobald Sie Personal in Georgien beschäftigen: Der International Company Status senkt die Lohnsteuer von 20 % auf 5 %. Bei 100.000 EUR Lohnsumme sind das rund 15.000 EUR pro Jahr. Beim Paket für komplexe Sachverhalte ist der Maßstab ein anderer, weil es keinen Steuersatz senkt — es kostet weniger als die Korrektur einer Struktur, die im dritten Jahr auffällt. Eine Satzungsregelung zwischen zerstrittenen Gesellschaftern ist nur noch einstimmig zu ändern, und eine Verrechnungspreisdokumentation lässt sich nach der Aufforderung nicht in 30 Tagen erfinden. Ohne lokales Team, ohne Auslandsverflechtung und ohne nennenswerte Ausschüttungen ist die Standard-LLC mit estnischem Modell dagegen die bessere und günstigere Wahl.
Können Sie die Gründung auf einen festen Termin legen?
Die Registrierung in der Public Service Hall steht regulär in 1–3 Werktagen, im Express-Verfahren schneller. Planbar wird ein Fixtermin aber nicht durch die Behörde, sondern durch das, was davor liegt: beglaubigte und apostillierte Vollmacht, abgestimmte Satzung, geklärte Firmierung. Wir planen deshalb vom Zieltermin rückwärts und nennen Ihnen das späteste Datum, an dem die Unterlagen bei uns sein müssen. Was wir nicht zusagen können, sind die Bearbeitungszeiten von Notar und Apostillestelle in Ihrem Heimatland — deshalb steht der Online-Notar als Alternative daneben, der diesen Weg ganz ersetzt.
Wir wollen zu zweit gründen, je zur Hälfte. Trägt das?
Registerrechtlich ohne Weiteres — eine georgische LLC kennt keine Mindestbeteiligung. Die Frage ist nicht die Eintragung, sondern der Fall, in dem Sie sich uneinig sind. Und hier liegt eine Besonderheit des georgischen Unternehmergesetzes: Eine Satzungsregelung, die die Anteilsübertragung beschränkt, verbietet oder von Zustimmung abhängig macht, ergeht nur mit Zustimmung jedes betroffenen Gesellschafters. Eine Mehrheit genügt nicht. Was Sie bei der Gründung nicht regeln, ist später also nur noch einstimmig zu regeln — und Einstimmigkeit ist genau das, was im Streitfall fehlt. Deshalb gehört die Frage vor die Registrierung und nicht in das erste Zerwürfnis.
Was ist mit Krypto-Zuflüssen — steuerlich und praktisch?
Das sind zwei getrennte Fragen. Steuerlich unterliegt der Gewinn einer Privatperson aus Kryptowerten in Georgien keiner Einkommensteuer, und der Tausch ist nicht umsatzsteuerbar; für die Gesellschaft gilt dagegen das estnische Modell, also 15 % Körperschaftsteuer bei Ausschüttung plus 5 % Dividenden-Quellensteuer. Praktisch entscheidet aber nicht die Steuer, sondern die Bank: Ohne lückenlosen Nachweis der Mittelherkunft über Erwerb, Verwahrung und Veräußerung kommt das Geld nicht auf das Konto. Diese Kette bauen wir vor der Kontoeröffnung auf. Eine dritte Abgrenzung gehört ebenfalls vor die Gründung: Wer gewerblich mit Kryptowerten umgeht — Tausch, Verwahrung oder Transfer für Dritte —, fällt unter die Aufsicht der Nationalbank und braucht eine VASP-Registrierung; das private Halten und Verkaufen nicht.
Ab wann muss ich Verrechnungspreise dokumentieren?
