Buchhaltung & Steuern in Georgien
Wir übernehmen Ihre laufende Buchhaltung und alle Steuermeldungen — monatliche Erklärungen, Lohnabrechnungen, Jahresabschluss. Sie konzentrieren sich auf das Geschäft.
Buchhaltung in Georgien ist monatsbasiert und vollständig digital. Sie senden Ihre Belege per E-Mail oder Cloud-Sync, wir verbuchen sie, reichen die monatlichen Erklärungen ein und liefern am Jahresende einen prüfungsfertigen Abschluss.
Die zwei Steuermodelle im Detail
Einzelunternehmer (1 %-Status)
Der Kleinunternehmerstatus ist das einfachste Modell:
- 1 % Steuer auf den Bruttoumsatz (nicht den Gewinn)
- Schwelle: bis 500.000 GEL Jahresumsatz (≈ 165.000 EUR)
- Keine Mehrwertsteuerpflicht bis 100.000 GEL
- Monatliche Erklärung in 10 Minuten online erledigt — seit 7.3.2026 auch bei Null-Umsatz Pflicht
- Keine Sozialabgaben für den Inhaber
Beispiel: Bei 100.000 EUR Umsatz zahlen Sie 1.000 EUR Steuer — Punkt. Keine weiteren Abzüge, keine Lohnnebenkosten.
Was wir monatlich übernehmen
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Belegerfassung
Sie leiten Belege an Ihre persönliche Sammeladresse weiter oder legen sie im geteilten Cloud-Ordner ab. Zusätzlich rufen wir die Rechnungen ab, die georgische Lieferanten direkt über rs.ge bereitstellen. Wir digitalisieren, verbuchen und archivieren — DSGVO-konform für 7 Jahre.
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Monatliche Steuererklärung
Beim Einzelunternehmer die Einkommensteuererklärung (1 %), bei der LLC die Körperschaftsteuererklärung — auch in Monaten ohne Ausschüttung. Dazu Quellensteuer, Lohnmeldungen und, sofern registriert, die Umsatzsteuererklärung. Eingereicht über rs.ge bis zum 15. des Folgemonats. Seit 7.3.2026 ist die monatliche Deklaration auch bei Null-Umsatz Pflicht.
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Lohnabrechnung
Für Mitarbeiter mit georgischem Arbeitsvertrag. 20 % Lohnsteuer + 4 % Pension-Beitrag. Optional: Auftragnehmer außerhalb Georgiens via Service-Vertrag (keine georgische Lohnsteuer).
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Jahresabschluss
Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Kapitalflussrechnung. Eingereicht beim Revenue Service zwischen 1.4. und 1.5. des Folgejahres.
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Behörden-Kommunikation
Wir antworten auf Anfragen des Revenue Service in Ihrem Namen. Sie hören nur von uns, wenn etwas relevantes oder eine Entscheidung anfällt.
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Steuerplanung
Vierteljährlicher Review: Sind Sie noch im 1 %-Status? Sollte die LLC reinvestieren oder ausschütten? Wir schlagen aktiv Optimierungen vor.
Für Gruppenstrukturen behalten wir auch die Verrechnungspreise im Blick: Georgien hat die OECD-Verrechnungspreisregeln umgesetzt, seit 2026 mit jährlicher Meldepflicht zum 15. April — allerdings erst ab 500.000 GEL kontrollierter Auslandstransaktionen pro Jahr. Ob und ab wann Sie das betrifft, klären wir im Rahmen der laufenden Betreuung; Details im Beitrag Buchhaltung & Compliance-Kalender.
Der Monatszyklus
Buchhaltung in Georgien läuft in einem festen Takt. Wichtig ist vor allem ein Datum — und es ist nicht das gesetzliche.
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Laufend — Belege übermitteln
Sie erhalten bei Mandatsbeginn eine persönliche Sammeladresse für die Belegweiterleitung. Rechnungen leiten Sie einfach dorthin weiter; wir erkennen sie automatisch und legen sie in Ihrer Akte ab. Alternativ richten wir einen geteilten Ordner in Dropbox, Google Drive oder OneDrive ein, in den Sie ablegen und aus dem wir abholen.
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Bis zum 5. des Folgemonats — Vollständigkeit
Bis zu diesem Tag müssen alle Belege des Vormonats vorliegen. Das ist unser Stichtag, nicht der des Gesetzgebers: Er verschafft uns die zehn Tage, die Verbuchung, Abstimmung und Rückfragen brauchen, bevor die gesetzliche Frist läuft. Was später kommt, wandert in den Folgemonat.
