Wer Schweizer Lesern erklärt, sie lebten in einer Steuerhölle, hat die Zahlen nicht angesehen. Die Abgabenquote liegt bei 27,2 Prozent gegenüber 38,0 in Deutschland; steuerlich ist die Schweiz einer der attraktivsten Standorte Europas. Genau deshalb stellt sich dort eine andere Frage — nicht die nach der Belastung, sondern die nach der Abhängigkeit von einer einzigen Jurisdiktion.
Was die Schweiz richtig macht
Beginnen wir mit dem Teil, den die Auswanderungsbranche gern überspringt, weil er ihr Geschäftsmodell stört.
Die Schweiz erhebt eine Abgabenquote von 27,2 Prozent — Deutschland liegt bei 38,0 Prozent, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und Österreich über 40. Der Steuerwettbewerb zwischen Kantonen und Gemeinden hält die Sätze strukturell unter Druck, weil Standorte um Zuzug konkurrieren statt ihn vorauszusetzen. Private Kapitalgewinne sind im Grundsatz steuerfrei.
Wer aus Deutschland oder Österreich in die Schweiz gezogen ist, hat den steuerlich sinnvollen Schritt bereits gemacht. Es wäre unredlich, ihm einen zweiten mit denselben Argumenten zu verkaufen.
Wo die tatsächliche Schwachstelle liegt
Sie liegt nicht in der Höhe der Abgaben, sondern in der Konzentration.
| Typische Situation | Was daran das Risiko ist | |
|---|---|---|
| Wohnsitz die Basis, an der alles Weitere hängt | Schweiz | Ein Rechtskreis für Steuer, Aufenthalt und Familie |
| Bankbeziehungen Redundanz ohne Diversifikation ist keine | Eine oder zwei Schweizer Banken | Beide unter derselben Aufsicht, derselben Rechtsordnung |
| Währung kein Exposure außerhalb Europas | Überwiegend CHF, daneben EUR | Zwei eng gekoppelte Währungsräume |
| Unternehmen ein einziger regulatorischer Anknüpfungspunkt | Schweizer Rechtsform | Betrieb, Besteuerung und Konto in derselben Jurisdiktion |
| Meldung Diversifikation ersetzt keine Deklaration | AIA aktiv | Transparenz ist gegeben — das ist keine Kritik, sondern der Ausgangspunkt |
Der zweite Punkt, der in der Schweiz seltener diskutiert wird als in Deutschland: Die Abgabenquote bildet die reale Belastung unvollständig ab. Die Krankenversicherung ist privat und nicht einkommensabhängig; ihre Prämien tauchen in der Quote nicht auf, belasten aber jeden Haushalt — und zwar unabhängig vom Einkommen, also relativ stärker bei niedrigeren Einkommen. Wer Standorte über die Abgabenquote vergleicht, vergleicht die Schweiz systematisch zu günstig.
Der Punkt, der für die Schweiz anders liegt
Ein Unterschied zu Deutschland und Österreich ist für Wechselwillige erheblich, wird aber selten benannt.
Deutschland besteuert den Wegzug über § 6 AStG, Österreich über § 27 Abs. 6 EStG — bei Wegzug in einen Drittstaat wie Georgien wird die österreichische Steuer sofort fällig. Beide Regime greifen auf stille Reserven zu, bevor ein einziger Franken realisiert wurde.
Die Schweiz kennt für Privatvermögen keine vergleichbare allgemeine Wegzugsbesteuerung auf stille Reserven; private Kapitalgewinne sind dort im Grundsatz ohnehin steuerfrei. Für Geschäftsvermögen, qualifizierte Beteiligungen und Vorsorgeguthaben gelten eigene Regeln, die im Einzelfall zu prüfen sind.
Praktisch heißt das: Ein Wegzug aus der Schweiz ist in der Regel deutlich günstiger als einer aus Deutschland oder Österreich. Wer ohnehin über eine weitere Verlagerung nachdenkt, hat aus der Schweiz heraus die bessere Ausgangsposition — und muss den Schritt nicht gegen eine Ausgangsrechnung verteidigen. Die deutsche und österreichische Rechnung steht in Nicht das Bleiben wird günstiger.
