Werbekennzeichnung: 37.803,50 € Bußgeld — dann die Insolvenz
36.000 € Bußgeld der LFK, 37.803,50 € Gesamtsumme, danach Insolvenz: Was der Fall über Werbekennzeichnung nach § 22 MStV und § 5a Abs. 4 UWG lehrt.
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