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Parallel — Belegabruf über rs.ge
Nicht jeder Beleg erreicht uns über Sie. Georgische Lieferanten stellen Rechnungen direkt im Portal des Revenue Service bereit. Wir rufen diese Dokumente eigenständig ab und gleichen sie mit Ihren Einreichungen ab — so fehlt am Monatsende nichts, das Sie nie zu Gesicht bekommen haben.
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Bis zum 15. — Einreichung
Die monatlichen Erklärungen gehen über rs.ge raus: Einkommensteuer beim Einzelunternehmer, Körperschaftsteuer bei der LLC, dazu Quellensteuer, Lohnmeldungen und — sofern registriert — die Umsatzsteuererklärung. Seit dem 7. März 2026 ist die monatliche Deklaration auch bei Null-Umsatz Pflicht.
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Reporting — LLC monatlich, Einzelunternehmer quartalsweise
Die LLC erhält monatlich eine BWA mit Umsatz- und Kostenentwicklung und der laufenden Steuerlast — früh genug, um eine Ausschüttung noch vor dem Beschluss zu planen. Beim Einzelunternehmer genügt der Quartalsrhythmus: ein PDF mit Umsatz gegen Vormonat und Vorjahr, prognostizierter Steuerlast für das laufende Jahr und, wo sinnvoll, einem konkreten Vorschlag zur Modellwahl. Dort lautet die Kernfrage vor allem: Wie weit ist es noch bis zur 500.000-GEL-Schwelle?
Womit wir arbeiten
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Revenue Service Portal (rs.ge)
Alle offiziellen Erklärungen laufen darüber — dazu der Abruf der Rechnungen, die georgische Lieferanten dort für Sie bereitstellen.
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Georgische Buchhaltungssoftware
IFRS-konformes Backend nach lokalem Standard. International verbreitete Cloud-Buchhaltung wie Xero unterstützt Georgien nicht — wir arbeiten deshalb mit Systemen, die den georgischen Kontenrahmen und die rs.ge-Schnittstellen tatsächlich abbilden.
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bgSign
Unterschriften und Vollmachten zeichnen Sie über bgSign, unsere eigene Signaturplattform. Kein Fremdanbieter, keine Weitergabe Ihrer Dokumente an Dritte.
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Cloud-Sync oder E-Mail
Geteilter Ordner in Dropbox, Google Drive oder OneDrive — oder Weiterleitung an Ihre persönliche Sammeladresse. Sie brauchen keine eigene Software.
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Wählen Sie Ihr Paket und die Bausteine, die Sie brauchen. Die Grundbetreuung bestellen Sie direkt; Positionen mit variablem Aufwand kalkulieren wir individuell.
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Häufige Fragen zur Buchhaltung
Auf welcher Sprache läuft die Kommunikation?
Mit unseren Mandanten: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch. Mit den georgischen Behörden: Georgisch — das übernehmen wir vollständig.
Wann muss ich Mehrwertsteuer einbeziehen?
Erst ab 100.000 GEL Jahresumsatz (≈ 33.000 EUR) wird die VAT-Registrierung verpflichtend. Standardsatz: 18 %. Für reine B2B-Export-Leistungen kann der 0 %-Satz beantragt werden.
Wie schnell muss ich Belege schicken?
Idealerweise innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum, spätestens aber bis zum 5. des Folgemonats — dann liegen alle Belege des Vormonats vollständig vor. Das ist unser Stichtag, nicht der des Gesetzgebers: Die gesetzliche Abgabefrist ist der 15., und die zehn Tage dazwischen brauchen wir für Verbuchung, Abstimmung und Rückfragen. Später eintreffende Belege verarbeiten wir weiter, sie fließen dann aber in die Deklaration des Folgemonats, sofern steuerlich zulässig. Rechnungen, die georgische Lieferanten direkt über rs.ge bereitstellen, rufen wir ohnehin selbst ab.
Was passiert bei einer Steuerprüfung?
Das Revenue Service prüft typischerweise alle 3–5 Jahre per Stichprobe. Wir stellen die geforderten Unterlagen zusammen, antworten in Ihrem Namen und begleiten Sie durch eventuelle Rückfragen — ohne Mehrkosten, das ist im Service inkludiert.
Kann ich Ausgaben in EUR/USD verbuchen?
Ja. Belege werden zum offiziellen NBG-Wechselkurs des Beleg-Tages in GEL umgerechnet. Wir hinterlegen den Kurs zur Nachvollziehbarkeit.
Wie funktioniert das Steuerprüfung-Ergebnis bei Doppelbesteuerung?