Was Georgien in diesem Fall leistet
Für Schweizer Ansässige mit Verlagerungsabsicht — und nur für die — ergibt sich ein klares Bild:
- Steuerresidenz nach 183 Tagen, 365 Tage visumfreier Aufenthalt
- Ausländische Kapitaleinkünfte für Privatpersonen 0 % nach Art. 82 GTC
- Krypto über ausländische Börsen für Privatpersonen 0 %
- Bankbeziehung außerhalb von EU und Schweiz, Mehrwährungskonto mit IBAN
- Lebenshaltungskosten deutlich unter Zürich oder Genf
- Steuerlicher Vorteil ohne Wohnsitzwechsel — den gibt es nicht
- Schutz vor dem AIA — Georgien meldet seit 2024
- Sozialversicherungsniveau nach Schweizer Standard
Für alle anderen — also für die Mehrheit der Schweizer Leser — ist die ehrliche Antwort: Die zweite Bankbeziehung außerhalb des eigenen Rechtskreises ist sinnvoll, die Struktur wahrscheinlich nicht. Warum Redundanz bei Bankbeziehungen unabhängig vom Steuerthema zählt, steht in Kontosperre: Ihre Bank darf Ihnen nicht sagen, warum, die Kontoeröffnung selbst in Bankkonto in Georgien eröffnen.
Häufige Fragen
Lohnt sich eine georgische Struktur für Schweizer Ansässige steuerlich?
In der Regel nicht. Die Schweiz liegt mit einer Abgabenquote von 27,2 Prozent deutlich unter Deutschland (38,0 Prozent), private Kapitalgewinne sind im Grundsatz steuerfrei, und der Steuerwettbewerb zwischen Kantonen hält die Sätze unter Druck. Ohne tatsächlichen Wohnsitzwechsel entsteht durch eine georgische Gesellschaft kein steuerlicher Vorteil — sie wird über den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in der Schweiz erfasst.
Was ist dann das Argument für eine zweite Jurisdiktion?
Konzentration. Wohnsitz, Bankbeziehungen, Währungsraum und Unternehmen liegen typischerweise in einer einzigen Jurisdiktion unter einer einzigen Aufsicht. Zwei Konten bei zwei Schweizer Banken sind Redundanz, aber keine Diversifikation. Eine Bankbeziehung außerhalb von EU und Schweiz verändert das — unabhängig von jeder Steuerfrage.
Bildet die Abgabenquote die Schweizer Belastung vollständig ab?
Nein, und das wird selten thematisiert. Die Krankenversicherung ist privat und nicht einkommensabhängig; die Prämien erscheinen nicht in der Abgabenquote, belasten aber jeden Haushalt — relativ stärker bei niedrigeren Einkommen. Wer Standorte allein über die Abgabenquote vergleicht, stellt die Schweiz systematisch zu günstig dar.
Ist ein Wegzug aus der Schweiz günstiger als aus Deutschland?
In der Regel ja. Deutschland besteuert den Wegzug über § 6 AStG, Österreich über § 27 Abs. 6 EStG, wobei die österreichische Steuer bei Wegzug in einen Drittstaat wie Georgien sofort fällig wird. Für Privatvermögen kennt die Schweiz keine vergleichbare allgemeine Wegzugsbesteuerung auf stille Reserven. Für Geschäftsvermögen, qualifizierte Beteiligungen und Vorsorgeguthaben gelten eigene Regeln, die im Einzelfall zu prüfen sind.
Sieht die Schweizer Steuerbehörde ein georgisches Konto?
Ja. Die Schweiz nimmt am automatischen Informationsaustausch teil, Georgien hat den Common Reporting Standard 2023 implementiert und meldet seit 2024 jährlich Kontosalden und Erträge an den Ansässigkeitsstaat. Ein Konto in Tiflis ist gegenüber der Schweizer Behörde kein unbekanntes Konto — Diversifikation ersetzt keine Deklaration.
Was bekomme ich in Georgien nicht?
Das Schweizer Vorsorge- und Gesundheitssystem. Die Drei-Säulen-Vorsorge und die Versorgungsqualität, die in der Schweiz selbstverständlich sind, existieren dort in dieser Form nicht. Wer wechselt, plant private Kranken- und Altersvorsorge ein. Dafür liegen die Lebenshaltungskosten erheblich unter dem Zürcher oder Genfer Niveau.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Abgabenquoten stammen aus dem internationalen Steuervergleich des Bundesfinanzministeriums (Monatsbericht Juli 2026), die Zahl der in der Schweiz lebenden Deutschen aus der Wanderungsstatistik 2025; die georgischen Angaben folgen dem konsolidierten georgischen Steuergesetzbuch (Art. 82). Die Behandlung von Geschäftsvermögen, qualifizierten Beteiligungen und Vorsorgeguthaben beim Wegzug aus der Schweiz ist im Einzelfall zu prüfen. Stand: Juni 2026, Änderungen der Rechtslage vorbehalten.