Der Fremdvergleich nach Art. 126 bis 129 des Steuerkodex gilt für grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen. Verbunden ist, wer mehr als 50 Prozent hält — oder wer die unternehmerischen Entscheidungen tatsächlich kontrolliert, und dieses zweite Merkmal kommt ohne jede Beteiligungsquote aus. Zu trennen sind dann zwei Schwellen: Die jährliche Meldung über Anlage 4 zur Erklärung greift, wenn die kontrollierten Auslandsoperationen des Vorjahres zusammen 500.000 Lari übersteigen. Die Dokumentation selbst wird nicht eingereicht, sondern abgerufen — und ist binnen 30 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung vorzulegen. Genau deshalb entsteht sie bei uns beim Aufsetzen der Struktur und nicht nach dem Brief.
Beraten Sie auch zum Steuerrecht meines Wohnsitzstaates?
Nein. Wir sind Corporate Service Provider in Georgien und beurteilen den georgischen Teil nach georgischem Recht: Ansässigkeit, Betriebsstätte, Verrechnungspreise, Meldepflichten. Wegzugsbesteuerung, Hinzurechnungsbesteuerung und die Behandlung der Struktur in Ihrem Wohnsitzstaat gehören zu einem Berufsträger dort — wir sind keine deutschen, österreichischen oder Schweizer Steuerberater oder Rechtsanwälte und treten auch nicht so auf. Was wir übernehmen, ist die Zuarbeit: Ihr Berater bekommt die georgischen Fakten belegt statt behauptet, und wir stimmen die Struktur mit ihm ab, bevor sie eingetragen wird. Für den georgischen Teil steht daneben die verbindliche Auskunft nach Art. 47 Steuerkodex zur Verfügung.
Wie lange dauert es bis zur Statuserteilung?
Die Gründung selbst steht in 1–3 Werktagen. Der Statusantrag braucht je nach Regime und Vollständigkeit der Nachweise typischerweise mehrere Wochen bis wenige Monate. Wir arbeiten parallel: Sie sind operativ handlungsfähig, bevor der Status vorliegt.
Was passiert, wenn der Status nicht erteilt wird?
Ihre Gesellschaft besteht als reguläre georgische LLC weiter und nutzt das estnische Modell — Sie verlieren also nicht die Struktur, sondern nur den Sondersatz. Genau deshalb steht die Eignungsprüfung am Anfang: Wir beantragen keinen Status, dessen Voraussetzungen Ihr Modell erkennbar nicht erfüllt.
Reicht eine reine Registrierungsadresse als Substanz?
Nein. Für den International Company Status sind reale Räume und tatsächlich beschäftigte Mitarbeiter Pflicht, und auch bei der Virtual Zone verlangt der Revenue Service zunehmend nachweisbare lokale Wertschöpfung. Bei einer grenzüberschreitenden Struktur ohne Sonderstatus stellt sich dieselbe Frage aus der anderen Richtung: Dort entscheidet die Substanz mit darüber, ob die Gesellschaft im Wohnsitzstaat der Gesellschafter als eigenständig anerkannt wird. Wir planen sie deshalb in beiden Paketen von Anfang an mit — über unseren Service Geschäftsadresse & Substanz bis hin zur eigenen Büroetage.
Können wir eine bestehende LLC nachträglich umstellen?
Ja, in beiden Richtungen. Eine bereits registrierte georgische Gesellschaft kann den Statusantrag nachträglich stellen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllt; wir prüfen die bestehende Struktur, schließen Lücken bei Substanz und Tätigkeitsabgrenzung und begleiten den Antrag. Und eine Gesellschaft, die durch Krypto-Zuflüsse, neue Gesellschafter oder Auslandsgeschäfte in eine komplexere Lage geraten ist, durchläuft dieselbe Sachverhaltsaufnahme wie eine Neugründung — der Ablauf ist jeweils derselbe, nur ohne den Registrierungsteil.
Erst beraten, dann bauen, dann betreiben
Bereit für Ihre Freiheit?
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben – Sie bekommen Paketvorschlag, Ablauf und Preis, ohne Rechnung. Lieber sprechen? Abstimmungsgespräch, 15 Minuten, kostenfrei. Brauchen Sie eine Einschätzung, ob und wie Ihr Vorhaben trägt, ist das die Erstberatung ab 75 EUR.
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