Georgien hat DBAs mit Deutschland, Österreich, der Schweiz und 60+ weiteren Ländern. Die in Georgien gezahlte Steuer wird in der Heimatsteuererklärung angerechnet. Praktisch heißt das: zahlen Sie 1 % in Georgien, fließen weitere Steuern (z.B. die Differenz auf den deutschen Steuersatz bei Wohnsitz in DE) zur deutschen Behörde — wir liefern die anrechnungsfähige Bescheinigung.
Kann ich später wieder zu einem deutschen/österreichischen Steuerberater wechseln?
Ja, jederzeit. Wir übergeben den vollständigen Belegordner und das Revenue-Service-Profil an Ihren neuen Partner. Es gibt keine Mindestlaufzeiten.
Muss ich auch in Monaten ohne Umsatz eine Erklärung abgeben?
Ja. Seit einer Änderung von Anfang 2026 — Erlass Nr. 38 des Finanzministers vom 5. Februar 2026 zum Erlass Nr. 999 über die Anwendung der besonderen Besteuerungsregime — gilt das Unterlassen der monatlichen Erklärung ausdrücklich nicht als Nullmeldung. Die Abgabe bleibt Pflicht, auch wenn keine Steuer anfällt. Dieselbe Änderung lässt den Kleinunternehmerstatus am Tag der Antragstellung wirksam werden statt am Ersten des Folgemonats; die laufenden Pflichten beginnen damit ebenfalls sofort. In unseren Monatspauschalen sind Nullmeldungen enthalten — für ruhende Gesellschaften gibt es den eigenen Tarif von 100 GEL/Monat.
Welche Fristen gelten — und wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Die monatliche Erklärung des Kleinunternehmers ist nach Art. 93 Abs. 1¹ des Steuerkodex abzugeben; Erklärung und Zahlung laufen nach der allgemeinen Regel für monatliche Berichtszeiträume bis zum 15. des Folgemonats. Die Jahreserklärung ist vor dem 1. April des Folgejahres fällig — für Inhaber des Kleinunternehmerstatus aber nur, soweit Einkünfte außerhalb des Sonderregimes vorliegen. Quartalsvorauszahlungen fallen nicht an: Art. 94 Abs. 1 nimmt Kleinunternehmer aus. Der oft zitierte Zahlungsplan zum 15. Mai, Juli, September und Dezember steht in einem Absatz, der 2018 aufgehoben wurde und nur noch in der veralteten englischen Übersetzung erscheint.
Und die Aufbewahrungsfrist — sind es drei oder sechs Jahre?
Gesetzlich sind es drei. Art. 43 Abs. 1 Buchst. f des Steuerkodex verpflichtet zur Aufbewahrung der Unterlagen für drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres des Besteuerungszeitraums, für den sie benötigt werden; dieselben drei Jahre verlangt die Durchführungsanweisung zum Erlass Nr. 999 vom Kleinunternehmer. Die kursierenden sechs Jahre haben zwei Quellen, und beide greifen für ihn nicht: Art. 4 Abs. 18 des Gesetzes über Rechnungslegung, Berichterstattung und Prüfung — das erfasst einen Einzelunternehmer nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. e nur als Unternehmen der ersten bis dritten Kategorie, und darunter liegt ein Kleinunternehmer praktisch immer — sowie die alte Fassung derselben Anweisung, die für das Mikro-Business sechs Jahre vorsah und im Februar 2026 durch den Erlass Nr. 38 auf drei Jahre gekürzt wurde. Wir empfehlen trotzdem sechs Jahre: Die Festsetzungsverjährung des Art. 4 Steuerkodex beträgt zwar ebenfalls drei Jahre, kann aber nach Abs. 7, 10 und 12 verlängert und gehemmt werden, und digitale Aufbewahrung kostet nichts.
Was genau ist das Journal nach Art. 91, und ist es ein Umsatzregister?
Nein, und diese Verwechslung steht in fast jeder Zusammenfassung. Artikel 91 Absatz 1 des Steuerkodex verpflichtet den Kleinunternehmer zu einem speziellen Aufzeichnungsjournal („აღრიცხვის სპეციალური ჟურნალი") und überlässt dessen Inhalt vollständig dem Finanzminister. Nach der Durchführungsanweisung zum Erlass Nr. 999 ist es ein Ausgabenjournal — kein Umsatzregister. Der Umsatz wird über andere Instrumente erfasst, insbesondere Registrierkasse bei Barumsätzen mit Verbrauchern und Warenbegleitscheine. Wir führen das Journal im Rahmen der Monatspauschale und weisen Sie auf die Punkte hin, an denen Sie selbst mitwirken müssen.
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